Aufgaben:
- Selbstständige Planung und
Durchführung von
physiotherapeutischen
Untersuchungen, Behandlungen,
Beratungen
bei stationären Patientinnen und
Patienten
- Eigenverantwortliche Planung der
Behandlungsdauer
- Bei Bedarf Hilfsmittelberatung
/-versorgung und Anleitung der
Patientinnen und Patienten im
Umgang mit den
Hilfsmitteln
- Informationsaustausch bei Visiten
/ Stationsbesprechungen z.B. mit
Ärztinnen / Ärzten,
Pflegekräften und
Fallmanage...
- Selbstständige Planung und
Durchführung von
physiotherapeutischen
Untersuchungen, Behandlungen,
Beratungen
bei stationären Patientinnen und
Patienten
- Eigenverantwortliche Planung der
Behandlungsdauer
- Bei Bedarf Hilfsmittelberatung
/-versorgung und Anleitung der
Patientinnen und Patienten im
Umgang mit den
Hilfsmitteln
- Informationsaustausch bei Visiten
/ Stationsbesprechungen z.B. mit
Ärztinnen / Ärzten,
Pflegekräften und
Fallmanage...
Für Physiotherapeuten könnte der schriftliche Teil der Prüfung entfallen, da sie über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Heilberuf verfügen.
Die neue Leitlinie dient lediglich als Verfahrensempfehlung. Die Entscheidung über die Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis liegt qua Rechtsordnung bei den einzelnen Bundesländern beziehungsweise den jeweils prüfenden Behörden.
Wie allerdings aus dem Umfeld der Verbände zu erfahren war, gehen etliche der Verbandsvertreter davon aus, dass sich die Mehrzahl der Bundesländer der Leitlinie gemäß verhalten werden. Als Begründung hierfür dient die Tatsache, dass sie vom BMG in die Entwicklung der Leitlinie miteinbezogen wurden.
Den kompletten Text der neuen Leitlinien finden Sie online im Bundesanzeiger im "amtlichen Teil" nach Eingabe des Suchbegriffes "Heilpraktiker" unter dem Datum des 22.12.2017.
Daniela Driefert / physio.de
BMGHeilpraktikerLeitlinie
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