Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Die am 1. April wirksam gewordene Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG), sieht vor dass die Ein-Prozent-Zuzahlungsbelastung verlustig geht, wenn sich chronisch Kranke, die gesetzlich versichert sind, nicht regelmäßig den üblichen Früherkennungsmaßnahmen unterziehen. Die Regelung war heftig umstritten und das Bundesgesundheitsministerium beauftragte den G-BA, die Vorgaben bis zum 31. Juli zu präzisieren. Mit seinem nun gefassten Beschluss hat der Ausschuss die Kritik an der Untersuchungspflicht aufgegriffen. Eine Pflicht zur Wahrnehmung der Untersuchungen wollte der G-BA nicht aussprechen, seien doch alle Vorsorgemaßnahmen auch mit Risiken behaftet. So sei beispielsweise beim Mammographie-Screening die Strahlenbelastung zu beachten, und die Koloskopie könne zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Der Marburger Bund begrüßte die Entscheidung. Gesetzlicher Zwang sei der falsche Weg, Patienten zu Präventionsmaßnahmen zu motivieren. Er störe zudem massiv das Arzt-Patienten-Verhältnis, sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer der Ärztegewerkschaft. Dennoch sei die Lösung nicht optimal, da immer noch eine gewisse Zwangskomponente für den Patienten bestehe. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt mit dem Beschluss eine deutliche Absage erteilt. "An diesem Beispiel wird einmal mehr klar, dass viele Regelungen der so genannten Gesundheitsreform zu schwammig sind und einfach nicht zu Ende gedacht wurden sowie nicht zielführend bleiben", so Ehl.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten