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Kurz notiert
Neue Beihilfesätze und digitale Kompetenz
Zwei kleine Meldungen der letzten Wochen, die es verdient haben, berichtet zu werden.
15.04.2024 • 0 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Bund erhöht beihilfefähige Höchstsätze für Physiotherapie
Seit dem 1. April gelten neue Erstattungssätze für beihilfefähige Heilmittel auf Bundesebene. Die neuen Höchstsätze wurden vom Bundesverwaltungsamt veröffentlicht.
Diese greifen für Beamte, deren Dienstherr der Bund ist und orientieren sich an den aktuellen Vergütungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Zusätzlich wurden auch die Richtzeiten der Behandlungsdauer den Regelbehandlungszeiten der GKV angeglichen.

Da es sich bei der Beihilfe nur um einen Zuschuss, das heißt eine finanzielle Unterstützung, handelt, sind diese Höchstsätze als Behandlungskosten nicht bindend. Physiotherapiepraxen sollten daher vor Therapiebeginn ihre Preise per Honorarvereinbarung mit dem Patienten individuell festlegen.

Weiterführende Informationen zur Beihilfe finden Sie in unserem Artikel "Beihilfe: Ein paar grundsätzliche Informationen" aus dem Jahre 2018.

Online-Befragung zur digitalen Kompetenz von Therapeuten
Die Charité Berlin führt zurzeit eine Online-Befragung zu den Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Medien von Therapeutinnen und Therapeuten durch. Dabei wird erfasst, ob und inwieweit diese auf die Arbeit mit digitaler Technik vorbereitet sind. Im Fragebogen wird beispielsweise die Nutzung digitaler Tools auf dem Smartphone, der Smartwatch oder dem Computer abgefragt.

Die Umfrage erfolgt im Rahmen einer Promotion an der Charité Berlin und ist Teil der Studie zur Digitalisierung in der Pflege (DIPF). Anhand der Ergebnisse sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, wie die digitalen Kompetenzen gegebenenfalls verbessert werden können.

An der Befragung können alle Personen teilnehmen, die einen Therapieberuf ausüben. Wer Interesse hat, sich an der Umfrage zu beteiligen, findet den Fragebogen hier.

dh / physio.de

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