Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
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und Bonuszahlungen
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Behandlungseinheiten
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Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
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Hier eine Zusammenstellung der am 1. Januar 2007 wirksam werdenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen:
Mehrwertsteuer
19 statt bisher 16 Prozent werden für Waren und Dienstleistungen fällig. Unverändert bleibt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, etwa für Lebensmittel, Bücher und Blumen.
Versicherungssteuer
Auch diese Steuerlast erhöht sich auf 19 Prozent. Besondere Steuersätze gelten für Hausrats-, Wohngebäudeversicherungen und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr. Kranken- Renten- und Lebensversicherungen bleiben steuerfrei.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent.
Arbeitslosenversicherung
Von jetzt 6,5 Prozent sinken die Beiträge auf 4,2 Prozent.
Rechengrößen Sozialversicherung
Beitragbemessungsgrenze Krankenversicherung:
Wie 2006: 3.562,50 Euro monatlich, 42.750 Euro jährlich.
Beitragbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westliche Bundesländer unverändert: 5.250 Euro monatlich, 63.000 Euro jährlich.
Östliche Bundesländer: 4.550 Euro monatlich, 54.600 jährlich.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung:
3.975 Euro im Monat, 47.700 Euro im Jahr.
Bezugsgröße Kranken- und Rentenversicherung:
2.450 Euro im Monat, 29.400 Euro im Jahr.
Pendlerpauschale
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. 30 Cent kann man dann für jeden gefahrenen Kilometer ansetzen.
Kindergeld
Für Kinder vom Geburtsjahr 1983 an wird das Kindergeld künftig bis zum 25. Lebensjahr bezahlt, heute noch bis 27 Jahre. Übergangsregelungen gelten für die Jahrgänge 1980 bis 1982.
Elterngeld
Das neugeschaffene Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils. Sie beträgt 67 Prozent des Nettogehalts, maximal 1.800 Euro monatlich. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 das Licht der Welt erblicken, haben Anspruch auf das Elterngeld.
Sparerfreibetrag
Die steuerlichen Freibeträge für Erträge aus Kapitalanlagen werden auf 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für Verheiratete gekürzt.
Pfändungsschutz für Altersvorsorge Selbstständiger
Vorsorgeleistungen sind künftig vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Selbstständige werden damit abhängig Beschäftigten gleichgestellt.
Änderung Vertragsarztrecht und West-BG-Preise für alle Physiotherapeuten
Vielfältige Kooperationen und Zusammenschlüsse von Kassenärzten und der Betrieb von mehreren Praxen sind möglich. Die Beschäftigung von angestellten Ärzten wird erleichtert. Die Altersgrenze von 68 Jahren für das Ende einer vertragsärztlichen Tätigkeit wird in unterversorgten Gebieten aufgehoben. Der Ostabschlag für ärztliche Privatleistungen entfällt. Diese Regelung kommt auch Physiotherapeuten in den östlichen Ländern zugute. Sie können jetzt die Westpreise für BG-versicherte Patienten abrechnen.
Zuzahlung
Alles auf Anfang. Kassenpatienten müssen von neuem ihre Zuzahlungsbelege sammeln bis sie die Belastungsgrenze von zwei Prozent (chronisch Kranke: ein Prozent) des Einkommen erreicht haben.
Fortbildungspflicht
Nur für Physiotherapeuten in Hessen wird die Verpflichtung zur regelmäßigen am 1. Januar 2007 wirksam. Im Primärkassenrahmenvertrag ist eine Verweisung auf die jeweiligen Rahmenempfehlungen festgelegt. In den anderen Bundesländern müssen vertragliche Regelungen zur Fortbildungspflicht noch vereinbart werden.
Akupunktur im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Bei Rücken- und Knieschmerzen wird Akupunktur zur Regelleistung.
Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Beiträge
Die Gehälter der Kassenmitglieder schrumpfen. Viele Krankenkassen steigern ihre Beitragssätze:
AOK:
Baden-Württemberg: +0,6 Prozent auf 14,5 Prozent
Bayern: +0,9 Prozent auf 14,5 Prozent
Brandenburg: +1,3 Prozent auf 14,9 Prozent
Bremen: +0,7 Prozent auf 14,3 Prozent
Hessen: +0,5 Prozent auf 14,9 Prozent
Niedersachen: +0,6 Prozent auf 14,1 Prozent
Rheinland/Hamburg: +0,9 Prozent auf 14,3 Prozent
Rheinland-Pfalz: +1,6 Prozent auf 15,5 Prozent
Saarland: +1,2 Prozent auf 15,8 Prozent
Sachsen-Anhalt: +1,3 Prozent auf 14,8 Prozent
Westfalen-Lippe: +0,8 Prozent auf 13,8 Prozent
Ersatzkassen:
Barmer Ersatzkasse (BEK): +0,6 Prozent auf 14,4 Prozent
Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK): +0,7 Prozent auf 14,5 Prozent
Gmünder Ersatzkasse (GEK): +0,3 Prozent auf 13,9 Prozent
Hanseatische Krankenkasse (HEK): +0,6 Prozent auf 13,9 Prozent
Kaufmännische Krankenkasse (KKH): +0,7 Prozent auf 13,9 Prozent
Technikerkrankenkasse (TK): +0,3 Prozent auf 13,5 Prozent
Peter Appuhn
physio.de
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