Wir sind aktuell ein Team von
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisc...
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
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Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
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Fischbach bezeichnete das Gesetz als einen längst fälligen Schritt: "Besonders wichtig ist die Stärkung der Lebenswelten." Laut der Politikerin geht es besonders darum, die Menschen im Blick zu haben, die ungünstige Lebensbedingungen haben. Bei der Umsetzung des Gesetzes sollten bewährte Strukturen der Prävention erhalten bleiben und dort, wo es erforderlich sei, neue Wege gegangen werden. Fischbach ergänzte, dass sich künftig Früherkennungsmaßnahmen stärker an den individuellen Lebensumständen orientieren sollten. Ferner verwies die Parlamentarische Staatssekretärin auf die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene Stärkung der Impfung hin. Das PrävG sieht unter anderem vor, dass Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Tageseinrichtung verpflichtet werden, schriftlich nachzuweisen, dass sie eine ärztliche Beratung zum Impfschutz in Anspruch genommen haben. Zudem sollen etwa bei einem Masernausbruch Kinder, die keinen Impfschutz haben und bei denen keine Immunität nachgewiesen werden kann, zeitweise von der Kita ausgeschlossen werden können.
In Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag kritisierte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, die starke Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Präventionsgesetz. Zwar sei der Betrag für die pauschale Vergütung an die BZgA für Projekte in Lebenswelten wie Schulen und Kitas von 0,50 auf 0,45 Euro je Versicherten durch die Krankenkassen leicht herabgesetzt worden. Die direkte Quersubventionierung einer nachgeordneten Bundesbehörde durch Beitragsgelder der Versicherten bleibe aber bestehen und sei für die Krankenkassen nicht akzeptabel. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte das Gesetz dagegen im Allgemeinen, kritisierte jedoch, dass es das System der vertragsärztlichen Versorgung nur unzureichend berücksichtige. Die Vertragsärzte seien "die wichtigsten Ansprechpartner für die Patienten in Fragen der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten", betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Von daher sei es ein Fehler, die Ärzteschaft nicht an der Nationalen Präventionskonferenz zu beteiligen.
Ingo Kailuweit, Vorsitzender der KKH-Kaufmännische Krankenkasse, monierte das neue Gesetz: "Viele Präventionsangebote zielen an denjenigen vorbei, die sie am nötigsten hätten. Allein mehr Geld wird hieran nichts ändern." Es sei zudem ein falsches Signal, Präventionsleistungen nur aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten zu begleichen. Vielmehr müssten neben den Sozialversicherungsträgern Länder, Kommunen sowie die private Krankenversicherung ihren Anteil leisten.
NUR / physio.de
PräventionPräventionsgesetz
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