Du möchtest Dich persönlich und
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als Therapeut abheben?
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Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
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Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Nun, im ersten Falle ging es um das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz. In dem Entwurf, der dem Bundesrat zu Beratung vorgelegt wurde, ist vorgesehen, die sog. Blankoverordnung in Form von landesweiten Modellprojekten einzuführen. Da den Ländervertretern allerdings ihre Gesundheitsminister "im Nacken sitzen" und diese sich im Sommer auf ihrer Gesundheitsministerkonferenz sehr deutlich für den Direktzugang ausgesprochen haben, hat der Bundesrat angeregt, zusätzlich zu den Blankoverordnungen auch Modellprojekte für den Direktzugang in das neue Gesetz mit aufzunehmen.
Wie gesagt, er hat es 'angeregt'. Denn man muss wissen, die letztendliche Entscheidung über dieses Gesetz trifft der Bundestag und wie aus Berliner Kreisen zu erfahren ist, steht dieser nicht so entschieden auf Seiten der Heilmittelerbringer. Und ob sich dies nach der Wahl im nächsten Herbst ändern wird, ist völlig offen.
Im zweiten Fall ging es um die Studiengänge im Gesundheitswesen. Diese wurden 2009 als Modellvorhaben eingeführt und waren bis 31. Dezember 2017 befristet. Nun liegt - wie geplant - ein Evaluierungsbericht vor. Dieser fällt im Großen und Ganzen sehr positiv aus, wodurch sich die Hochschulen Hoffnungen machten, dass aus den Modell- nun Regelstudiengänge werden könnten. Zum Erstaunen bzw. Entsetzen dieser sprach sich aber das Bundesministerium für Gesundheit für die Fortsetzung des Modellcharakters auf weitere zehn Jahre aus.
Dies war nun die Stunde des Bundesrates. Denn hierbei handelt es sich um ein sogenanntes "zustimmungspflichtiges Gesetz". Das heißt: Gegen das Votum des Bundesrates geht nichts. Und die Ländervertreter haben naturgemäß ihr Ohr sehr nah an den jeweiligen Hochschulen. Sie würdigen zwar manche Argumente der "Modellverlängerungsbefürworter", halten aber eine Verlängerung von vier Jahren für völlig ausreichend.
Was passiert nun, wenn sich die Parteien Bundesrat und Bundestag nicht einigen können? Dann geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, und es muss ein Kompromiss gefunden werden. Wie dieser dann aussieht … wer weiß.
Trotzdem bleibt festzuhalten: Wohl dem Heilmittelerbringer, der einen Bundesrat hinter sich weiß - im politischen Berlin eine Stimme mit zumindest einigem Gewicht.
Friedrich Merz / physio.de
BundesratHHVGModellstudiengängeAkademisierungGesetz
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