Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Benachteiligungen, wie sie sich für Ärzte durch den Fremdkassenausgleich darstellen, sind nach Auffassung der BKK POST abzustellen. Vielmehr fordert Deutschlands größte BKK den Gesetzgeber auf, den Krankenkassen die Möglichkeit einzuräumen, verstärkt eigene Verträge direkt mit einzelnen Ärzten und Arztgruppen abzuschließen. Nur so können die Verteilungsprobleme, wie sie im Moment herrschen, gelöst werden.
Es besteht zwar kein Grund zur Panik. Nach wie vor bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die erforderlichen Gelder an die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven). Dazu wird die ausgehandelte sogenannte Kopfpauschale mit der Zahl der Mitglieder einer Krankenkasse multipliziert -der so ermittelte Betrag an die örtlich zuständige Kassenärztliche Vereinigung abgeführt. Die KVen wiederum verteilen die Beträge auf die einzelnen Ärzte. Bedingt durch die freie Kassenwahl für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es jedoch verstärkt zu Verschiebungen. Eine Krankenkasse und die dafür zuständige KV können ihren Sitz an einem gänzlich anderen Ort haben als Versicherte ihre Wohnung oder ihre Arbeitsstätte. Die Versicherten nehmen dort ihre ärztlichen Leistungen in Anspruch und der behandelnde Arzt wird für diese Leistung von seiner zuständigen KV bezahlt. Allerdings erhält er nun nicht die Kopfpauschale, sondern den sogenannten Fremdkassenausgleich - und der ist in der Regel niedriger als die Kopfpauschale.
In der Vergangenheit führte dies mehrfach zu Misstönen zwischen Ärzten, Versicherten, Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen.
DIE BKK POST verfolgt deshalb die Idee, die an die einzelnen KVn abgeführten Beträge auch in voller Höhe denjenigen KVen zukommen zu lassen, von denen die leistenden Ärzte ihre Vergütung erhalten.
Dazu ist eine entsprechende gesetzliche Neuregelung notwendig. Dass die Notwendigkeit auch an anderer Stelle erkannt worden ist, zeigt die Tatsache, dass diesbezüglich die erforderlichen Gespräche auf Bundesebene zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der gesetzlichen Krankenversicherung bereits aufgenommen worden sind.
Darüber hinaus fordert DIE BKK POST die Möglichkeit für Krankenkassen, Verträge direkt mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen abschließen zu können, um auch auf diesem Wege die Verteilungsprobleme lösen zu können, die sich bei der gegenwärtigen Lösung aufzeigen.
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