Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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Die Beteiligten seien sich einig, dass für Kinder die komplexe Frühförderleistungen erhalten, "soweit sie im Einzelfall erforderlich sind", die Rehabilitationsträger „gemeinsam mit den örtlichen Leistungserbringern die notwendigen Vereinbarungen treffen“, heißt es in der Erklärung. Die Zusammenarbeit der interdisziplinären Frühförderstellen mit den niedergelassenen Kinderärzten sei wünschenswert. Leistungsanträge sollten zwischen den Rehabilitationsträgern "möglichst" in einem Verfahren behandelt werden. So könne sichergestellt werden, dass die Betroffenen nur noch einen Ansprechpartner haben. Mit nebulöser Bedeutungslosigkeit schließt die Absichtserklärung der Träger: "Die Beteiligten sind bereit, auch auf ihre Mitglieds- und nahe stehenden Organisationen mit dieser Zielsetzung einzuwirken und bei Bedarf an entsprechenden Klärungsgesprächen mitzuwirken."
Ob sich für die behinderten oder retardierten Kinder und ihre Eltern durch die Berlin-Reise der Funktionäre die Fördersituation tatsächlich verbessern wird, bleibt zu hoffen. Die beiden Regierungsbeauftragten jedenfalls wollen nicht lockerlassen. Der Wille des Gesetzgebers sei klar, erklärten Evers-Meyer und Kühn-Mengel. Die Frühförderung solle optimiert und der Leistungszugang vereinheitlicht werden. Die Beteiligten würden zu einem späteren Zeitpunkt wieder an einen Tisch gerufen. Dann müssten sie "die bis dahin erfolgten Umsetzungsschritte" präsentieren.
Mit dem Einzug der interdisziplinären Frühförderung in das Sozialgesetzbuch IX im Juli 2001 sollte der bis dahin praktizierte Förderwildwuchs vereinfacht und die verschiedenen Maßnahmen koordiniert werden. Die damals definierten Komplexleistungen bieten den betroffenen Kindern und Eltern die medizinisch-therapeutischen, sozialen, psychologischen und heilpädagogischen Leistungen an einer Stelle. Zwei Jahre danach, im Juli 2003, wurde mit der Einführung der Frühförderungsverordnung die Vereinbarung von Landesrahmenempfehlungen beschlossen. Diese sollten die Arbeit der Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren regeln. Heute, drei Jahre später, existieren Rahmenempfehlungen in acht Bundesländern: Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordhrein-Westfalen, Saarland, Sachsen.
Peter Appuhn
physio.de
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