• flexible Arbeitszeitmodelle in
Teil-und Vollzeit
• überdurchschnittliche
Bezahlung
• angenehme Arbeitsatmosphäre
bei 25 Minuten Takt
• unbefristete Festanstellung
• 30 Tage Urlaub bei fünf Tagen
pro Woche
• 100% Übernahme von
Zertifikatfortbildungen
• besetzte Rezeption
• Mitarbeiter Benefitz
• modern ausgestattete Praxis mit
hellen Räumen
Teil-und Vollzeit
• überdurchschnittliche
Bezahlung
• angenehme Arbeitsatmosphäre
bei 25 Minuten Takt
• unbefristete Festanstellung
• 30 Tage Urlaub bei fünf Tagen
pro Woche
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Zertifikatfortbildungen
• besetzte Rezeption
• Mitarbeiter Benefitz
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hellen Räumen
Die neuen Regelungen verbieten auch Zuwendungen von Patienten. Gleichzeitig bestimmt der Gesetzestext, dass gesetzlich Versicherte nicht beeinflusst werden dürfen, Privatleistungen in Anspruch zu nehmen "an Stelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung". Das mancherorts beliebte Verfahren, nach Abschluss einer richtliniengerechten Physiotherapie mit einer Privatverordnung weiter zu behandeln, wird damit vollends obsolet. Die Autoren betonen explizit den Geltungsbereich Heilmittelversorgung. Eingeschlossen in das Verbotsregelwerk ist die nicht zulässige Beteiligung an Unternehmen von Leistungserbringern, "die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen können."
Peter Appuhn
physio.de
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