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Heilpraktikerprüfung: neue Leitlinien ab 22. März
Neue Leitlinie sektorale Heilpraktikerprüfung
Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt eine mündliche und schriftliche Kenntnisprüfung.
10.04.2018 • 0 Kommentare

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 22. März eine neue Heilpraktikerüberprüfungsleitlinie in Kraft gesetzt. Die neue Leitlinie sieht bei Antrag auf Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis eine mündliche sowie schriftliche Kenntnisprüfung vor. Eine Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage ist nicht vorgesehen.

Für Physiotherapeuten könnte der schriftliche Teil der Prüfung entfallen, da sie über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Heilberuf verfügen.

Die neue Leitlinie dient lediglich als Verfahrensempfehlung. Die Entscheidung über die Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis liegt qua Rechtsordnung bei den einzelnen Bundesländern beziehungsweise den jeweils prüfenden Behörden.

Wie allerdings aus dem Umfeld der Verbände zu erfahren war, gehen etliche der Verbandsvertreter davon aus, dass sich die Mehrzahl der Bundesländer der Leitlinie gemäß verhalten werden. Als Begründung hierfür dient die Tatsache, dass sie vom BMG in die Entwicklung der Leitlinie miteinbezogen wurden.

Den kompletten Text der neuen Leitlinien finden Sie online im Bundesanzeiger im "amtlichen Teil" nach Eingabe des Suchbegriffes "Heilpraktiker" unter dem Datum des 22.12.2017.

Daniela Driefert / physio.de

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