Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
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Physiotherapeuten-Teams und suchen
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Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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Etwas praxisfremd, aber tatsächlich steht da auf Seite 6 wörtlich: „Eine Verordnung umfasst längstens 4 Wochen (die Frist beginnt ab Verordnungsdatum).“ Das heißt: Alle Behandlungen danach muss die BG nicht mehr bezahlen.
Recherchen von physio.de ergaben, dass dies bisher von den Berufsgenossenschaften nicht ganz so streng gehandhabt wurde – aber eben leider nur bisher. Seit kurzem scheint hier ein Umdenken stattzufinden. Immer mehr kommt es bei Therapeuten zu Absetzungen, da diese Frist nicht eingehalten wurde. Diese können dann nichts dagegen tun, da die BG hier im Recht ist.
Konkret heißt das:
- Wurde z.B. ein BG-Rezept am 2.1.19 ausgestellt, muss die letzte Behandlung auf dem Rezept spätestens am 30.1. stattgefunden haben.
- Ferner ist zu beachten, dass im Gegensatz zu GKV-Rezepten die Frequenz (Anzahl pro Woche) hier nicht nur eine reine Empfehlung darstellt, sondern dass diese auch einzuhalten ist.
- Sollte ein Rezept unter diesen Umständen nicht „komplett abzuarbeiten“ sein, muss es abgebrochen werden und der Patient erneut zum Arzt geschickt werden.
- Außerdem sei der Vollständigkeit halber hier noch einmal erwähnt, dass BG-Rezepte innerhalb von sieben Kalendertagen begonnen werden müssen.
Wir empfehlen allen Therapeuten dies zu berücksichtigen, um dauerhaft „auf der sicheren Seite“ zu sein und Unannehmlichkeiten bezüglich Rückforderungen in der Zukunft aus dem Wege zu gehen. Dem aufmerksamen Leser unserer Foren dürfte auch nicht entgangen sein, dass so mancher Versicherungsträger (z.B. IKK classic) Nachforderungen an Therapeuten über mehrere Jahre stellt.
Friedrich Merz / physio.de
Die Klarstellung der DGUV, dass BG-Rezepte nun doch länger als vier Wochen behandelt werden dürfen, finden Sie ab 5.3.19 hier.
BerufsgenossenschaftRezept
Auskunft Verband deckt sich mit RoFo`s post.
Kennen keinen Praxisbesitzer der von diesen Absetzungen betroffen war und ist.
Bayern / Raum München,
sonnige Grüße
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tina007 schrieb:
Hatte noch nie Absetzungen und Ärger mit BG- Verordnungen.
Auskunft Verband deckt sich mit RoFo`s post.
Kennen keinen Praxisbesitzer der von diesen Absetzungen betroffen war und ist.
Bayern / Raum München,
sonnige Grüße
hatte auch bisher nie Beanstandungen und Absetzungen.
Werde allerdings jetzt auch nach 4 Wochen abbrechen und abrechnen, da ich zu den geschädigten der "AbsetzungsgeschichteBEK//ZNS" gehöre......
Hat mich damals einen 5 stelligen Betrag gekostet........
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ralf277 schrieb:
Hallo,
hatte auch bisher nie Beanstandungen und Absetzungen.
Werde allerdings jetzt auch nach 4 Wochen abbrechen und abrechnen, da ich zu den geschädigten der "AbsetzungsgeschichteBEK//ZNS" gehöre......
Hat mich damals einen 5 stelligen Betrag gekostet........
Liebe Grüße aus der Redaktion
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Das ist alles total bescheuert!!!
Warum streiken eigentlich bei uns nicht endlich alle??
Ach ja, weil es immer noch ne Praxis geben wird, die noch billiger für noch mehr Therapiezeit arbeiten wird...
Weiterhin viel Spaß beim ausbeuten lassen...
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Susanne Braun schrieb:
Hauptsache, man kann was absetzen und geleistete Arbeit der PT's mit bestätigter Unterschrift durch den Patienten trotzdem nicht bezahlen.
Das ist alles total bescheuert!!!
Warum streiken eigentlich bei uns nicht endlich alle??
Ach ja, weil es immer noch ne Praxis geben wird, die noch billiger für noch mehr Therapiezeit arbeiten wird...
Weiterhin viel Spaß beim ausbeuten lassen...
Und sind wir ehrlich mit einer Woche ist es nicht getan, es muss mehr sein. Wie viele Praxen machen dann dicht?
Wir können uns nur über den Patienten wehren, BG wird abgesetzt oder es gibt Rückforderung? Dann behandeln ich dieses Klientel nicht mehr, Rückfragen bei der BG halte ich persönlich für Aufwand, der eigentlichen über die Verträge geregelt ist.
