Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Mit geringen Beiträgen eine Grundsicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit aufbauen - ein gelungenes Geschenk, das die Regierungsparteien den Selbstständigen im Februar 2006 bescherten. Eine wahre Flut von Anträgen schwappte daraufhin in die Arbeitsagenturen. Doch Grund zur Eile bestand nicht, hatte doch der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.Dezember 2006 eingeräumt. Am 31. Mai dann aber kassierten SPD und Union ihr großzügiges Angebot. Unternehmer die vor dem 1. Januar 2004 bereits selbstständig tätig waren, sollten nicht mehr in den Genuss der Arbeitslosenversicherung kommen.
Von dem Handstreich überrumpelt, hofften viele Selbstständige auf die Gnade der Arbeitsagenturen und stellten dennoch ihre Anträge. Die Agenturen aber mussten die neue Gesetzeslage exekutieren und lehnten ab. So erging es auch dem Besitzer eines Betreuungsbüros. Selbstständig seit 2002, beantragte er im Juni 2006 die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Die zuständige Arbeitsagentur lehnte den Antrag ab und der Mann klagte.
Mit deutlichen Worten rügten die Koblenzer Sozialrichter das Vorgehen der Volksvertreter. Sie dürften gesetzliche Ausschlussfristen nicht beliebig zurücknehmen, befand das Gericht. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sei dies nur möglich, wenn durch ein Weiterbestehen schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter drohten. Solche Nachteile aber seien nicht einmal ansatzweise ersichtlich, erklärte das Gericht. Mit der Fristsetzung sei ein besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen worden. Der Bürger stelle sich auf solche Regelungen ein. Somit hätte sich der Gesetzgeber einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz geleistet und den Vertrauensschutz verletzt. Das überraschende Vorziehen des Inkrafttretens sei zudem "entweder unfreiwillig komisch oder bewusst verschleiernd", rügten die Richter den Handstreich der Abgeordneten.
Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug und es bleibt zu hoffen, dass sich die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes dem eindeutigen Urteil aus Koblenz anschließen. Für langjährige Praxisbesitzer und freie Mitarbeiter sind die Chancen auf eine nachträgliche Anerkennung abgelehnter Versicherungsanträge jedenfalls deutlich gestiegen.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten