Wenn Du in einem tollen Team, zu
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
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Verhandlungsgeschick bemisst
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Egal ob craniomandibuläre Irritationen, zahn- oder kieferbedingte Sprechstörungen, Zahnärzte brauchen bei der Verordnung von Heilmittelleistungen keine Vorgaben zu beachten. Nun aber musste der G-BA auch die Dentalexperten an die Richtlinienleine legen. Die seit Jahren geltende Gesetzeslage und das BSG-Prüfpflicht-Urteil von 2009 erlaubte nicht länger eine Sonderrolle.
Unmissverständlich heißt es nun, die Heilmittelrichtlinien gelten auch für die "Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses" und die "weiteren Leistungserbringer". Eine kleine, doch entscheidende Unterlassung irritierte den geschäftsmäßig bürokratischen Ablauf des Geschehens. Der zuständige Ausschuss hatte versäumt, die Zahnärzte zu den Beratungen einzuladen. So kam es zu der misslichen Situation, dass sie zwar die Richtlinien beachten müssen, aber nichts verordnen können. Im Heilmittelkatalog fehlen entsprechende Indikationen.
"Die haben beim G-BA geschlafen" hörten wir aus dem Haus der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Inzwischen ist die Botschaft überall angekommen, versicherte uns KZBV-Sprecher Reiner Kern. Der Fachausschuss beim G-BA muss seinen Fehler korrigieren und just das will er bald tun. Erst dann kann das Bundesgesundheitsministerium die letzte Runde im Verfahren einläuten. Die rechtliche Prüfung der neuen Heilmittelrichtlinien. Wann das Regelwerk wirksam wird, ist ungewiss.
Peter Appuhn
physio.de
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