Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
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Die HMR betont, dass nicht nur den "besonderen Belangen" von psychisch Kranken sondern auch von Behinderten und chronisch Kranken bei der Versorgung mit Heilmitteln Rechnung getragen werden muss. Mit dieser Erweiterung führen die HMR-Autoren folgerichtig zur "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) - ganz im Sinne zeitgemäßer Therapiekonzepte. Nicht allein die Diagnose ist maßgebend für eine Heilmittelversorgung. Entscheidend sind die funktionellen Schädigungen, die Beeinträchtigungen von Aktivitäten – betrachtet unter den individuellen Bedingungen des Patienten und seiner Umwelt.
Für alle, die mit der HMR konfrontiert sind, auch die "weiteren Leistungserbringer", sind die Regelungen verbindlich. Dies schließt eine Überprüfung von Rezepten auf Richtlinienkompatibilität mit ein, wie das Bundessozialgericht im vergangenen Herbst festgestellt hat. Der G-BA verpflichtet die verordnenden Kassenärzte sicherzustellen, dass "für sie tätig Werdende die Richtlinien kennen und beachten".
Nicht behandlungsbedürftige Erkrankungen dürfen nicht mit Heilmitteln versorgt werden. Bei Kindern sind Heilmitteltherapien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erlaubt, wenn "pädagogische..... Maßnahmen zur Beeinflussung von Schädigungen geboten sind".
Die Bedeutung der Kassen bei der Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls wird gestärkt. Sie sind es, die das letzte Wort haben, wird nun bekräftigt. "Auf Antrag des Versicherten" entscheidet die Krankenkasse, ob ihm auf der Grundlage der ärztlichen Begründung über "die besondere Schwere und Langfristigkeit der Erkrankung" die verordneten Leistungen genehmigt werden können. In der Alltagspraxis wird diese Regelung wenig Relevanz entfalten. Die weitaus meisten Patienten sind in Kassen versichert, die auf das Genehmigungsverfahren verzichten.
Bis Ende Januar haben die Anhörungsberechtigten Zeit, ihre Stellungnahmen zu verfassen. Das G-BA-Plenum wird dann das neue Regelwerk verabschieden.
Peter Appuhn
physio.de
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