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Bundesversicherungsamt moniert Zertifikatsregelungen
vdek will Lehrerlisten und Überwachungssystem trotz Gerichtsverbot weiterführen – mit Unterstützung der meisten Berufsverbände.
11.01.2013 • 2 Kommentare

Genehmigungswut, Überwachungswahn, bürokratische Überorganisation an allen Ecken und Enden – die Beteiligten am System der gesetzlichen Krankenversicherung können manch ein Lied davon singen. Zwanghafte Regelfanatiker finden im Gesundheitswesen ein befriedigendes Auskommen, auf allen Seiten der Barrikaden. Die Zulassungsbedingungen für die Heilmittelberufe mit ihren vielseitigen Verästelungen sind so ein Beispiel. Selten genug werden die schlimmsten Auswüchse formalistischer Regelungsgrotesken schlicht abgeschafft. Ohne langwierige Auseinandersetzungen auf verschiedenen Ebenen sind menschengerechte Verwaltungsänderungen eher unrealistisch. Nach einem langen Marsch wurde jetzt das in den Rahmenempfehlungen festgelegte Fachlehrer-Überprüfungssystem für Zertifikatsbehandlungen mit der dazugehörigen Lehrerliste vom Bundesversicherungsamt (BVA) für rechtswidrig erklärt.

Egal, ob Bobath, Vojta, PNF, Manuelle Therapie oder Lymphdrainage - wer den Krankenkassen sogenannte Zertifikatspositionen in Rechnung stellen wollte, musste seine Weiterbildung bei einem Lehrer absolvieren, der nach genau festgelegten Kriterien ausgebildet wurde und dann Aufnahme in einer bei den Kassen geführten Liste gefunden hat. Auch die Fortbildungsinstitute mussten gelistet sein. Diese Regelungen hatten unter anderem zur Folge, dass Therapeuten mit Zertifikaten von ausländischen Einrichtungen bei den hiesigen Kassen keine Zulassung erhielten. Das ganze Regelwerk, die Listen-Lehrkräfte und Ausbildungsinstitute zeichnen sich durch klare deutsche Prosa aus.

Ein niederländischer Physiotherapeut mit langer Berufserfahrung und exzellenter Ausbildung war es, der den Staub aus den Amtskitteln klopfen wollte. Man verweigerte ihm trotz Zertifikatsweiterbildung die Abrechnungszulassung. Seine Ausbilder standen nicht auf der Liste.

Die Klagen durch zwei Instanzen waren erfolgreich. Das Gericht sah die Berufsausübungsfreiheit verletzt. Weder die Überwachung noch die Listenführung seien gesetzlich geregelt. Gleichwohl, die Krankenkassen unter der Federführung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) ließen sich auch durch richterliche Entscheidungen nicht beirren. Sie setzen die bisherige Praxis fort.

Unterstützung fanden sie damit bei den Verbänden der Therapieberufe. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) schloss der vdek einen Vertrag, der das "bewährte" Modell am Leben halten sollte. Lediglich dem VDB-Physiotherapieverband war nicht geheuer bei dieser Vorstellung. Der Verband informierte das BVA. Die Aufsichtsbehörde erklärte das Überwachungs- und Listensystem für rechtswidrig und forderte den vdek auf, "die Tätigkeiten sofort einzustellen", hieß es in einer gestern veröffentlichten Erklärung von Rechtsanwalt Christian Bill für den VDB.

Wir wollten vom vdek wissen, wie der Kassenverband gedenkt, das Zertifikatsgeschehen künftig zu regeln. Eine Antwort sind uns die vereinigten Ersatzkassen bislang schuldig geblieben.



Peter Appuhn
physio.de

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