Aktuell macht die ZPD stress, zahlt einfach nicht. Begründung 1 zu wenig Personal zum abarbeiten - ist nicht mein Problem. Begründung 2 am Jahresende war kein Geld mehr da - meine Antwort: dann hat es sich mit der Behandlung von Polizisten die nicht Beihilfe berechtigt sind, damit kann sich die ZPD dann rumschlagen.
Wo kommen wir den da hin, ist mittlerweile eh ein Lohndumping Job geworden und dann wird Arbeit nicht vergütet? Nix da. Demnächst wird es noch enger mit der Flächendeckenden Physiotherapie
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Dominik Jakubowski schrieb:
Ich kann dir sagen warum ich als Inhaber nicht streiken, weil ich es nicht kann! Zu Hause sitzt Familie, Kosten laufen weiter, streiken wir eine Woche hab ich den Salat. Ja Rücklagen gibt es für die Zeiten im Jahr wo Urlaub ansteht, um die Gehälter etwas auf zu fangen, aber da arbeitet ich oder der Angestellte weiter, so dass es nicht wirklich auffällt.
Und sind wir ehrlich mit einer Woche ist es nicht getan, es muss mehr sein. Wie viele Praxen machen dann dicht?
Wir können uns nur über den Patienten wehren, BG wird abgesetzt oder es gibt Rückforderung? Dann behandeln ich dieses Klientel nicht mehr, Rückfragen bei der BG halte ich persönlich für Aufwand, der eigentlichen über die Verträge geregelt ist.
Aktuell macht die ZPD stress, zahlt einfach nicht. Begründung 1 zu wenig Personal zum abarbeiten - ist nicht mein Problem. Begründung 2 am Jahresende war kein Geld mehr da - meine Antwort: dann hat es sich mit der Behandlung von Polizisten die nicht Beihilfe berechtigt sind, damit kann sich die ZPD dann rumschlagen.
Wo kommen wir den da hin, ist mittlerweile eh ein Lohndumping Job geworden und dann wird Arbeit nicht vergütet? Nix da. Demnächst wird es noch enger mit der Flächendeckenden Physiotherapie
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Muttertieryvonne schrieb:
Wir haben der ZPD sofort Mahnungen mit Gebühren und Zinsen geschickt, die auch bezahlt worden sind
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Friedrich Merz schrieb:
Es scheint wohl so zu sein, dass unterschiedliche Berufsgenossenschaften unterschiedliche Auskünfte geben und es eben auch unterschiedlich handhaben. Fakt ist, dass es Praxen gibt, welche die in Frage stehenden Behandlungen nicht vergütet bekommen.
Liebe Grüße aus der Redaktion
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Magei schrieb:
Bisher bei mir auch noch keine Absetzungen, obwohl viele BG Verordnungen. Bin jetzt aber unsicher und weiß noch nicht, was ich mache. ... Physios haben ja auch im Moment keine anderen Probleme, man man man
Schätze, dass dieses Verfahren nicht auf allen medizinischen Ebenen bekannt ist und die dringende behandlungsbedürftigkeit zu recht schneller Korrektur führt
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Marco100 schrieb:
Meine Erfahrungen als ehemaliger Angestellter in einer BG Unfallklinik ist die, dass es Stress gab wenn nicht ausreichend ambulant therapiert wurde. Falls jetzt so ein Verfahren Einzug halten sollte, wäre das mal ein prima Grund die Muskeln spielen zu lassen und ein oder zwei Wochen keine BG Patienten mehr zu behandeln ....
Schätze, dass dieses Verfahren nicht auf allen medizinischen Ebenen bekannt ist und die dringende behandlungsbedürftigkeit zu recht schneller Korrektur führt
Wenn sich endlich mal alle Physiotherapeuten einig wären und diese inakzeptablen Vergütungen und Bedingungen der GKV (und wohl nun auch der BG) nicht mehr akzeptieren würden, wäre mal ein deutliches Zeichen gesetzt... Das ist schon lange überfällig. Oder wie lange wollt ihr euch das alles noch gefallen lassen??
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Susanne Braun schrieb:
...ein Grund mehr, nur noch auf privater Basis zu behandeln!!!
Wenn sich endlich mal alle Physiotherapeuten einig wären und diese inakzeptablen Vergütungen und Bedingungen der GKV (und wohl nun auch der BG) nicht mehr akzeptieren würden, wäre mal ein deutliches Zeichen gesetzt... Das ist schon lange überfällig. Oder wie lange wollt ihr euch das alles noch gefallen lassen??
