Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Davon kann bei der Umsetzung in der Vergangenheit überhaupt keine Rede sein. Obwohl die neue Regelung eigentlich einfach anzuwenden ist, herrscht heilloses Durcheinander. Die Langfristverordnung sollte Patienten mit "schweren, dauerhaften funktionellen und strukturellen Schädigungen" eine gesicherte regelmäßige Therapie ermöglichen. Der Arzt muss die Verordnung begründen, die Kassen müssen sie genehmigen. Das Budget des Arztes wird nicht belastet. Manch eine Krankenkasse verzichtet gerne auf die Genehmigung, muss doch dann dafür der verordnende Vertragsarzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gerade stehen. Streit gab es zudem über die Frage, ob die Bewilligung nicht nur für ein Rezept gilt, sondern grundsätzlich, also auch für mehrere hintereinander.
Ob Missverständnisse oder absichtliche Verhinderungsmanöver, feststeht, dass Langfristverordnungen kaum noch ausgestellt werden. Leidtragende sind letztlich die Patienten. Ihre Lobby im G-BA, die Patientenvertreter, fordern deshalb für die betroffenen Kranken praktikable und unkomplizierte Lösungen. Die Patientenvertreter aber sind nicht stimmberechtigt. Sie müssen für ihre Anliegen bei den regulären Ausschussmitgliedern, Ärzte- und Kassenvertretern, nach Unterstützung suchen. Der für den Heilmittelbereich zuständige Unterausschuss Veranlasste Leistungen hat sich mit der Problematik bereits beschäftigt und "versucht zu einer Lösung zu kommen", sagte G-BA-Chef Hess. Die Heilmittelrichtlinie werde dazu jedenfalls nicht verändert. Auf der Junisitzung des Ausschusses sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.
Peter Appuhn
physio.de
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