Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Hausbesuche dürfen nach den Regeln der Heilmittelrichtlinien nur dann auch als Hausbesuch verordnet werden, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die Tatsache, dass ein Kind eine Einrichtung besucht reicht nicht aus. Aber selbst ohne Hausbesuchverordnung können Therapeuten nicht in den Kindergarten reisen. Dann nämlich muss die Behandlung in der Praxis stattfinden. Für Kinder und Eltern eine oftmals unerträgliche Situation. Nach der Arbeit, abgehetzt müssen Mutter oder Vater am späten Nachmittag ihr von einem langen Tag ermattetes Kind in der Tagesstätte abholen und in die Praxen der Therapeuten transportieren. Der therapeutische Effekt solcher Odysseen ist sicher nicht selten mehr als fragwürdig.
Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung dürfen behinderte Kinder auch dann in Tageseinrichtungen behandelt werden, wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen eigentlich nicht notwendig ist. KV-WL und Krankenkassen haben sich zudem darauf verständigt, dass Verordnungen für behinderte Tagestättenkinder außerhalb der budgetären Vorgaben ausgestellt werden können. Die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung werden entsprechend geändert.
Für die betroffenen Kinder und ihre Eltern wurden mit der Vereinbarung große Erleichterungen geschaffen. Die Therapeuten in den Praxen jedoch müssen einen kräftigen Wermutstropfen schlucken. Wenn kein Hausbesuch verordnet wird, darf er auch er auch nicht abgerechnet werden. Lediglich die Behandlungskosten werden nach den üblichen Kassensätzen berechnet. Für Praxen, die viele einzelne Kinder in weit auseinander liegenden Integrationseinrichtungen betreuen, eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung.
Peter Appuhn
physio.de
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