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Kernbegriffe in der Rentendebatte
18.01.2000 • 0 Kommentare

Eigentlich ist es erfreulich: Nicht zuletzt auf
Grund des medizinischen Fortschritts ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten deutlich angestiegen. Ein 60-jähriger Mann wurde zu Beginn der 70er Jahre im Durchschnitt 75,5 Jahre alt, Mitte der 90er Jahre aber schon 78,5 Jahre. Bei 60-jährigen Frauen änderte
sich dies im gleichen Zeitraum von 79,1 Jahre auf 82,9 Jahre. Das heißt aber auch, dass die Renten länger bezahlt werden müssen. Schon allein dies ist für die Rentenversicherung problematisch.



Hinzu kommt der Geburtenrückgang - immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Die Zahl der Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter sinkt, während der Anteil der Senioren gleichzeitig zunimmt. Auch die hohe Arbeitslosigkeit belastet den Rententopf; wer nichts verdient, muss auch nicht in die Rentenversicherung einbezahlen. Einig sind sich alle im Bundestag
vertretenen Parteien, dass die Rentenversicherung umfassend
reformiert werden muss. Bei der Debatte tauchen immer wieder
Kernbegriffe auf:



Demographischer Faktor: Hierbei handelt es sich um einen Abschlag von den Rentenerhöhungen. Dabei werden die finanziellen Auswirkungen der veränderten Bevölkerungsstruktur ganz oder teilweise auf die
Rentner umgelegt. Verteilt werden die Belastungen aus der
Bevölkerungsentwicklung auf alle Generationen - steigt die
Lebenserwartung, dann steigen die Renten langsamer. Die Formel zur Berechnung der Rente ist kompliziert. Es wird ein Faktor eingeführt, der die Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65-Jährigen ausdrückt. Die frühere Bundesregierung unter Helmut Kohl
hatte Klauseln vorgesehen, die verhindern sollten, dass bei
Anwendung des demographischen Faktors die Renten sinken oder das Rentenniveau auf unter 64 Prozent des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer fällt.



Generationenvertrag: Dahinter verbirgt sich, dass die jeweils arbeitende Generation für die Renten aufkommt. Über das so genannte Umlageverfahren werden die Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezogen und als Rente weitergeleitet. Dazu kommt noch ein erheblicher Bundeszuschuss, für den die Steuerzahler aufkommen. Anders bei privaten Rentenversicherungen: Hier wird Kapital angesammelt, das im Alter ausgezahlt wird.



Nettolohnbezogene Lohnanpassung: Diese Regel wurde mit der Rentenreform im Jahr 1992 eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Renten ebenso stark wie die Bruttoeinkommen erhöht. Da Arbeitnehmer aber von ihren Lohn- und Gehaltserhöhungen Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, kletterten die Renten deutlich stärker
als die Nettoeinkommen. Vor diesem Hintergrund einigte man sich auf die nettolohnbezogene Rentenformel. Damit stiegen die Renten mit der Verzögerung von einem Jahr genauso stark wie die Nettolöhne. Diese Regel wurde jedoch mit dem 1. Januar 2000 für zwei Jahre ausgesetzt - auf diese Weise will die rot-grüne Bundesregierung Geld sparen.



Quelle: Berlin (ADN)

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