Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
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Wie man hört, ging es den Initiatoren des Gesetzes (nicht zuletzt MdB Dr. Roy Kühne) darum, dass zukünftig die Praxisinhaber ihren Angestellten (endlich) einen wettbewerbsfähigen Lohn bezahlen können und ihnen darüber hinaus noch ein fairer Unternehmerlohn bleibt, welcher das Engagement und wirtschaftliche Risiko eines Selbstständigen abbildet.
Anders sei die flächendeckende Versorgung der Patienten nicht länger zu gewährleisten. Und das wo doch die Therapeuten gerade in jüngster Zeit in der Coronakrise ihre Systemrelevanz unter Beweis gestellt hätten.
Wofür dient das WAT- Gutachten?
Der Zweck des Gutachtens ist es, die Begriffe "leistungsgerecht" und "wirtschaftlich" mit Leben - respektive Zahlen - zu füllen.
Es lässt sich auf eine zentrale Fragestellung zusammenfassen:
„Um wie viel Prozent müssen die Vergütungen gegenüber dem Niveau von 2018 steigen, damit am Schluss ein fairer Unternehmerlohn UND eine wettbewerbsfähige Bezahlung der Angestellten möglich sind?“
Dafür musste man drei Detailfragen klären:
- • Was ist eine wettbewerbsfähige Angestelltenbezahlung?
Um speziell auch die letzten beiden Punkte herauszufinden, luden die Berufsverbände letzten Herbst alle Heilmittelpraxen zu einer bundesweit angelegten Umfrage ein. Aus den daraus gewonnen Daten erstellte nun das renommierte neutrale Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Neubauer dieses sog. WAT-Gutachten.• Was ist ein fairer Unternehmerlohn, nicht zuletzt auch im Hinblick auf unbezahlte Bürokratiearbeiten?
• Wie ist der momentane Status quo in den Praxen?
Es liefert die Antwort auf oben gestellte Frage und gibt den Berufsverbänden belastbare Zahlen für die zurzeit stattfindenden Verhandlungen an die Hand.
Ist das Gutachten repräsentativ?
„Repräsentativ“ ist eine Studie laut gängiger Definition dann, „wenn eine Stichprobe in ihrer Zusammensetzung und Struktur relevanter Merkmale möglichst ähnlich der Grundgesamtheit ist.“
Laut Prof. Dr. Günter Neubauer vom IfG sei dies hier gegeben. Am Gutachten nahmen 6,5 Prozent aller zugelassenen Praxen teil, welche sowohl in ihrer regionalen Aufteilung als auch ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Heilmittelprofessionen dem der bundesdeutschen Realität entsprechen.
Ist das Gutachten methodisch angreifbar?
Laut Aussagen von Verbandsvertretern in der Pressekonferenz auf dem letzten SHV-Gipfel nicht.
Was sagt das Gutachten?
1) wettbewerbsfähige Angestelltenbezahlung
Auf die Frage, welches Angestelltengehalt als wettbewerbsfähig angesehen werden kann, geben die Wissenschaftler im Gutachten zwei mögliche Antworten:
• Variante 2: das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) für vollzeitbeschäftigte SpezialistInnen 20 (4.321 Euro) aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2) fairer Unternehmerlohn
Aus wissenschaftlicher Sicht wäre ein monatlicher Bruttolohn für die unternehmerische Tätigkeit von ca. 9.045 Euro angemessen.
Grundlage für diese Berechnung ist die Entgeltgruppe 10, Stufe 6, des TVÖD inkl. Sonderzahlungen. Hierzu wurden dann addiert:
Dass diese Berechnung sachgerecht sei, sehe man lt. Prof. Dr. Neubauer auch an der Tatsache, dass dieses Einkommen leicht unter dem eines selbstständigen Zahntechnikers liege.• der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung,
• ein Aufschlag von 25 Prozent für Mehrarbeit als Unternehmer,
• eine Eigenkapitalverzinsung von 5 Prozent auf 50.000 Euro und
• eine Risikoprämie von 5,5 Prozent des Gesamtumsatzes.
Ein Zahntechniker sei deswegen ein guter Vergleichsmaßstab, da dieser nach einer dreieinhalbjährigen Ausbildung ebenfalls ausschließlich auf ärztliche Anordnung und als GKV-Vertragspartner arbeite.
3) Bürokratieaufwand
Laut Gutachten kommen in der Physiotherapie ca. 13 Minuten Verwaltungsarbeit auf eine Behandlungseinheit!
Als Lösung empfiehlt das IfG eine ganz einfache Maßnahme, nämlich die Bezahlung der veranlassten Bürokratiearbeit durch den „Auftraggeber“.
Dies führe einerseits dazu, dass sich die Auftraggeber (Gesetzgeber & Krankenkassen) sehr genau überlegen würden, was an Bürokratiearbeit sie zukünftig „anordnen“ würden. Andererseits würde der Auftragnehmer (Praxisinhaber) fortan bei entsprechender Bezahlung diese dann als Serviceleistung empfinden.
4) benötigte Preissteigerungen
Um sowohl den oben genannten fairen Unternehmerlohn als auch wettbewerbsfähige Angestelltengehälter zahlen zu können, braucht man in der Physiotherapie eine Preissteigerung von 64 Prozent im Vergleich zum Niveau von 2018. Dies entspräche ungefähr 32 Euro für eine KG-Einzel-Behandlung.
5) Was droht, wenn oben genannte Maßnahmen nur unzureichend umgesetzt werden?
• Zentralisierung:
Bürokratie lässt sich effizienter und billiger in großen Einrichtungen erledigen. Dies führe lt. IfG dazu, dass auf dem Land, wo sich nur kleine Praxen rechnen, bald kaum mehr Praxen für die Patientenversorgung finden würden. 60 Prozent der GKV-Patienten leben allerdings „auf dem Land“, gibt Prof. Dr. Neubauer zu bedenken.
• Kommerzialisierung:
Ebenfalls eine Gefahr sehen die Wissenschaftler in der Bildung von Therapieketten bis hin zur Monopolbildung. Diese Monopole könnten ebenfalls sehr effektiv die Bürokratie zentral erledigen – würden aber in den Verhandlungen mit den Kassen eine zu starke Verhandlungsposition gewinnen. Daran kann dem Gesetzgeber ebenfalls nicht gelegen sein.
6) Was steht nicht im Gutachten?
Was nicht Eingang in das Gutachten gefunden hat, ist der sog. Substitutionseffekt. Gemeint ist hiermit, dass eine Physiotherapie oft eine Operation vermeiden kann. In der Pressekonferenz appellierte daher Prof. Dr. Neubauer an die Kassen, diesen ebenfalls immer mit im Blick zu haben.
Warum wurde das Jahr 2018 als Ausgangsniveau gewählt?
Die Umfrage startete im Herbst 2019 und basierte auf betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)/Steuererklärungen. Diese lagen bestenfalls eben für das Jahr 2018 vor.
Was sagen die Physiotherapieverbände?
Nach einer "Bereinigung" der Zahlen sowohl um die Preissteigerungen des Jahres 2019 als auch um die Gehaltssteigerungen der letzten Monate gingen die Verbände letzten Mittwoch mit der Forderung nach einer Vergütungserhöhung von 50,13 Prozent in die Verhandlungen.
Des Weiteren sei es für eine Versorgung in der Fläche lt. Frau Repschläger unabdingbar, dass die Vergütung von Hausbesuchen deutlich angehoben würde.
Die Verbände haben den Kassen während der laufenden Verhandlungen zwar Verschwiegenheit zu den aktuellen Zwischenständen zugesichert. Soviel ließ Frau Repschläger in der Pressekonferenz aber dann doch durchblicken: Zukünftig wird es ein ganz neues Vergütungsmodell geben, das einerseits die Behandlungszeit berücksichtigt und andererseits eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit bezahlt.
Auch drängte sich auf der Pressekonferenz der Eindruck auf, dass die Zertifikate in den neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag wieder Eingang finden werden.
Kommentar des Autors
Martialisch gesprochen könnte man sagen: Die Verbände haben nur diese eine Kugel im Lauf. Diese gilt es im Sinne von deutlich verbesserten Vergütungen zu nutzen. Denn die in dieser Runde erzielten Vergütungssteigerungen werden die Basis für alle weiteren (wahrscheinlich deutlich niedrigeren) Preissteigerungen der Zukunft sein, in denen es dann allenfalls wieder lediglich um Anpassungen an das aktuelle Lohnniveau oder Inflationsgeschehen gehen wird.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Kassen ein eigenes Gutachten vorlegen werden, ist es richtig, ein eigenes fundiertes Gutachten vorzulegen, hart mit den Kassen zu verhandeln und ggf. eben in ein Schiedsverfahren zu gehen. Und spätestens dort wird man dann sehen, wessen Gutachten/Argumente überzeugender sind. Hoffen wir das Beste!
Das ausführliche Gutachten finden Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
* Zukünftig bedeutet: ab 1. Oktober 2020.
Oder aber bis spätestens zum Anfang 2021, wenn nämlich die Verhandlungen zum neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag (inklusive Preislisten) scheitern sollten. In diesem nicht ganz unwahrscheinlichen Falle würde dann die im letzten Dezember geschaffenen Schiedsstelle drei Monate für ihren bindenden Schiedsspruch Zeit haben.
GutachtenVergütungVerbändeRoy KühneSchiedsverfahrenTSVGSHV
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„Die Corona-Pandemie hat im ersten Halbjahr bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zu einem deutlichen Überschuss geführt. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) erzielten die AOK-Kassen bis Ende Juni ein Plus von 320 Millionen Euro. Im ersten Quartal gab es hingegen noch ein Defizit von 435 Millionen Euro."
Krankenkasse AOK: Überschuss im ersten Halbjahr durch Freihalten von Intensivbetten und verschobene Arztbesuche
50% mehr für HM Behandlungen? Das wird spannend.
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tom1350 schrieb:
„Nach konstruktiven und gemeinschaftlich getroffenen Entscheidungen zur Verbesserung der Patientenversorgung während der Hochphase der Corona-Pandemie, geriert sich der GKV-Spitzenverband nun als knallharter Schatzhüter der Kassenfinanzen“, so das Fazit des KBV-Vorstands."
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„Die Corona-Pandemie hat im ersten Halbjahr bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zu einem deutlichen Überschuss geführt. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) erzielten die AOK-Kassen bis Ende Juni ein Plus von 320 Millionen Euro. Im ersten Quartal gab es hingegen noch ein Defizit von 435 Millionen Euro."
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physiox100 schrieb:
Die neuen BG-Vergütungen für die Ergotherapie ab 1.8. kamen reingeflattert. Bei motorisch-fkt. satte 5% mehr. Haben wohl eine 0 bei der Berechnung vergessen.
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