Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Vier Jahre lang müssen 60 Punkte gesammelt werden. Dann beginnt das Spiel von neuem. Ein Punkt entspricht 45 Minuten Unterricht. Etwa zwei Fortbildungstage müssen kassenzugelassene Praxisbesitzer und fachliche Leiter jedes Jahr absolvieren. Am 31. Oktober kann mit dem Sammeln begonnen werden. Punktwürdig sind Fortbildungen, die sich inhaltlich mit dem jeweiligen Heilmittelbereich befassen. Nicht anerkannt werden Kurse zu Methoden, die nach den Heilmittelrichtlinien von der Verordnung explizit ausgeschlossen sind. Auch praxisinterne Veranstaltungen, Seminare zu Steuer- Rechts- und Abrechnungsfragen, zum Marketing oder zur Existenzgründung können nicht mit Punkten belegt werden. Nicht geregelt ist, ob Präventionskurse den Anforderungen genügen.
Die Verantwortung für die Punktvergabe liegt allein bei den Fortbildungsanbietern. Sie garantieren, dass ihre Veranstaltungen den Regelungen entsprechen. Auf den Teilnahmebescheinigungen dokumentieren sie Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte. Werden bei einer Kassenüberprüfung Fortbildungen nicht anerkannt, kann der betroffene Therapeut den Veranstalter in Regress nehmen. Rechtsauseinandersetzungen jedoch sind lästig und wenig erfreulich. Der Besuch von Kursen, die offensichtlich nicht den Vorgaben entsprechen, ist für Punktesammler deshalb nicht empfehlenswert. Wer sich nicht, nicht ausreichend oder mit nicht anerkannten Kursen weiterbildet muss mit Sanktionen rechnen. 7,5 Prozent seiner Abrechnungsbeträge können dem Verweigerer abgezogen werden.
Einige Fortbildungsveranstalter, auch Berufsverbände wie der IFK, haben ihr Programm bereits mit Punkten versehen. So hat der Verband für selbstständige Physiotherapeuten Taiji/Qi-Gong-Kurse, Workshops zum Qualitätsmanagement und verschiedene Präventionsangebote, Nordic Walking etwa, mit Punkten versehen. Ob diese Veranstaltungen auf offene Ohren bei den Krankenkassen stoßen ist zumindest nicht sicher.
Angestellte und freie Mitarbeiter unterliegen keiner punktgenauen Fortbildungspflicht. Eine allgemeine Aufforderung zur regelmäßigen Fortbildung war auch bisher schon in den Rahmenempfehlungen fixiert. Die jetzt verabschiedeten Empfehlungen sehen vor, dass nur solche Veranstaltungen anerkannt werden, die der Fortbildungsregelung entsprechen.
In der Infothek haben wir den Text der neuen Rahmenempfehlungen und die Fortbildungsvereinbarung veröffentlicht. Ausführliche Informationen sind in unserem Fragen-Antworten-Katalog zu finden.
Peter Appuhn
physio.de
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