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Heilmittelrichtlinien auch für Therapeuten verbindlich
Nächste Reformstufe tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
16.05.2008 • 0 Kommentare

Sie gleicht einer Springprozession, die im März 2007 verabschiedete Gesundheitsreform. Die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) treten etappenweise in Kraft. Nach dem 1. April 2007 und dem 1. Januar 2008 stehen wir kurz vor einer neuen Landmarke des umfangreichen Reformwerks der großen Koalition. Ausgiebiges Stühlerücken bestimmt schon seit Monaten den Arbeitsalltag vieler Kassenmitarbeiter. In gut sechs Wochen, am 1. Juli, verlieren die bisherigen sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ihre hoheitlichen Funktionen. Ein gemeinsamer Spitzenverband auf Bundesebene wird ihre Aufgaben übernehmen. Bundesweit geltende Verträge mit den Kassen werden dann mit dem in Berlin ansässigen Gremium vereinbart, die Ersatzkassenverträge beispielsweise. Mächtige Vorsitzende des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist die einstige Chefin des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen (VdAK), Doris Pfeiffer.

Neue Organisationsformen stehen auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ins Haus. Strukturveränderungen haben mitunter weitreichende inhaltliche Auswirkungen. Einige im Zuge der GBA-Reform aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V entfernte Wörter haben unmittelbare Bedeutung für die Heilmittelberufe. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sind künftig mitverantwortlich dafür, dass ihre Patienten ein den aktuellen Bestimmungen der Heilmittelrichtlinien entsprechendes Verordnungsblatt vorlegen. Die Beschlüsse des GBA sind nicht nur für Ärzte und Krankenkassen, sondern auch für Versicherte und Leistungserbringer verbindlich, heißt es in der ab 1. Juli geltenden Fassung des SGB V. Gesetzeskraft macht anders lautende Verträge wirkungslos. Das kürzlich über die Prüfpflicht urteilende Bundessozialgericht hatte die Zukunft schon fest im Blick (wir berichteten). Der aktuelle Gesetzestext beschränkt die Verbindlichkeit noch auf "die an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer".

Seit nunmehr zwei Jahren gibt es ein merkwürdiges Schauspiel zu bestaunen. 'Prüfpflicht oder nicht Prüfpflicht?' heißt das Stück. In der schwäbischen Hauptstadt mit furiosem Aplomb auf die Rampe gehoben, beginnen sich allmählich die Zuschauer zu langweilen. Einzig die regieführenden Verbände mit einem aufrechten Häuflein engagierter Mimen kämpfen verbissen auf dem Felde der Ehre. Inständig und unermüdlich beschwören sie ihre Mitglieder gegen Krankenkassen zu klagen, wenn Rechnungen wegen nicht heilmittelkonformer Verordnungen gekürzt werden. Würde es den organisierten Therapeutenvertretern nicht besser zu Gesicht stehen, wenn sie ihre Gefolgsleute nicht wie Schafe in die Gerichtsäle trieben, sondern praktische Alltagshilfen gäben und über die neue Gesetzeslage informierten?

Die meisten Therapeuten haben das scheinheilige Spiel längst durchschaut. Nicht der jahrelange und am Ende wohl aussichtslose Klageweg führt zum Erfolg. Das Naheliegende zählt. Jede "falsch" ausgestellte Verordnung ist ein Geschenk des Himmels für unternehmerisch denkende Praxisbesitzer. Sie ist der Fuß in der Tür der verordnenden Ärzte. Ein freundlich ruhiges Gespräch über Richtlinien, Budgets, die Gesundheitspolitik, über Gott und die Welt schafft Vertrauen, zeigt Kompetenz und knüpft langfristige wertvolle Beziehungen. Prüfen Sie die Rezepte genau, nicht nur, weil es jetzt auch der Gesetzgeber verlangt. Tun Sie es, im ureigenen Interesse.


Peter Appuhn
physio.de

[Update:]
Rezept falsch ausgefüllt? Kein Problem: Hier finden Sie ein Formular zum Ausdrucken für den Arzt.

[2. Update:]
Das Formular für Logopädie und Ergotherapie

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zu den HMR

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GKV-SpitzenverbandPrüfpflichtBSG


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