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wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Grundlegende Marktzahlen
Die Physiotherapie bleibt auch 2025 auf Wachstumskurs – wenn auch mit leicht gebremstem Tempo. Laut der aktuellen Eckdatenstudie gibt es bundesweit 50.888 zugelassene Physiotherapiepraxen, rund ein Prozent mehr als im Vorjahr. Durchschnittlich arbeiten 5,4 TherapeutInnen in einer Praxis, inklusive InhaberInnen. Lediglich sieben Prozent der Praxen hat mehr als zehn Angestellte.
Die große Mehrheit betreibt ihre Einrichtung als Einzelunternehmen (70 Prozent), während nur knapp sechs Prozent in einer Kapitalgesellschaft organisiert sind. Vier von fünf Praxen wurden nach dem Jahr 2000 gegründet.
Mieten und Kaufen
Die Praxisräume sind ein entscheidender Kostenfaktor. Im Durchschnitt verfügen Physiotherapiepraxen in Deutschland über 158 m² Gesamtfläche, wovon etwa die Hälfte auf die reine Therapiefläche entfällt. 62,8 Prozent der Einrichtungen sind gemietet, nur rund ein Drittel befindet sich im Eigentum der BetreiberInnen.
Für die Miete zahlen PraxisinhaberInnen im Schnitt 9,06 Euro pro Quadratmeter kalt – ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Damit liegen die monatlichen Mietkosten bei durchschnittlich 1.435 Euro. In Städten ist die Miete zwar höher (9,30 Euro pro m²), dafür sind die Räume dort auch größer. Auf dem Land liegt der Wert mit 8,77 Euro pro m² etwas niedriger. Auch ein Ost-West-Gefälle ist nach wie vor erkennbar. In Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt die durchschnittliche Miete für Praxen bei weniger als 8,00 Euro pro m².
Angestellte
Personal bleibt das Herzstück jeder Praxis – und zugleich ihre größte Herausforderung. Durchschnittlich beschäftigen Praxen 5,4 TherapeutInnen, davon knapp drei in Teilzeit. Der Frauenanteil liegt bei 74 Prozent.
Interessant ist auch die Entwicklung bei der Qualifikation: Bereits ein Drittel der Praxen beschäftigt akademisch ausgebildete Fachkräfte – Tendenz steigend. Zudem hat sich die Zahl der Praxen mit sektoraler HeilpraktikerInnen-Zulassung deutlich erhöht – fast jede zweite Einrichtung (45,8 Prozent) bietet entsprechende Leistungen an.
Gehälter
Erstmals differenziert die Studie zwischen BerufseinsteigerInnen und erfahrenen TherapeutInnen. Das Gehaltsniveau steigt mit zunehmender Berufserfahrung leicht, bleibt aber weiterhin moderat. BerufseinsteigerInnen verdienen im Durchschnitt 2.858 Euro brutto, während erfahrene TherapeutInnen durchschnittlich mit 3.532 Euro entlohnt werden.
Die regionalen Unterschiede sind erheblich: In Bremen liegt das Einstiegsgehalt mit rund 3.050 Euro an der Spitze, während Sachsen-Anhalt mit knapp 2.665 Euro (trotz niedrigerer Mieten) das Schlusslicht bildet. Neben dem Gehalt setzen viele Praxen zunehmend auf Benefits, um Mitarbeitende zu binden: Über 80 Prozent fördern Fort- und Weiterbildungen, die Hälfte bietet Altersvorsorge oder flexible Arbeitszeiten, und rund 40 Prozent zahlen Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Wirtschaftliche Situation
Trotz Fachkräftemangel und steigender Kosten blickt die Branche insgesamt optimistisch in die Zukunft. 52,8 Prozent der befragten InhaberInnen bewerten ihre wirtschaftliche Lage als „gut“ oder „sehr gut“, nur rund 13 Prozent sprechen von einer schwierigen Situation.
Der durchschnittliche Jahresumsatz liegt bei 415.000 Euro pro Praxis – ein deutlicher Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Das entspricht etwa 76.300 Euro Umsatz pro MitarbeiterIn bzw. 110.000 Euro pro Vollzeitäquivalent.
Auch bei den Investitionen zeigt sich ein positiver Trend: 2024 investierten Physiotherapiepraxen insgesamt 402 Millionen Euro, für 2025 sind rund 300 Millionen Euro fest eingeplant. Besonders investitionsfreudig sind Praxen bei Ausstattung, Digitalisierung und Fortbildung, während größere Ausgaben für Werbung oder Selbstzahlerbereiche rückläufig sind.
Steuern und Buchhaltung
Fast alle Physiotherapiepraxen setzen auf professionelle Unterstützung in der Buchhaltung: 98 Prozent der Befragten arbeiten mit einem Steuerbüro zusammen.
Die Mehrheit (84 Prozent) finanziert Investitionen ausschließlich aus Eigenkapital.
Digitalisierung und TI
Auch wenn die Digitalisierung in vielen Praxen noch zögerlich voranschreitet, ist der Trend klar: Immer mehr Einrichtungen investieren in Softwarelösungen, digitale Patientenverwaltung und Abrechnungssysteme. 42 Prozent der Praxen planen 2025 Ausgaben in diesem Bereich – so viele wie nie zuvor.
Die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle nimmt ebenfalls zu. Besonders die digitalen Plattformen gewinnen als Mittel zur PatientInnenbindung und zur Suche von MitarbeiterInnen an Bedeutung. Gleichzeitig wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für viele Praxen zum Thema.
Wie groß sind die Trainingsräume?
Erstmalig wurde in der Eckdatenstudie auch die Größe des Trainingsbereichs erfasst. Etwa ein Drittel der Praxen (32,2 Prozent) verfügt über eine eigene Trainingsfläche – nahezu doppelt so viele wie im vorherigen Jahr. Betrachtet man nur die Praxen, die eine Trainingsfläche besitzen, beträgt ihre Größe durchschnittlich 48,2 m². Diese betreut im Schnitt rund 37 Mitglieder (mit einer Spanne zwischen 3 und 400 KundInnen), davon etwa zwei Drittel als SelbstzahlerInnen. Der durchschnittliche Monatsbeitrag liegt bei 51,57 Euro – ein Plus von rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Detaillierte Zahlen
Wer sich die detaillierten Zahlen anschauen möchte, findet die gesamte Studie hier. Dafür muss eine kostenlose Registrierung vorgenommen werden.
