Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Schnöde übergangen fühlten sich die Zahnärzte als im Januar die überarbeiteten Heilmittelrichtlinien von der Vollversammlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verabschiedet wurden. Im zuständigen Unterausschuss haben sie keinen Sitz und brauchten bis dahin auch keinen, die Richtlinien hatten für Kassenzahnärzte keine Bedeutung. Sie durften verordnen, was immer sie für ihre Patienten für nützlich hielten. Der G-BA will die Zahnärzte mit einbinden in das Regelwerk und formulierte entsprechend. Die Experten hatten allerdings versäumt, den neuen Fachbereich im Katalog abzubilden. Die Zahnärzte intervenierten, das Versäumnis wurde von allen Seiten erkannt, Besserung und Korrektur gelobt, wie uns damals der Presssprecher der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) berichtete.
Das prüfende Ministerium wollte die Heilmittelrichtlinien nicht über Gebühr zurückhalten und ließ der Bürokratie ihren Lauf. "Bis die zahnärztlichen Besonderheiten in der Richtlinie Berücksichtigung gefunden haben", gilt für Zahnärzte die bisherige Praxis. Die Richtlinien finden keine Anwendung.
Eine schlichte Flüchtigkeit sorgte für tagelange Aufregung und Diskussionen bei Berufsverbänden und Therapeuten. Erwartungsgemäß entpuppte sich der aufgeregte Hühnerhaufen als nichts als ebendieser. Massagen dürfen künftig auch außerhalb des Regelfalls nur in dem für Regelfälle vorgesehenen Umfang verordnet werden. Diese Beschränkung gilt selbstverständlich nicht für die Manuelle Lymphdrainage, bekräftigte das BMG. Der G-BA muss das Missverständnis ausräumen und die Unterschiede klarstellen.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren können in Zukunft auch in Fördereinrichtungen behandelt werden. Patientenorganisationen und Wohlfahrtsverbände forderten eine Aufhebung der Altersbegrenzung, erklärte das BMG und fordert seinerseits den G-BA unter Hinweis auf Gleichbehandlung auf, die Streichung der Altersgrenze zu "prüfen".
Der G-BA kokettiert gerne mit seinem Selbstverständnis vom "kleinen Gesetzgeber". Einen Schnitt in die Eigenwahrnehmung des Gremiums verpassten ihm die prüfenden BMG-Beamten. "Mehrkosten" für den Patientenbesuch in einer Einrichtung könnten nicht geltend gemacht werden, heißt es im Richtlinientext. Doch können sie das, der G-BA sei für Vergütungsfragen gar nicht zuständig, betonte das Ministerium.
Mit den entsprechenden Anmerkungen versehen haben die neuen Heilmittelrichtlinien den Weg durch das Behördendickicht gestartet, die mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ihr Ziel erreicht haben und damit in Kraft treten werden. Im Hochsommer, am 1. Juli, könnte es soweit sein. Auch spätere Termine sind durchaus vorstellbar.
Peter Appuhn
physio.de
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