Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Symbolbild: Physio mit Privat-PKW beim Hausbesuch
Lizenz: CC-BY •Die Rechtslage
Wenn Mitarbeiter ihre Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke nutzen, gelten sie als betriebseigene Fahrzeuge. Dies betrifft betrieblich veranlasste Fahrten und nicht den Arbeitsweg.
Das bedeutet, für die Fahrten zu Hausbesuchen ist der Arbeitgeber verantwortlich, ergo haftet dieser bei Schäden. Als Ausnahme für diese Regel gelten nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, was aber in den wenigsten Fällen nachzuweisen ist. Verursacht ein angestellter Physiotherapeut einen Unfall (und handelt dabei nicht grob fahrlässig) muss der Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzen. In Falle eines Totalschadens also ein neues Auto kaufen.
Möglichkeiten zur Absicherung
Firmenwagen
Einfach, aber (zunächst einmal) teuer ist es, einen vollkaskoversicherten Firmenwagen anzuschaffen, der für Hausbesuche genutzt wird. Da das Fahrzeug Eigentum der Praxis ist, sind alle versicherungstechnischen Eventualitäten damit erledigt und die Haftungsfrage ist eindeutig.
Klausel im Arbeitsvertrag
Arbeitgebern ist es auch möglich, eine Klausel für die Nutzung des Privatfahrzeugs im Arbeitsvertrag zu verankern. „Sicher“ ist diese Lösung aber nicht: Gerichte erkennen diese Klausel nur an, wenn nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch das allgemeine Risiko der Beschädigung des Kraftfahrzeugs durch diese Kilometerpauschale abgedeckt sind. Die üblichen 30 Cent pro Kilometer reichen hier nicht aus, ein Betrag von 1 Euro pro gefahrenen Kilometer ist aktuellen Urteilen zufolge wohl angemessen.
Dienstreisekaskoversicherung
Als letzte mögliche Variante kann eine Dienstreisekaskoversicherung dienen. Diese Versicherung wird vom Praxisinhaber abgeschlossen und sichert so alle eventuell auftretenden Schäden am privaten PKV des Arbeitnehmers ab.
Rechtlich abgesichert schläft es sich besser
Auch für angestellte PhysiotherapeutInnen ist es wichtig, über die rechtlichen Fragen rund um den Versicherungsschutz bei Hausbesuchen informiert zu sein. Viele KFZ-Versicherungen besitzen Klauseln, die eine gewerbliche Nutzung ausschließen. Im Schadensfall ist das ärgerlich und Grund für einen unnötigen Konflikt mit dem Arbeitgeber.
Ob die Mehrkosten für Versicherung oder Dienstwagen entsprechend in der Hausbesuchspauschale vergütet werden, steht auf einem anderen Blatt.
Daniel Bombien / physio.de
Anmerkung der Redaktion vom 13. Dezember 2023
Wie uns vereinzelt Leser berichten ist eine oben genannte Dienstreisekaskoversicherung bei manchen Berufsverbänden im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
HausbesucheAuto
Zwecks Anerkennung durch das Finanzamt
setzt jedoch voraus eine Datenerfassung Z E I T N A H über PC
Widerstand gab es immer wieder vom Steuerbüro , aber die derzeitige Außenprüfung lobte wenigstens das TRAVEL CONTROL /TWINLINE ! als sicher und kompetent und Erfassung der PRIVATFAHRTEN......!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Norbert Meyer schrieb:
Firmenauto hat sich seit Jahren nur mit Hilfe eines elektronischen Fahrtenbuches bewährt,
Zwecks Anerkennung durch das Finanzamt
setzt jedoch voraus eine Datenerfassung Z E I T N A H über PC
Widerstand gab es immer wieder vom Steuerbüro , aber die derzeitige Außenprüfung lobte wenigstens das TRAVEL CONTROL /TWINLINE ! als sicher und kompetent und Erfassung der PRIVATFAHRTEN......!
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht vorgeschrieben. Das kann alternativ verwendet werden. Und dafür gibt es einige anerkannte Produkte.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Norbert Meyer Selbstverständlich werden auch schriftlich geführte Fahrtenbücher anerkannt. Es darf nur nicht als lose Blattsammlung geführt werden (m. a. W., es muss in Buchform vorliegen).
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht vorgeschrieben. Das kann alternativ verwendet werden. Und dafür gibt es einige anerkannte Produkte.
Also den Hausbesuch auf dem Heimweg erledigt.....
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
Praxis - Dienstreise - Hausbesuch - Arbeitsweg - Zuhause
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Karina Möllenhoff schrieb:
Wie verhält es sich, wenn der Therapeut für einen Hausbesuch, welcher am Ende seines Plans liegt, den eigenen Wagen nutzt, und anschließend gleich nach Hause fährt?
Also den Hausbesuch auf dem Heimweg erledigt.....
Mein Profilbild bearbeiten