Daniel Bombien / physio.de
EckdatenstudieWirtschaftslagePhysiotherapieDigitalisierungGehaltTITrainingstherapieStudie
Damit endet der positive Teil dann aber auch schon, weil die "Studie" eine kaum getarnte Verkaufsförderung für die Beratungsleistung einiger Protagonisten darstellt.
Angeblich sollen 32,2% der Praxen "Trainingsbereiche" haben, während die Zulassungen für KGG nur 20% der Praxen betreffen.
Mir scheint, da ist der Wunsch der Vater dieser Zahl.
Man will außerdem 500 Praxen telefonisch befragt haben. Wer von den PI geht ans Telefon, wenn irgendein Rechercheteam anruft und Fragen zu meiner Praxis stellt und beantwortet (am Telefon!) Fragen zu vertraulichen Daten wie Gehaltsstruktur und Umsatz?
Ich hätte mir eine kritische Würdigung der sog."Studie" vorstellen können, wie der Autor es auch mit anderen Studien macht. So erweckt es den Eindruck, als sei das Datengerüst solide recherchiert.
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Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Positiv festzuhalten bleibt, dass das Autorenteam sich Mühe gibt, mit der Qualität der Eckdatenstudie aus dem Fitnessbereich mitzuhalten. Die Eckdatenstudie der Physiotherapie unterliegt daher immer noch Veränderungen und Anpassungen.
Damit endet der positive Teil dann aber auch schon, weil die "Studie" eine kaum getarnte Verkaufsförderung für die Beratungsleistung einiger Protagonisten darstellt.
Angeblich sollen 32,2% der Praxen "Trainingsbereiche" haben, während die Zulassungen für KGG nur 20% der Praxen betreffen.
Mir scheint, da ist der Wunsch der Vater dieser Zahl.
Man will außerdem 500 Praxen telefonisch befragt haben. Wer von den PI geht ans Telefon, wenn irgendein Rechercheteam anruft und Fragen zu meiner Praxis stellt und beantwortet (am Telefon!) Fragen zu vertraulichen Daten wie Gehaltsstruktur und Umsatz?
Ich hätte mir eine kritische Würdigung der sog."Studie" vorstellen können, wie der Autor es auch mit anderen Studien macht. So erweckt es den Eindruck, als sei das Datengerüst solide recherchiert.
Klar man spart sich Ärger mit kranken oder Fehlgriffen bei Angestellten aber ab einer gewissen Praxisgröße lernt man es dann schon zu schätzen in den Urlaub zu fahren und zu wissen dass weiter Geld erarbeitet wird, das gleiche bei eigener Krankheit. (auch wenn ich die letzte 10 Jahre nur 10 Tage krank war)
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Wenn man aber die Zahlen der sog.Studie nebeneinanderlegt, müsste es etliche Einzelpraxen mit einem echten Trainingsbereich aber ohne KGG geben.
Da wundert es mich schon, warum die Kassen mobile Wärmepackungen verbieten wollen aber die Funktionsstemmen, die die Einzelpraxen in rauen Mengen in die Heime schleppen, offensichtlich nicht.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Der Sparkassenreport weist 45% Einzelpraxen aus und die Zahlen der BGW legen das auch nahe.
Wenn man aber die Zahlen der sog.Studie nebeneinanderlegt, müsste es etliche Einzelpraxen mit einem echten Trainingsbereich aber ohne KGG geben.
Da wundert es mich schon, warum die Kassen mobile Wärmepackungen verbieten wollen aber die Funktionsstemmen, die die Einzelpraxen in rauen Mengen in die Heime schleppen, offensichtlich nicht.
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MarkusPT schrieb:
Da steht aber nicht Einzelpraxen, sondern 70% Einzelunternehmung. Die restlichen 24% werden nicht genannt. Möglicherweise sind das Personengesellschaften wie GbR. Die Frage ist warum sich überhaupt 6 % in Kapitalgesellschaften organisieren, bei einer GmbH beispielsweise muss ja die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Wie kommst zu diese Aussage? Wenn die therapeutische GmbH ausschließlich umsaztsteuerfreie Leistungen erbringt muss dafür selbstverständlich keine Ust. ausgewiesen werden (es darf sogar gar keine Ust. ausgewiesen werden). Das hat nichts mit der Rechtsform zu tun.
Und eine GbR ist kein Einzelunternehmen, sondern eine Personengesellschaft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MarkusPT "... bei einer GmbH beispielsweise muss ja die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden"
Ein Einzelunternehmen in Deutschland ist im weiteren Sinne jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, unabhängig davon, ob die Person Arbeitnehmer beschäftigt.
Wie kommst zu diese Aussage? Wenn die therapeutische GmbH ausschließlich umsaztsteuerfreie Leistungen erbringt muss dafür selbstverständlich keine Ust. ausgewiesen werden (es darf sogar gar keine Ust. ausgewiesen werden). Das hat nichts mit der Rechtsform zu tun.
Und eine GbR ist kein Einzelunternehmen, sondern eine Personengesellschaft.
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spartaner schrieb:
@MarkusPT Nein, muss sie nicht. Heilberufe sind nicht Umsatzsteuerabzugsberechtigt. Der Vorteil ist, dass du max. ca 30% an Steuern zahlst und somit mehr Geld in der Praxis bleibt.
Die therapeutische GmbH kann durchaus auch gemischt steuerbare Leistungen abgeben. Dann ist sie (nur) darüber umsteuerpflichtig, aber auch anteilig Vorsteuerabzug berechtigt. Ist alles eine Frage auf welchen Geschäftsfelder sich die GmbH bewegt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@spartaner So ganz stimmt das nun auch wieder nicht.
