Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink (Bündnis90 / Die Grünen) hat nun im Dezember 2019 eine Schriftliche Frage (Nr. 12/240) an die Bundesregierung zu diesem Thema gestellt. Unter Berufung auf eine Onlinebefragung der Therapeuten am Limit fragt sie die Bundesregierung nach einer Erklärung für den hohen Anteil an fehlerhaften Heilmittelverordnungen sowie nach den Zertifizierungskriterien für diese Software.
Dr. Thomas Gebhart, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), verweist in seiner Antwort auf die Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zwischen GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die diese Zertifizierung regelt. Der Bundesregierung lägen zwar keine belastbaren Zahlen zu fehlerhaften Heilmittelverordnungen vor, Gebhart räumte aber ein, dass Auslegungsprobleme der Heilmittelrichtlinien (HMR) bzw. Bedienungsfehler der Software mögliche Ursachen sein könnten.
Diese werde man aber mit Inkrafttreten der überarbeiteten und vereinfachten Heilmittel-Richtlinie zum 1.10.2020 in den Griff kriegen. Des Weiteren kündigt der Staatssekretär für Anfang 2020 einen Dialog mit Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzten an. Ziel sei es, einen weiteren Bürokratieabbau zu erreichen. Auch die Prüfpflicht sowie mögliche Regressrisiken im Zusammenhang mit der Blankoverordnung sollen thematisiert werden.
Bereits im August 2019 hatte das BMG auf Nachfrage der Vereinte Therapeuten bestätigt, dass ihnen das Problem fehlerhaft ausgestellter Heilmittelverordnungen und daraus entstehender Retaxierungen durch die Krankenkassen bekannt sei. Auch die Planung eines Dialogs mit Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzteschaft wurde bereits damals angekündigt:
"Um weitere Maßnahmen zu erarbeiten, die die Arbeit für Heilmittelerbringer einfacher und unbürokratischer machen, beabsichtigt das BMG einen Dialogprozess zum Bürokratieabbau mit Vertreterinnen und Vertretern der Heilmittelerbringer, der Ärzteschaft sowie der Krankenkassen durchzuführen. In diesem Prozess wird auch das Thema fehlerhaft ärztlicher Verordnungen und der damit verbundenen Belastungen für die Heilmittelerbringer auf der Tagesordnung stehen. Der Dialogprozess wird durch das zuständige Fachreferat vorbereitet", heißt es in dem Antwortbrief an Vereinte Therapeuten.
Auf Nachfrage, wann es denn nun zu dem angekündigten Dialog kommen und wer dann die Heilmittelerbringer dort vertreten werde, antwortete die zuständige Sachbearbeiterin im Gesundheitsministerium: Es "laufen derzeit Abstimmungen in unserem Hause. Nach Übermittlung der Ergebnisse werde ich mich hierzu nochmals bei Ihnen melden."
Wir warten ... und berichten.
OG / physio.de
PS:
Das BMG hat im Übrigen den Eingang zahlreicher Briefe der Kolleg*innen im Rahmen der Aktion "Abschaffung der Prüfpflicht" gegenüber unserer Redaktion bestätigt.
Korrektur:
In einer früheren Version des Artikels wurde berichtet, dass die Nichtnutzung der Software für Ärzte immer noch sanktionsfrei sei. Das war nicht richtig. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.
BMGPrüfpflichtRezeptTALDie GrünenGKV-VSG
https://www.physio.de/community/news/positivliste-fuer-pruefkriterien-bei-heilmittelverordnungen/99/10053/1
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Falsche Schlüssel, falsches Datum, falsch Angekreuztes, fehlen von Allem aber gerne auch der Unterschrift des Arztes oder Praxisstempel.
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Philipp Morlock schrieb:
Haben Sie irgendwann Mal Rezepte angeschaut/ unterschreiben lassen?
Falsche Schlüssel, falsches Datum, falsch Angekreuztes, fehlen von Allem aber gerne auch der Unterschrift des Arztes oder Praxisstempel.
