Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
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Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
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Künftig müssen nicht mehr die gesamten Kosten der „unwirtschaftlichen“ Leistung erstattet werden. Es wird nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung zurückgefordert. Dieses gilt laut KBV für fast alle verordneten Leistungen, lediglich bei generellen Verordnungsausschlüssen werde komplett zurückgefordert. Im Bereich der Heilmittel gelte das z.B. für die Musiktherapie.
Direkten Einfluss hat diese Änderung auch auf das Prinzip „Beratung vor Regress“. Danach sollen die Ärzte, die zum ersten Mal das Richtgrößenvolumen um mehr als 25% überschritten haben, zunächst eine Beratung erhalten. Erst im Wiederholungsfall werden sie regresspflichtig. Durch die neue Berechnungsgrundlage für die Regresshöhe erreichen weniger Ärzte diese 25%-Grenze.
Mehr Planungssicherheit erhalten die niedergelassenen Ärzte zukünftig auch durch eine Verkürzung der Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von bislang vier auf nun zwei Jahre.
Auch das Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 wirkt sich ersten Zahlen zufolge positiv auf die Anzahl der Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus. Seitdem wird die Richtgrößenprüfung mit Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durch Vereinbarungen zwischen den KVen der Länder und den Krankenkassen geregelt. Zwar ist nun keine bundesweite Erfassung der Daten mehr möglich, Ergebnisse erster Bundesländer sprechen jedoch eine deutliche Sprache.
In Hessen beispielsweise lag die Anzahl der „Beratungen vor Regress“ in den Jahren 2015-2017 im Bereich der Heilmittel bei 90 Ärzten. Tatsächlich zahlen mussten 2015 13 Ärzte, im Jahr darauf noch neun und 2017 nur noch fünf. Seit 2017 wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung hier nicht mehr bei einem Überschreiten der Richtgrößen um 25% veranlasst, sondern erst ab 45%.
Rheinland-Pfalz meldet nach Aussage der KV keinerlei Richtgrößenprüfungen mehr, und damit auch keine „Beratung vor Regress“. Hier hatten die Vertragsärzte im Land das Gesamtausgabenvolumen nicht überschritten.
In Berlin gab es 2016 bei 582 geprüften Arztpraxen am Ende lediglich einen Arzt, der Regress zahlen musste. Seit Jahresbeginn 2020 fällt hier die Richtgrößenprüfung weg. Am Ende eines jeden Jahres beschließt nun das Schiedsamt die tatsächlichen jährlichen Durchschnittswerte, an denen sich die weiteren Maßnahmen orientieren. Vorteil ist, dass hier mit echten Kosten verglichen und lediglich die groben Ausreißer geprüft werden, Nachteil natürlich die fehlende Planbarkeit für das laufende Jahr.
OG / physio.de
RegressKBVHeilmittelrichtgrößenWirtschaftlichkeitsprüfung
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UW schrieb:
In Hessen gibt es seit 2017 keine Richtgrößen mehr!
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Hähnchen schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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hgb schrieb:
..das Thema ist etwas zu kurz gesehen. Zur Klärungung eines Verfahrens und zur Verteidigung müssen alle Unterlagen zusammengesucht und durchgesehen werden, die Zahl der an den Wochenenden mit diesen Dingen beschäftigten Ärzte entspricht der Zahl der Verfahren und in erheblichen Maße auch der Beschneidung der Zeit für die Familie. Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um Ärger und Zeit!
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