Die therapeutische GmbH kann durchaus auch gemischt steuerbare Leistungen abgeben. Dann ist sie (nur) darüber umsteuerpflichtig, aber auch anteilig Vorsteuerabzug berechtigt. Ist alles eine Frage auf welchen Geschäftsfelder sich die GmbH bewegt.
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spartaner schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Da hast du recht, nur alles was als "Verordnete Leistungen" gilt, ist befreit. Fitness, Wellness schon eher
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Schippi schrieb:
Einzelpraxis ist für mich das Nonplusultra!Warum Gedanken machen über AN?Ja,Stefan ich kann zwei/dreimal im Jahr Urlaub machen,und zwar in aller Ruhe,ich mache mir keine Gedanken über Geld was vielleicht dann nicht reinkommt!Ich kann auch loslassen,was viele PI im Urlaub nicht können und täglich in der Praxis anrufen um zu hören das es auch ohne PI läuft!
Seit Eröffnung meiner Praxis im Jahr 1993 habe ich während meines Urlaubes noch nie angerufen, um zu fragen, ob es auch ohne mich gut läuft. In dieser Zeit hatte ich aber auch nr ein einziges Mal bei einer MA einen Griff ins Klo. Diese Frau hat sich als hochgradig kriminell veranlagt herausgestellt. Auf alle anderen konnte ich mich bisher in allen Belangen verlassen, bzw. darauf, dass mindestens eine MA anwesend war, die darauf geachtet hat, dass alles gut läuft. Nur zwei Mal wurde ich selbst in meinem Urlaub von MA kontaktiert. Beides waren (zum Glück nur kleinere) "Notfälle", bei denen mein Rat bzw. meine Meinung eingeholt wurde. Gelöst haben meine MA die Probleme dann jeweils selbst.
Es kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig es ist, die eigenen MA zu wertschätzen, fair zu behandeln und gut zu bezahlen. Bei mir hat es seit über fünfzehn Jahren keine Fluktuation gegeben, und deswegen fahre ich auch immer entspannt in den Urlaub.
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MikeL schrieb:
@Schippi
Seit Eröffnung meiner Praxis im Jahr 1993 habe ich während meines Urlaubes noch nie angerufen, um zu fragen, ob es auch ohne mich gut läuft. In dieser Zeit hatte ich aber auch nr ein einziges Mal bei einer MA einen Griff ins Klo. Diese Frau hat sich als hochgradig kriminell veranlagt herausgestellt. Auf alle anderen konnte ich mich bisher in allen Belangen verlassen, bzw. darauf, dass mindestens eine MA anwesend war, die darauf geachtet hat, dass alles gut läuft. Nur zwei Mal wurde ich selbst in meinem Urlaub von MA kontaktiert. Beides waren (zum Glück nur kleinere) "Notfälle", bei denen mein Rat bzw. meine Meinung eingeholt wurde. Gelöst haben meine MA die Probleme dann jeweils selbst.
Es kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig es ist, die eigenen MA zu wertschätzen, fair zu behandeln und gut zu bezahlen. Bei mir hat es seit über fünfzehn Jahren keine Fluktuation gegeben, und deswegen fahre ich auch immer entspannt in den Urlaub.
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Stefan Arnold schrieb:
@MikeL ja ich habe auch meine Stammleute von denen man weiß dass sie mit jedem Problem klar kommen. Und mal eine Frage per WhatsApp im Urlaub haut mich jetzt nicht ins Burnout.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Zwei Punkte gehen mir dazu noch durch den Kopf:
Wenn eine therapeutische GmbH ausschließlich steuerbefreite Leistungen erbringt, hat sie ja grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug – wo liegt dann der wirkliche Vorteil gegenüber einer Einzelpraxis (abgesehen von der Haftungsbegrenzung)? Wie ist es, wenn man auch steuerpflichtige Leistungen anbietet (z. B. Selbstzahler ohne Rezept)?
Kann es dann nicht passieren, dass diese steuerpflichtigen Bereiche die ganze GmbH „infizieren“ und das Finanzamt auch die vormals befreiten Leistungen als umsatzsteuerpflichtig einstuft? Dieses Argument der Infizierung habe ich schon mehrfach gehört, bin mir aber nicht sicher, wie real das Risiko tatsächlich ist.
Macht es in so einem Fall nicht eher Sinn, die Bereiche komplett zu trennen – also eine Einheit für rein therapeutische (steuerbefreite) Leistungen und eine zweite für Selbstzahler- bzw. Fitnessangebote?
Oder ist es besser, alles in einer GmbH mit gemischten Leistungen zu bündeln?
Und ganz grundsätzlich gefragt: Warum entscheiden sich überhaupt nur etwa 6 % der Praxen für eine Kapitalgesellschaft, wenn die Haftungsbeschränkung doch eigentlich ein starkes Argument wäre?
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MarkusPT schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Zwei Punkte gehen mir dazu noch durch den Kopf:
Wenn eine therapeutische GmbH ausschließlich steuerbefreite Leistungen erbringt, hat sie ja grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug – wo liegt dann der wirkliche Vorteil gegenüber einer Einzelpraxis (abgesehen von der Haftungsbegrenzung)? Wie ist es, wenn man auch steuerpflichtige Leistungen anbietet (z. B. Selbstzahler ohne Rezept)?
Kann es dann nicht passieren, dass diese steuerpflichtigen Bereiche die ganze GmbH „infizieren“ und das Finanzamt auch die vormals befreiten Leistungen als umsatzsteuerpflichtig einstuft? Dieses Argument der Infizierung habe ich schon mehrfach gehört, bin mir aber nicht sicher, wie real das Risiko tatsächlich ist.
Macht es in so einem Fall nicht eher Sinn, die Bereiche komplett zu trennen – also eine Einheit für rein therapeutische (steuerbefreite) Leistungen und eine zweite für Selbstzahler- bzw. Fitnessangebote?
Oder ist es besser, alles in einer GmbH mit gemischten Leistungen zu bündeln?