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tom1350 schrieb:
Wenn ich mir diese Positivliste angucke sehe ich 17 von 21 Punkten, die auf „Fehler" vom Therapeuten entfallen. In der Anlage 3 zum HMK sehe ich auch nur zwei Punkte, die sich auf ein Fehlen von Angaben in der Verordnung beziehen. Alles andere wären Änderungswünsche und Anwenderfehler. Wo sollte also eine Arztsoftware wirklich ansetzen?
https://www.physio.de/community/news/positivliste-fuer-pruefkriterien-bei-heilmittelverordnungen/99/10053/1
Therapeuten müssen sich um solcherlei Strukturen natürlich nicht sorgen, denn die bleiben.
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webpt schrieb:
Politikunbekannte B.Malussysteme werden gegen die Therapeuten Bestand haben. Da möchten die Ärzte im Gegenzug sicherlich gehörigen finanziellen Ausgleich sehen. Vielleicht meinen die Akteure dies als " therapeutische Budgetverantwortung " als Zahlung für fachliche Zugständnisse.
Therapeuten müssen sich um solcherlei Strukturen natürlich nicht sorgen, denn die bleiben.
Es schreibt der Gesetzgeber nichts von Korrekturpflicht, zumindest soweit ich weiß.
Insofern kann man das ganze auch Hausgemacht ansehen.
Das die meisten Praxen keine Ausfallgebühr erheben ist das gleiche Thema.
Einfach Konkurrenzverhalten.
Kundenorientierung.
Extraservice leisten, weil die Konkurrenz es macht, und aus Kundenabwanderungsangst.
Dies dann dem Gesetzgeber zuzuschieben, und das gleichzeitig mit PT- Mangel- Behauptung, entspricht der Intellektleistung die ich von 99% aller Physios die ich kennengelernt habe kenne.
Deshalb ein Hinweis:
Es gibt Patienten die klagen auch mal vor Gericht.
Sobald mindestens ein Patient wegen nicht erbrachten Leistungen klagt und dabei klar ist, das die Ursache die Fehlerquote auf Rezepten ist, wird die Idee das dies (insbesondere weil korrigierbar) korrigiert wird entstehen, und zwar an der Stelle die den Krankenkassen Vorgaben macht, egal wo diese Stelle ist.
Falls diese Stelle die Intellektleistung haben sollte zu verstehen wie sie zu der Berechtigung kommt den Krankenkassen vorzugeben was gemacht wird, wird diese Stelle Rezeptvorgaben machen, die die Fehlertoleranz der Krankenkassen oder die wahrscheinliche Fehlerquote der Rezeptabrechnungen bei erwartbarer Intellektleistung der Prüfenden sowie der Rezeptverschreibenden auf das erwünschte Niveau anpassen.
Alles ohne unbezahlten Aufwand für Heilmittelerbringer.
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Philipp Morlock schrieb:
Wenn man Rezepte wie Geld betrachtet, ist klar, dass der Empfänger überprüft.
Es schreibt der Gesetzgeber nichts von Korrekturpflicht, zumindest soweit ich weiß.
Insofern kann man das ganze auch Hausgemacht ansehen.
Das die meisten Praxen keine Ausfallgebühr erheben ist das gleiche Thema.
Einfach Konkurrenzverhalten.
Kundenorientierung.
Extraservice leisten, weil die Konkurrenz es macht, und aus Kundenabwanderungsangst.
Dies dann dem Gesetzgeber zuzuschieben, und das gleichzeitig mit PT- Mangel- Behauptung, entspricht der Intellektleistung die ich von 99% aller Physios die ich kennengelernt habe kenne.
Deshalb ein Hinweis:
Es gibt Patienten die klagen auch mal vor Gericht.
Sobald mindestens ein Patient wegen nicht erbrachten Leistungen klagt und dabei klar ist, das die Ursache die Fehlerquote auf Rezepten ist, wird die Idee das dies (insbesondere weil korrigierbar) korrigiert wird entstehen, und zwar an der Stelle die den Krankenkassen Vorgaben macht, egal wo diese Stelle ist.
Falls diese Stelle die Intellektleistung haben sollte zu verstehen wie sie zu der Berechtigung kommt den Krankenkassen vorzugeben was gemacht wird, wird diese Stelle Rezeptvorgaben machen, die die Fehlertoleranz der Krankenkassen oder die wahrscheinliche Fehlerquote der Rezeptabrechnungen bei erwartbarer Intellektleistung der Prüfenden sowie der Rezeptverschreibenden auf das erwünschte Niveau anpassen.
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