Hier ist ZDF gefragt Herr Merz.
(Z ahlen, D aten, F akten)
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Frieder Bothner schrieb:
Was genau (welche Zahl, welches Datum, welcher Fakt) ist unklar?
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NorbArt schrieb:
Diesem Bericht fehlt es leider an Evidenz !
Hier ist ZDF gefragt Herr Merz.
(Z ahlen, D aten, F akten)
also ich habe jetzt mit einigen BG`s bereits telefoniert. Diese Wissen noch gar nichts von diesen Änderungen. BG Landwirtschaft z.B wird weiter ganz normal abrechnen wie bisher. Warte aber selbst noch auf Rückmeldungen der anderen BG`s und werde dann informieren welche BG`s wie verfahren.
Bis dahin alles gute.
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freestyl schrieb:
Hallo Forum,
also ich habe jetzt mit einigen BG`s bereits telefoniert. Diese Wissen noch gar nichts von diesen Änderungen. BG Landwirtschaft z.B wird weiter ganz normal abrechnen wie bisher. Warte aber selbst noch auf Rückmeldungen der anderen BG`s und werde dann informieren welche BG`s wie verfahren.
Bis dahin alles gute.
Zu Ihrer Anfrage: In der Handlungsempfehlung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalischen Therapie, Ergotherapie, EAP, BGSW, ABMR (Stand: März 2016) werden die Rahmenbedingungen für die Erbringung der genannten Leistungen beschrieben.
Für die Physiotherapie erfolgt die Festlegung, dass die Verordnung längstens vier Wochen umfasst. Leider gibt es – wie in Ihrem Fall- immer wieder verordnende Ärzte, die ein höheres Behandlungsvolumen bzw. –frequenz aufschreiben. In diesen Fällen bitten wir Sie, mit dem Verordner Kontakt aufzunehmen und auf die Sachlage hinzuweisen, die sonst zu einer Rechnungskürzung zu Ihren Lasten führen könnte.
Wir haben Ihre Problemmeldung (wie die von anderen Physiotherapeutin und Physiotherapeuten) für die nächste Besprechung der Handlungsempfehlung aufgenommen.
Auszug aus der Handlungsempfehlung S. 6
Für welchen Zeitraum wird verordnet?
Solange ein erkennbarer, messbarer Funktionsgewinn zur völligen oder weitestgehenden Wiederherstellung zu erwarten ist oder einer drohenden Verschlimmerung vorgebeugt werden kann. Eine Verordnung umfasst längstens 4 Wochen (die Frist beginnt ab Verordnungsdatum).
Danach hat eine Kontrolluntersuchung beim verordnenden Arzt zu erfolgen. Es ist ggf. eine weitere Verordnung auszustellen. Nach 4 Wochen ist eine Begründung des verordnenden Arztes für die ggf. weitere Verordnung erforderlich. …
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dirk20 schrieb:
Hier die Antwort des DGUV,
Zu Ihrer Anfrage: In der Handlungsempfehlung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalischen Therapie, Ergotherapie, EAP, BGSW, ABMR (Stand: März 2016) werden die Rahmenbedingungen für die Erbringung der genannten Leistungen beschrieben.
Für die Physiotherapie erfolgt die Festlegung, dass die Verordnung längstens vier Wochen umfasst. Leider gibt es – wie in Ihrem Fall- immer wieder verordnende Ärzte, die ein höheres Behandlungsvolumen bzw. –frequenz aufschreiben. In diesen Fällen bitten wir Sie, mit dem Verordner Kontakt aufzunehmen und auf die Sachlage hinzuweisen, die sonst zu einer Rechnungskürzung zu Ihren Lasten führen könnte.
Wir haben Ihre Problemmeldung (wie die von anderen Physiotherapeutin und Physiotherapeuten) für die nächste Besprechung der Handlungsempfehlung aufgenommen.
Auszug aus der Handlungsempfehlung S. 6
Für welchen Zeitraum wird verordnet?
Solange ein erkennbarer, messbarer Funktionsgewinn zur völligen oder weitestgehenden Wiederherstellung zu erwarten ist oder einer drohenden Verschlimmerung vorgebeugt werden kann. Eine Verordnung umfasst längstens 4 Wochen (die Frist beginnt ab Verordnungsdatum).
Danach hat eine Kontrolluntersuchung beim verordnenden Arzt zu erfolgen. Es ist ggf. eine weitere Verordnung auszustellen. Nach 4 Wochen ist eine Begründung des verordnenden Arztes für die ggf. weitere Verordnung erforderlich. …
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