Unsere Physiotherapie Praxis
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
unseres familiären Teams verfügen
Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
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Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
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Natürlich hat Corona dieses Thema etwas ausgebremst. Die Probleme im Bereich der Therapiefachberufe werden dadurch aber nicht geringer und die Aufgaben auch im Rahmen der Long-COVID-Nachbehandlungen eher komplexer und anspruchsvoller.
Ob dieses Verfahren nun nur eine Blendgranate aus Berlin ist, um den wieder aufkommenden Protestwillen der Therapeuten zu beruhigen, bleibt abzuwarten. Allein 200.000 Physiotherapeuten und deren Patienten will man sicherlich nicht unbedingt gegen sich haben, wenn sich die Bundesregierung im September wiederwählen lassen möchte.
Ob und wie sinnvoll aber nun ein losgelöstes Verfahren für nur einen Fachbereich der Gesundheitsfachberufe ist, ist fraglich. Ob jetzt zunächst für alle Fachbereiche Referentenentwürfe erstellt und dann gesammelt werden sollen, ist unbekannt. Ob eines neues Physiotherapeutengesetz, entsprechend dem MTA-Reformgesetz, aus dem „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ herausgezogen wird, ist ebenfalls reine Spekulation.
Das alles scheint ziemlich übers Knie gebrochen zu sein und sieht nach blindem Aktionismus aus. Bei der heutigen, zunehmend interdisziplinären und patientenorientierten Versorgung sollte man keinen Therapiefachbereich mehr isoliert betrachten und ein wirkliches Gesamtkonzept erstellen.
Einen Bericht zum Konsultationsverfahren lesen Sie hier.
Olav Gerlach / physio.de
AusbildungKommentarBerufsgesetz
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