Privatpraxis-Physiolife in
Bergen-Enkheim sucht Dich ab sofort
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Physiotherapeut(in) und arbeitest
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Berufsanfänger sind willkommen.
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Lymphdrainage, Manuelle Therapie
sind gewünscht, aber kein muss.
Wir sind ein kleines harmonisches
Team mit schöner Praxis.
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Die Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde für sein Fachgebiet wollte ein bayrischer Masseur erhalten, was die zuständigen Gesundheitsbehörden ablehnten. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Würzburg gab dem Kläger recht, das Amt jedoch schritt den Rechtsweg weiter. Nun hatte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden. Die Richter dort konnten es sich einfach machen. Sie urteilten auf der Grundlage der Entscheidung in einem nahezu identischen Fall in Baden-Württemberg.
Wer Heilkunde ausübt, müsse auch heilkundliche Fachkenntnisse besitzen, verkündeten die Richter. Entsprechende Behandlungen könnten gesundheitliche Schäden verursachen. "Heilhilfstätigkeiten", wozu das Gericht den "Funktionsbereich der medizinischen Masseure" zählt, würden jedoch den "Tatbestand der Ausübung der Heilkunde" nicht erfüllen. Deshalb entfalle auch für die selbstständige Tätigkeit des Masseurs ohne ärztliche Verordnung die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz.
Der Masseur gab nicht auf und versuchte seinen Fall vor dem letztinstanzlichen Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen. Dort aber wurde seinem Revisionsbegehren nicht entsprochen. Die Rechtssache weise keine grundsätzliche Bedeutung auf, stellten die Leipziger Richter fest. Die geltend gemachten Fachkenntnisse des Klägers spielten keine Rolle, könnten doch seine Tätigkeiten keine Gesundheitsgefahren zur Folge haben. Selbst der klagende Masseur hätte dieser Feststellung nicht widersprochen.
Peter Appuhn
physio.de
In der physio.de-Urteilssammlung ist auch diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu finden.
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