Und ganz grundsätzlich gefragt: Warum entscheiden sich überhaupt nur etwa 6 % der Praxen für eine Kapitalgesellschaft, wenn die Haftungsbeschränkung doch eigentlich ein starkes Argument wäre?
Wir haben unsere Firmen für Therapie und Prävention aus bestimmte, historisch gewachsene Gründe in 2 verschiedene GbRs untergebracht. Als Einzelunternehmer braucht man das aber nicht unbedingt, insofern die umsatzsteuerpflichtige Leistungen unterhalb der Umsatzsteuer-Freigrenze bleiben (da liegen wir weit, weit drüber).
Aber, .... im Rahmen des Ausscheidens von uns 3 Alt-Gesellschafter (es verbleiben noch 2) sollen die beiden GbRs aber für die Zukunft in eine neu zu gründende GmbH verschmolzen werden. Und wenn wir noch jünger wären, würde wir das jetzt auch tun.
Für sämtliche Vor- und Nachteile beider Varianten in deine persönliche Situation solltest du dich unbedingt von einem, auf therapeutische Berufe spezialisierten, Steuerkanzlei beraten lassen. Das können wir hier nicht leisten.
Die Haftungsbegrenzung ist nur relativ. Berufshaftung ist davon unabhängig (kann nicht begrenzt werden). Banken lassen sich auch dein Privatvermögen in der Regel als Sicherheit für Darlehen abtreten. Und auch sonstige Gläubiger können durchaus, unter bestimmte rechtliche Voraussetzungen, an deinem Privatvermögen dran.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MarkusPT Du verwechselst dabei die Umsatzsteuerpflicht mit der Gewerbesteuerpflicht (da gibt es tatsächliche eine Infizierungstheorie des BFHs). Das sind aber 2 paar Schuhe und muss nicht unbedingt von Nachteil sein oder ist es nur relativ.
Wir haben unsere Firmen für Therapie und Prävention aus bestimmte, historisch gewachsene Gründe in 2 verschiedene GbRs untergebracht. Als Einzelunternehmer braucht man das aber nicht unbedingt, insofern die umsatzsteuerpflichtige Leistungen unterhalb der Umsatzsteuer-Freigrenze bleiben (da liegen wir weit, weit drüber).
Aber, .... im Rahmen des Ausscheidens von uns 3 Alt-Gesellschafter (es verbleiben noch 2) sollen die beiden GbRs aber für die Zukunft in eine neu zu gründende GmbH verschmolzen werden. Und wenn wir noch jünger wären, würde wir das jetzt auch tun.
Für sämtliche Vor- und Nachteile beider Varianten in deine persönliche Situation solltest du dich unbedingt von einem, auf therapeutische Berufe spezialisierten, Steuerkanzlei beraten lassen. Das können wir hier nicht leisten.
Die Haftungsbegrenzung ist nur relativ. Berufshaftung ist davon unabhängig (kann nicht begrenzt werden). Banken lassen sich auch dein Privatvermögen in der Regel als Sicherheit für Darlehen abtreten. Und auch sonstige Gläubiger können durchaus, unter bestimmte rechtliche Voraussetzungen, an deinem Privatvermögen dran.
Danke für deine ausführliche Rückmeldung! 😊
Nur zur Klarstellung: Ich habe die Umsatzsteuerpflicht nicht mit der Gewerbesteuerpflicht verwechselt. Es geht bei meiner ursprünglichen Frage tatsächlich um die Umsatzsteuer und die Problematik der sogenannten „Infizierung“, wenn innerhalb einer Praxis zu viele umsatzsteuerpflichtige Leistungen angeboten werden. In diesem Fall kann das Finanzamt – je nach Struktur und Umfang – auch die bisher steuerfreien Heilbehandlungsumsätze als umsatzsteuerpflichtig einstufen. Das wurde mir jedenfalls von mehreren Steuerberatern unabhängig voneinander so erklärt.
Was mich in dem Zusammenhang aber eigentlich interessiert ist folgende Frage
Warum entscheiden sich überhaupt manche Praxisinhaber (wenn auch nur wenige Prozent) für eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH, obwohl der verwaltungs- und buchhalterische Aufwand deutlich höher ist? Vielleicht gibt es ja praktische Gründe aus der Erfahrung, die ich bisher übersehe?
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MarkusPT schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke für deine ausführliche Rückmeldung! 😊
Nur zur Klarstellung: Ich habe die Umsatzsteuerpflicht nicht mit der Gewerbesteuerpflicht verwechselt. Es geht bei meiner ursprünglichen Frage tatsächlich um die Umsatzsteuer und die Problematik der sogenannten „Infizierung“, wenn innerhalb einer Praxis zu viele umsatzsteuerpflichtige Leistungen angeboten werden. In diesem Fall kann das Finanzamt – je nach Struktur und Umfang – auch die bisher steuerfreien Heilbehandlungsumsätze als umsatzsteuerpflichtig einstufen. Das wurde mir jedenfalls von mehreren Steuerberatern unabhängig voneinander so erklärt.
Was mich in dem Zusammenhang aber eigentlich interessiert ist folgende Frage
Warum entscheiden sich überhaupt manche Praxisinhaber (wenn auch nur wenige Prozent) für eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH, obwohl der verwaltungs- und buchhalterische Aufwand deutlich höher ist? Vielleicht gibt es ja praktische Gründe aus der Erfahrung, die ich bisher übersehe?
