Schluss mit eintöniger Routine
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
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Zum Abschluss einer Veranstaltung der der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit den Pflegeberufen schickte die Bundesärztekammer (BÄK) gestern eine Erklärung durch das Land. Selbstverständlich unterstütze die Kammer eine "stärkere Einbeziehung der Gesundheitsfachberufe" in die Versorgung, erklärte BÄK-Vizepräsidentin Cornelia Goesmann. Rechtssicherheit und Einheitlichkeit der Heilkundeausübung müssten aber gewahrt bleiben. Diese Grundsätze seien im Interesse der Patienten unverzichtbar. Die nämlich wollten eine ganzheitliche Versorgung und keine "Zwischenversorgungsebene", weiß Goesmann. Die Verantwortung der Ärzte sei unteilbar und zudem durch den Arztvorbehalt geregelt. Welche Leistungen ausschließlich unter ärztlicher Hoheit stehen, ist in den gemeinsamen Richtlinien von BÄK und KBV nachzulesen: Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Stellen der Diagnose, Aufklärung und Beratung des Patienten, Entscheidung über die Therapie und Durchführung invasiver Therapien einschließlich der Kernleistungen operativer Eingriffe.
Der Facharztstandard und die medizinisch wissenschaftlichen Standards seien es, die die Qualität der Patientenversorgung gewährleisten, betonte die BÄK-Vizepräsidentin. Eine Substitution ärztlicher Leistungen durch Leistungen von nichtärztlichen Berufen müsse deshalb abgelehnt werden. Die Bundesärztekammer plädiert stattdessen für erweiterte Delegationsmöglichkeiten. Goesmann denkt dabei beispielsweise an die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention, Case Management und Hausbesuche. So könnten die Ärzte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Es ginge um arztentlastende und arztunterstützende Tätigkeiten und nicht um die Übertragung eigenständiger Heilkundebefugnisse.
Beschlüsse und Richtlinien der Bundes- und Landesärztekammern sind nicht einfach Standpunkte einer Berufsgruppe. Als Körperschaften öffentlichen Recht organisieren sie die Selbstverwaltung der Ärzteschaft. An den Kammern vorbei werden Änderungen im Aufgabenzuschnitt nicht stattfinden.
Eine zusätzliche Facette warf KBV-Vorsitzender Andreas Köhler in die Debatte. Er habe sich kürzlich mit einem Krankassenökonomen unterhalten, berichtete der Kassenarztchef. Der hätte festgestellt, dass die Versorgung nicht preisgünstiger wäre, wenn Ärzte Leistungen an andere Berufe delegieren. Deshalb sei Delegation für die Krankassen eher kein Thema.
Peter Appuhn
physio.de
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