Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Zum Berufsethos freier Berufe gehöre es, ethische Richtlinien mit Standards für eine "gute freiberufliche Berufsausübung" zu verabschieden, sagte Esser gegenüber der "Ärzte Zeitung". Ein "Leitbild für den freiberuflich tätigen Physiotherapeuten" müsse geschaffen werden und dazu brauche man eben eine Kammer. Unter "Leitbild" versteht der ZVK-Geschäftsführer neben der Festlegung von "Berufspflichten" auch "Sanktionen bei Nichterfüllung".
Dies würden die selbstständigen Therapeuten "als Zwangsjacke empfinden", kritisierten IFK, VDB und VPT die Vorstellungen ihrer Kölner Kollegen. Die Verbände fürchten "Zwangsmitgliedschaft, Beitragspflicht und unnötige bürokratische Belastungen", sollte der ZVK mit seinem Plan Erfolg haben. Schon heute sei die Missachtung beruflicher Pflichten gesetzlich sanktioniert. Gesetze, Richtlinien und Verträge mit den Krankenkassen sicherten eine hohe Qualität therapeutischer Leistungen, betonten die Berufsverbände, die nach eigenen Angaben die Mehrheit der selbstständigen Physiotherapeuten und Masseure vertreten. Einer zusätzlichen "Sanktionierung beruflicher Verfehlungen durch eine Kammer" bedürfe es nicht.
Peter Appuhn
physio.de
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