Es gibt verschiedene Gründe warum eine GmbH-Struktur sinnvoller sein kann. Aber nochmals, das kommt auf der jeweiligen Situation an. Ein Grund kann sein, dass es einen stillen Gesellschafter (z.B. als Kapitalgeber) gibt. Oder das eine übergordnete Kette im Spiel ist (z.B. eine Aktiengesellschaft mit mehrere Töchter in GmbH-Form). Oder weil der eigentliche Gesellschafter branchenfremd ist. Oder um zu Vermeiden, dass die Praxisimmobilie zum Privatvermögen gehört. Oder weil man mehrere unabhängige, in verschiedene Branchen tätige Firmen hat, die man nicht vermischen möchte. Oder, weil es wegen des Steuerlasts günstiger sein kann. Oder, oder.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MarkusPT Sorry, diese Aussage der Infizierung bei der Umsatzsteuer ist grundlegend falsch und sogar absoluter Humbug. Das können keine Steuerberatern mit entsprechender Spezialisierung gewesen sein. Das Umsatzsteuergesetz ist in diesem Punkt sehr eindeutig. Sonst hätte z.B. jede Krankenkaus-GmbH das Problem. Es gibt nur und ausschließlich eine Infizierung bei der Gewerbesteuer bzw. gewerbliche Einkünfte und dadurch ein Verlust des Freiberuflerstatus: Link
Es gibt verschiedene Gründe warum eine GmbH-Struktur sinnvoller sein kann. Aber nochmals, das kommt auf der jeweiligen Situation an. Ein Grund kann sein, dass es einen stillen Gesellschafter (z.B. als Kapitalgeber) gibt. Oder das eine übergordnete Kette im Spiel ist (z.B. eine Aktiengesellschaft mit mehrere Töchter in GmbH-Form). Oder weil der eigentliche Gesellschafter branchenfremd ist. Oder um zu Vermeiden, dass die Praxisimmobilie zum Privatvermögen gehört. Oder weil man mehrere unabhängige, in verschiedene Branchen tätige Firmen hat, die man nicht vermischen möchte. Oder, weil es wegen des Steuerlasts günstiger sein kann. Oder, oder.
Danke dir für deine ausführliche Erklärung – sehr spannend, das mal aus einer anderen Perspektive zu hören.
Ich glaube, ein Teil der Verwirrung kommt daher, dass unter „Infizierung“ oft verschiedene Dinge verstanden werden.
Formaljuristisch hast du völlig recht: Die sogenannte gewerbliche Infektion betrifft eigentlich das Ertragsteuerrecht, also die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Wenn ein Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten hinzunimmt, kann dadurch seine gesamte Tätigkeit gewerblich werden – das ist der klassische Fall, den Haufe beschreibt.
Praktisch ist es aber so, dass diese Trennung auch umsatzsteuerlich sehr relevant wird. Sobald man Leistungen anbietet, die nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen (z. B. Prävention, Massage ohne Rezept, Fitnessangebote), sind diese umsatzsteuerpflichtig und gelten in dem Sinne eben auch als gewerbliche Einkünfte. Wenn die Bereiche nicht sauber getrennt sind, kann das Finanzamt im Zweifel die Befreiung für die Heilbehandlungen nicht anerkennen – was faktisch den gleichen Effekt hätte wie eine „Infizierung“.
Deshalb raten viele Steuerberater (und das deckt sich auch mit meiner Erfahrung) dazu, die Bereiche klar zu trennen – also z. B. eine Einheit für die heilberuflichen / umsatzsteuerbefreiten Tätigkeiten und eine zweite für Selbstzahler- oder Fitnessleistungen.
Ich finde, das ist ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Formal geht’s um verschiedene Steuerarten – inhaltlich hängen sie aber eng zusammen.
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MarkusPT schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke dir für deine ausführliche Erklärung – sehr spannend, das mal aus einer anderen Perspektive zu hören.
Ich glaube, ein Teil der Verwirrung kommt daher, dass unter „Infizierung“ oft verschiedene Dinge verstanden werden.
Formaljuristisch hast du völlig recht: Die sogenannte gewerbliche Infektion betrifft eigentlich das Ertragsteuerrecht, also die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Wenn ein Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten hinzunimmt, kann dadurch seine gesamte Tätigkeit gewerblich werden – das ist der klassische Fall, den Haufe beschreibt.
Praktisch ist es aber so, dass diese Trennung auch umsatzsteuerlich sehr relevant wird. Sobald man Leistungen anbietet, die nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen (z. B. Prävention, Massage ohne Rezept, Fitnessangebote), sind diese umsatzsteuerpflichtig und gelten in dem Sinne eben auch als gewerbliche Einkünfte. Wenn die Bereiche nicht sauber getrennt sind, kann das Finanzamt im Zweifel die Befreiung für die Heilbehandlungen nicht anerkennen – was faktisch den gleichen Effekt hätte wie eine „Infizierung“.
Deshalb raten viele Steuerberater (und das deckt sich auch mit meiner Erfahrung) dazu, die Bereiche klar zu trennen – also z. B. eine Einheit für die heilberuflichen / umsatzsteuerbefreiten Tätigkeiten und eine zweite für Selbstzahler- oder Fitnessleistungen.
Ich finde, das ist ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Formal geht’s um verschiedene Steuerarten – inhaltlich hängen sie aber eng zusammen.
Oder glaubst du wirklich, das die große Ketten dann GmbHs mit gemischte Umsätze nutzen würden? Oder Krankenhäuser, die grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen? Ich kenn keine spezialisierte Steuerkanzlei, die deine Auskunft so raus gibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MarkusPT Erneut es gibt KEINE Infizierung mit Umsatzsteuer bei Umsatzsteuerfreie Leistungen! Punkt.
Oder glaubst du wirklich, das die große Ketten dann GmbHs mit gemischte Umsätze nutzen würden? Oder Krankenhäuser, die grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen? Ich kenn keine spezialisierte Steuerkanzlei, die deine Auskunft so raus gibt.
Stimmt, der Begriff „Infizierung“ gehört formal ins Ertragsteuerrecht – da sind wir uns einig.
Genau an diesem Punkt reden aber viele aneinander vorbei: Auch wenn es bei der Umsatzsteuer keine Infizierung im juristischen Sinn gibt, entsteht in der Praxis derselbe Effekt, wenn steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen nicht klar voneinander getrennt sind.
Denn sobald neben den heilberuflichen Tätigkeiten nicht befreite Leistungen (z. B. Prävention oder Massagen ohne Rezept) angeboten werden, prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung weiterhin erfüllt sind.
Fehlt diese klare Trennung, kann die Befreiung für die Heilbehandlungen aberkannt werden – mit der Folge, dass alle Umsätze umsatzsteuerpflichtig werden.
Insofern hast du recht, dass der Begriff „Infizierung“ formal nicht passt – die wirtschaftliche Wirkung ist aber identisch. Genau deshalb raten viele Steuerberater, heilberufliche und gewerbliche Tätigkeiten organisatorisch sauber zu trennen.
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MarkusPT schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, der Begriff „Infizierung“ gehört formal ins Ertragsteuerrecht – da sind wir uns einig.
Genau an diesem Punkt reden aber viele aneinander vorbei: Auch wenn es bei der Umsatzsteuer keine Infizierung im juristischen Sinn gibt, entsteht in der Praxis derselbe Effekt, wenn steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen nicht klar voneinander getrennt sind.
Denn sobald neben den heilberuflichen Tätigkeiten nicht befreite Leistungen (z. B. Prävention oder Massagen ohne Rezept) angeboten werden, prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung weiterhin erfüllt sind.
Fehlt diese klare Trennung, kann die Befreiung für die Heilbehandlungen aberkannt werden – mit der Folge, dass alle Umsätze umsatzsteuerpflichtig werden.
Insofern hast du recht, dass der Begriff „Infizierung“ formal nicht passt – die wirtschaftliche Wirkung ist aber identisch. Genau deshalb raten viele Steuerberater, heilberufliche und gewerbliche Tätigkeiten organisatorisch sauber zu trennen.
Der Vergleich mit Krankenhaus-GmbHs hinkt hier etwas – das sind völlig andere Strukturen. Dort gibt es eigene Buchhaltungsabteilungen und steuerliche Trennsysteme, die genau dafür ausgelegt sind, befreite und steuerpflichtige Bereiche organisatorisch zu separieren.
In einer klassischen Physiopraxis – oft inhabergeführt oder mit kleiner Verwaltung – ist das kaum vergleichbar. Da führt eine Vermischung von befreiten und nicht befreiten Leistungen sehr viel schneller zu Problemen in der steuerlichen Zuordnung.
Und genau darum ging’s ja ursprünglich: Warum sich nur etwa 6 % der Praxen überhaupt für eine Kapitalgesellschaft entscheiden – obwohl die Haftungsbegrenzung ein Vorteil ist, steht der deutlich höhere Verwaltungs- und Buchhaltungsaufwand dem eben gegenüber.
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MarkusPT schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Der Vergleich mit Krankenhaus-GmbHs hinkt hier etwas – das sind völlig andere Strukturen. Dort gibt es eigene Buchhaltungsabteilungen und steuerliche Trennsysteme, die genau dafür ausgelegt sind, befreite und steuerpflichtige Bereiche organisatorisch zu separieren.
In einer klassischen Physiopraxis – oft inhabergeführt oder mit kleiner Verwaltung – ist das kaum vergleichbar. Da führt eine Vermischung von befreiten und nicht befreiten Leistungen sehr viel schneller zu Problemen in der steuerlichen Zuordnung.
Und genau darum ging’s ja ursprünglich: Warum sich nur etwa 6 % der Praxen überhaupt für eine Kapitalgesellschaft entscheiden – obwohl die Haftungsbegrenzung ein Vorteil ist, steht der deutlich höhere Verwaltungs- und Buchhaltungsaufwand dem eben gegenüber.
Und wenn man die Buchungsvorgänge selbst nicht richtig durchführen kann, dann soll man das die Experten überlassen. Außerdem würde auch der Steuerberater fachlichen Mist bauen, wenn dem das nicht auffällt. Und richtig buchen ist nun wahrlich kein Hexenwerk. Auch ich habe mir das in den 1980er mit Hilfe unseres Steuerberaters selbst angeeignet (bis hin zu Bilanzbuchhaltung). Aber nun ja, wir wissen, dass viele PIs es nicht unbedingt so mit Vorschriften und Zahlen haben.
Aber zu deine Ausgangsfrage, für den übliche kleine PT-Praxis mit eine PI macht eine GmbH in der Regel wenig Sinn. Und da wird auch eine spezialisierte Steuerkanzlei nicht zu eine GmbH raten. Daher sage ich auch, das muss unbedingt mit einem Spezialisten erörtert werden ob und wann eine GmbH Sinn ergibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MarkusPT Sorry, Nonsens. Kein Finanzamt in Deutschland wird aus umsatzsteuerfreie Leistungen (wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind), umsatzsteuerpflichtigen Leistungen machen. Auch nicht bei gemischt steuerbare Umsätze. Und das weiss ich ganz sicher, weil ich seit 2001 auch eine GmbH habe, die gemischt steuerbare Umsätze erbringt.
Und wenn man die Buchungsvorgänge selbst nicht richtig durchführen kann, dann soll man das die Experten überlassen. Außerdem würde auch der Steuerberater fachlichen Mist bauen, wenn dem das nicht auffällt. Und richtig buchen ist nun wahrlich kein Hexenwerk. Auch ich habe mir das in den 1980er mit Hilfe unseres Steuerberaters selbst angeeignet (bis hin zu Bilanzbuchhaltung). Aber nun ja, wir wissen, dass viele PIs es nicht unbedingt so mit Vorschriften und Zahlen haben.
Aber zu deine Ausgangsfrage, für den übliche kleine PT-Praxis mit eine PI macht eine GmbH in der Regel wenig Sinn. Und da wird auch eine spezialisierte Steuerkanzlei nicht zu eine GmbH raten. Daher sage ich auch, das muss unbedingt mit einem Spezialisten erörtert werden ob und wann eine GmbH Sinn ergibt.
Wenn du meine Argumentation als „Nonsens“ bezeichnest, ist das natürlich deine Sichtweise -
ich sehe das anders und einige Steuerberater eben auch.
Mir ging es von Anfang an um eine sachliche Diskussion und es wäre schade wenn das jetzt persönliche Ebene abrutschen würde. - Vor allem weil ich deine Beiträge hier im Forum wirklich sehr schätze und gerne mitlese -
Es geht also auch nicht darum, wer was buchen kann oder nicht.
Der Punkt war schlicht folgender: In kleineren Praxen ohne eigene Buchhaltungsstrukturen ist die Trennung zwischen befreiten und steuerpflichtigen Umsätzen organisatorisch wesentlich aufwändiger als in großen Einrichtungen oder Krankenhaus-GmbHs.
Fachlich ist das Thema für mich soweit klar, den Rest kann ohnehin jeder individuell mit seinem Steuerberater klären. - Trotzdem danke ich dir für den Austausch- auch wenn wir in der Sache nicht ganz einer Meinung sind.
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MarkusPT schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wenn du meine Argumentation als „Nonsens“ bezeichnest, ist das natürlich deine Sichtweise -
ich sehe das anders und einige Steuerberater eben auch.
Mir ging es von Anfang an um eine sachliche Diskussion und es wäre schade wenn das jetzt persönliche Ebene abrutschen würde. - Vor allem weil ich deine Beiträge hier im Forum wirklich sehr schätze und gerne mitlese -
Es geht also auch nicht darum, wer was buchen kann oder nicht.
Der Punkt war schlicht folgender: In kleineren Praxen ohne eigene Buchhaltungsstrukturen ist die Trennung zwischen befreiten und steuerpflichtigen Umsätzen organisatorisch wesentlich aufwändiger als in großen Einrichtungen oder Krankenhaus-GmbHs.
Fachlich ist das Thema für mich soweit klar, den Rest kann ohnehin jeder individuell mit seinem Steuerberater klären. - Trotzdem danke ich dir für den Austausch- auch wenn wir in der Sache nicht ganz einer Meinung sind.
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ali schrieb:
@MarkusPT dass alle Umsätze umsatzsteuerpflichtig würden, halte ich auch für NICHT richtig. Heilbehandlung bleibt Heilbehandlung. Wo soll die Trennung Buchungstechnisch schwierig sein?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Ich verstehe auch nicht was so schwierig oder Aufwändig an Trennung sein soll. Man braucht lediglich die Umsätze auf den richtigen SKR-Konten zu buchen. Dafür hat ja die DATEV die StandardKontenRahmen entwickelt. Und die beherrscht jede Buchhaltungssoftware (sogar mit automatische Umsatzsteuer-Buchung). Wer das nicht kann, soll das gefälligst machen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MarkusPT Die Steuerberater empfehlen eine Trennung wegen dem möglichen Verlust des Freiberuflerstatus (kann schon passieren wenn man zuviel Umsätze für Freie Mitarbeiter abrechnet = gewerbliche Tätigkeit). Nur deswegen. Das war bei uns auch der Grund warum wir damals eine 2. GbR gegründet haben. Das Problem ist nämlich uralt.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wobei Praxen mit vielen ANs davon auch betroffen sein können, wenn bestimmte Punkte nicht beachtet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Yep, hat was mit Überwachung/Einflussmöglichkeit des Inhabers zu tun. Es gibt Finanzämter, die das bei 3 VZ-Therapeuten schon anzweifeln. Und da kann dann die GmbH aus steuerliche Gründe auch schon wieder Sinn machen.
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marc525 schrieb:
Stimmt, ein Therapeut = eine Praxis, ansonsten könnte man den Status FREIBERUFLICH verlieren
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Stefan Arnold schrieb:
70% der Praxen sind Einzelpraxen? Wow. Allein den eigenen Urlaub und die Betriebskosten (Miete, Strom, Heizung, Versicherung, Software und Verbrauchsmaterial, Steuerbüro und und und)raus arbeiten ... Das ist mutig und nicht leicht kann ich mir vorstellen.
Klar man spart sich Ärger mit kranken oder Fehlgriffen bei Angestellten aber ab einer gewissen Praxisgröße lernt man es dann schon zu schätzen in den Urlaub zu fahren und zu wissen dass weiter Geld erarbeitet wird, das gleiche bei eigener Krankheit. (auch wenn ich die letzte 10 Jahre nur 10 Tage krank war)
Aber
Umsatz ist nicht gleich Gewinn
Bei dem was da übrig bleibt , wenn man dann auch noch sieht dass da eben keine 37 Stunden Woche dahintersteckt, würden viele dankend abwinken.
Augen auf bei der Berufswahl
Ich machs trotzdem gern und bin auch mit über 60 nicht ausgebrannt
Und ich behaupte nach wie vor, dass wenn man ausschliesslich von seiner Hände Arbeit leben muß, kein angenehm finanziell familiärer Background vorhanden ist, bzw durch Heirat/Partner dazukommt, es nicht wirklich möglich ist davon gut (finanziell abgesichert) zu leben
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marc525 schrieb:
Stimmt genau und d. Schlimme ist, je mehr Mitarbeiter man hat desto weniger Gewinn hat man
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marc525 Dann machst du aber etwas grundlegend falsch. Bei mehr Mitarbeiter steigt der Gewinn normalerweise.
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marc525 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij glaube ich nicht, fragt mal die Inhaber, ich kenne keinen einzigen Praxisinhaber in unserer Region, der nur 160 Stunden im Monat arbeitet. Viele machen die Abrechnung und die Unterlagen, bzw. Steuererklärungen selber.
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marc525 schrieb:
Laut meiner Medizintechnik, ist die Tendenz zu einer 1bis 2 Personen Praxis
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marc525 schrieb:
Oftmals macht man viel Umsatz und wenig Gewinn
Und nachdem wir zur zweit in den 1980ern angefangen haben, ergab jeder neuer therapeutischen Mitarbeiter unterm Strich ein Mehrgewinn. Wenn nicht, dann macht man etwas falsch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marc525 Na ja, als Ex-Inhaber mit zum Schluß 75 Mitarbeiter im Therapiebetrieb, denke ich zu wissen, wovon ich rede. Und mehr als 40 Stunden die Woche zu arbeiten, ist für einen selbständigen Unternehmer nun absolut nichts ungewöhnliches.
