Einleitung:
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Schlicht unsinnig ist ein Fragen-Antworten-Komplex der sich mit Massage und Lymphdrainage beschäftigt. "Umfasst die Verordnungseinschränkung für die Massagetherapie außerhalb des Regelfalls auch die manuelle Lymphdrainage?", wurde da als Frage formuliert. Die Autoren beziehen sich auf einen Richtlinienpassus, der ich mit diesem Thema aber gar nicht (mehr) beschäftigt. Die Antwort ist so richtig wie unvollständig: "... die manuelle Lymphdrainage kann bei entsprechendem Bedarf auch weiterhin unbegrenzt außerhalb des Regelfalls verordnet werden" - und die Massage auch, müsste ergänzt werden.
Neuer Arzt, neuer Regelfall?
Nein, der Arzt muss sich um die Verordnungshistorie kümmern.
Darf der Therapeut eine zu hohe Verordnungszahl kürzen?
Auf dem Rezept nicht, behandeln aber sollte er nur die im Heilmittelkatalog (HMK) vorgegebene Anzahl.
Sind mehrere Behandlungseinheiten an einem Tag - "Intensivtherapien" – möglich?
Nein. Nur bei verordneten Doppelbehandlungen darf zweimal die gleiche Leistung abgerechnet werden.
Die Gesamtverordnungsmenge für Regelfall-D-Verordnungen wurde nicht ausgeschöpft. Kann die verbleibende Anzahl bis zur Gesamtverordnungsmenge außerhalb des Regelfalls verordnet werden?
Ja, das geht.
Sieht der Indikationsschlüssel die D-Position vor, darf nicht stattdessen ein einzelnes Heilmittel verordnet werden. Beispiel: WS2g. Um etwa KG zu verordnen, müsste ein anderer Indikationsschlüssel gewählt werden.
Änderungsvermerke auf Rezeptblättern dürfen nicht "i.A" oder "i.V." (zum Beispiel durch die Arzthelferin) vorgenommen werden. Der Arzt persönlich muss unterschreiben.
Darf die Diagnose auch mit dem ICD-10-Code angegeben werden?
Ja, das geht – mit dem Zusatz des Indikationsschlüssels.
Reicht der kleine Buchstabe am Ende des Indikationsschlüssels zur Kennzeichnung der Leitsymptomatik aus oder muss diese ausgeschrieben werden?
Der Buchstabe reicht.
"WS-Syndrom" oder "Entwicklungsverzögerung" - sind solche Altgemeinplätze als Diagnoseangabe ausreichend?
Die Kassenexperten meinen "nein". Es sollte schon "zumindest ergänzend eine medizinische Grundlage angegeben sein".
Ist eine Unterschreitung der verordneten Frequenz zulässig?
Eigentlich nicht ohne entsprechende Dokumentation, im einsehbaren Einzelfall aber erlaubt – beispielsweise bei einem Feiertag.
Hydroelektrisches Bad: Gehört es zur Elektrotherapie und ist damit einzeln verordnungsfähig?
Ja, das ist es.
Einige Diagnosegruppen bieten die Möglichkeit des Wechsels in die nächsthöhere Gruppe: WS1, EX1, EX2, LY1, LY2, AT1. Dürfen bei diesen Diagnosegruppen Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden?
Nein, das geht nicht. Stattdessen muss der Wechsel in die höhere Gruppe erfolgen. Ausnahme: LY2 bei einer nicht bösartigen Erkrankung.
KG mit Traktion, was wird abgerechnet?
Unterscheidet die Vergütungsvereinbarung zwischen großer und kleiner Traktion, darf in diesem Fall nur die kleine Traktion berechnet werden.
LY2 und LY3 sehen als Behandlungsmöglichkeiten MLD mit 45 oder 60 Minuten vor. Darf der Arzt auch MLD mit 30 Minuten verordnen?
Ja, das ist möglich, auch bei LY2 oder LY3.
Ob die hier geschilderten Kassenstandpunkte in allen Fällen einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden, ist zumindest fraglich. Gleichwohl empfiehlt sich eine Beachtung der Regeln. Die Vorgaben scheinen so gravierend nicht, um dafür einen Rechtsstreit zu riskieren.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten