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Und das sind die Praxisbesonderheiten im Detail: Störungen der Atmung bei Mukoviszidose (AT3), chronische Lymphabflussstörungen bei malignen Tumoren (LY3), Lymphabflussstörungen mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf (LY2), ZNS-Erkrankungen bei Kindern oder Erwachsenen (ZN1 und 2), Wirbelsäulenerkrankungen, die mit motorischen Paresen oder sensomotorischen Defiziten einhergehen (WS2), zwei Monate nach chirurgisch-orthopädischen Operationen bei Verletzungen und Erkrankungen der Extremitäten (EX1 - EX3).
Der ergotherapeutische Katalog sieht so aus: ZNS-Erkrankungen bei Kindern oder Erwachsenen (EN1 und 2), Rückenmarkserkrankungen (EN3), Entwicklungsstörungen (PS1). Für die Logopädie zählen alle Sprachstörungen zu den Besonderheiten.
"Wir betrachten diese Liste als einen ersten Schritt in die richtige Richtung", sagte KVBW-Vorstand Jan Geldmacher. In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Facharztgruppen und in Verhandlungen mit den Kassen müssten weitere Praxisbesonderheiten festgelegt werden.
Gleichzeitig macht der stellvertretende KV-Vorsitzende seine Kollegen auf die "Grundsätze einer wirtschaftlichen Heilmittelverordnung" aufmerksam. Bei "leichteren Störungen" sollten die Ärzte ihren Patienten keine Therapie verschreiben, sondern "Übungen oder Sport" empfehlen. Auch die Gruppentherapie müsse, wenn irgend möglich, bevorzugt verordnet werden. Diese könne "sowohl die Motivation erhöhen als auch Selbsthilfepotenziale fördern", weiß Geldmacher. Hausbesuchsverordnungen darf es nur aus medizinischen Gründen geben, betont der Internist aus Emmendingen. Die im Heilmittelkatalog fixierten Verordnungshöchstmengen müssten nicht immer genutzt werden. Oftmals sei es besser, dem Patienten ein Eigenübungsprogramm zu vermitteln.
Peter Appuhn
physio.de
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