Und nachdem wir zur zweit in den 1980ern angefangen haben, ergab jeder neuer therapeutischen Mitarbeiter unterm Strich ein Mehrgewinn. Wenn nicht, dann macht man etwas falsch.
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marc525 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍, aber ist es die Sache wert ? Die eigene Gesundheit sollte man einfach nicht aus den Augen verlieren.
Ich bin dadurch aber auch in der Lage gewesen, mich jetzt mit Anfang 60 zur Ruhe zu setzen. Und Anfang des nächsten Jahres werden meine Frau und ich eine 3-jährige Weltumseglung starten. Das das für viele Nicht-Unternehmer-PIs nicht so möglich ist, ist mir durchaus bewusst.
Aber ich kenne dennoch genug, auch kleinere Praxen, die mit jedem Mitarbeiter ein Mehrgewinn erzielen. Und ein vernünftiges Einkommen erzielen (ohne dabei wirklich reich zu werden). Mit den heutigen Tarife ist das, im Vergleich mit vor 2020, erheblich einfacher und besser möglich. Und nein, diese PIs werden auch nicht ab 67 in den Altersarmut abrutschen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marc525 Ich bin kerngesund und habe seit meinem 15. Lebensjahr neben Schule und Studium immer gearbeitet. Viel arbeiten macht an sich nicht krank. Im Gegenteil, es gibt genug Studien die belegen, dass zuviel Freizeit wesentlich krankmachender ist.
Ich bin dadurch aber auch in der Lage gewesen, mich jetzt mit Anfang 60 zur Ruhe zu setzen. Und Anfang des nächsten Jahres werden meine Frau und ich eine 3-jährige Weltumseglung starten. Das das für viele Nicht-Unternehmer-PIs nicht so möglich ist, ist mir durchaus bewusst.
Aber ich kenne dennoch genug, auch kleinere Praxen, die mit jedem Mitarbeiter ein Mehrgewinn erzielen. Und ein vernünftiges Einkommen erzielen (ohne dabei wirklich reich zu werden). Mit den heutigen Tarife ist das, im Vergleich mit vor 2020, erheblich einfacher und besser möglich. Und nein, diese PIs werden auch nicht ab 67 in den Altersarmut abrutschen.
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marc525 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es ist Regional etwas schwierig, wenn man bedenkt d. man jahrelang zwischen 1500 € - 2000 € Brutto verdient hat, da ist man mit der Rente nicht gut bedient. Zur Zeit verdienen viele Therapeuten in unserer Region um die 2500 € Brutto.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marc525 Dann redest von Angestellten, vermutlich im Osten. Unsere MA verdienen deutlich mehr als das.
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marc525 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marc525 Ich habe aber von PIs geredet.
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marc525 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja,ich habe einen Physiotherapeuten in Behandlung, er verdient knapp 15 € Brutto die Stunde
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marc525 Ist aber immer noch kein PI. Wenn ich als PI so einem Stundeneinkommen hätte, würde ich mich fragen was ich falsch mache und wahrscheinlich meine Praxis schließen.
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pipis schrieb:
@marc525 15€ ist definitiv zu wenig!
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mbone schrieb:
Ich bin schon auch eine Einzelpraxis, erarbeite auch meine 100tausend im Jahr Umsatz
Aber
Umsatz ist nicht gleich Gewinn
Bei dem was da übrig bleibt , wenn man dann auch noch sieht dass da eben keine 37 Stunden Woche dahintersteckt, würden viele dankend abwinken.
Augen auf bei der Berufswahl
Ich machs trotzdem gern und bin auch mit über 60 nicht ausgebrannt
Und ich behaupte nach wie vor, dass wenn man ausschliesslich von seiner Hände Arbeit leben muß, kein angenehm finanziell familiärer Background vorhanden ist, bzw durch Heirat/Partner dazukommt, es nicht wirklich möglich ist davon gut (finanziell abgesichert) zu leben
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marc525 schrieb:
Nun wird alles um 2 Jahre verschoben.
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Eva-Maria Hauer schrieb:
Nein, soweit mir bekannt ist müssen wir 2026 an die TI angeschlossen sein und ab 2027 geht’s mit dem E-Rezept erst los.
https://www.physio.de/community/news/ti-anschlusspflicht-und-einfuehrung-der-evo-werden-verschoben/99/11765/1
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva-Maria Hauer Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass die Politik der Termine verschoben hat?
https://www.physio.de/community/news/ti-anschlusspflicht-und-einfuehrung-der-evo-werden-verschoben/99/11765/1
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marc525 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij meine Karten sind 5 Jahre gültig, also 2 Jahre für umsonst
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ali schrieb:
@marc525 kriegst Du doch von der GKV erstattet und kannst schon die KIM nutzen. (Aber ich kümmere mich vermutlich auch erst 2027 drum...)
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marc525 schrieb:
@ali aber erst wenn ich alles komplett da habe, ist der letzte Schritt, ich warte noch auf die Hardware und auf den Techniker
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marc525 schrieb:
Haben Schwierigkeiten, zuerst sind angeblich die Pflegeberufe dran,muss warten bis ich dran bin
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Eva-Maria Hauer schrieb:
Na, wie immer halt-alles nur heiße Luft. Hab’s so nicht mitbekommen-arbeite zuviel 😵💫.
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pipis schrieb:
@marc525 bei dem Tempo evtl. 4 jahre umsonst! )-;
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marc525 schrieb:
Außerdem verstehe ich die gesammelten Daten nicht, laut Fachzeitschrift die ich vor wenigen Monaten in der Hand hatte, haben schon 67 % der Therapeuten schon einmal nachgedacht den Beruf zu wechseln, was wieder die Zufriedenheit darstellt. Ich kann nur sagen d. vieles nicht klappt, selbst die Digitalisierung meine Karten habe ich, die Gebühren laufen schon. Die Karten sind mit einem Ablaufdatum versehen.
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