Ganze 40 Berufe im Gesundheitswesen kümmern sich um das Wohl und Wehe der kranken Bevölkerung. Mit Ausnahme der Heilpraktiker sind sie alle mehr oder weniger Handlanger der Ärzte. Das Sachverständigengutachten zur Kompetenzverteilung (wir berichteten) hat bei vielen Gesundheitsberufen Hoffnungen auf mehr Eigenständigkeit geweckt. Jetzt haben sich die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zu Wort gemeldet. "Unsere Berufe sind keine Hilfsberufe und keine kaufmännischen Angestellten", erklärte Elke König, die Vorsitzende des Verbandes medizinischer Fachberufe.
Die früheren Arzthelferinnen wollen sich nicht länger auf die "Absicherung ärztlicher Tätigkeiten oder rein verwaltende Arbeiten" reduzieren lassen. Sie würden über eine "spezifische fachliche Kompetenz" verfügen, die "sowohl medizinisches Grundwissen als auch administrative Handlungs- und psychosoziale Kompetenz umfasst." Die Ausbildung der Fachangestellten dauere genau so lange wie bei den Krankenpflegern. Hoch seien die Anforderungen an den Beruf und sie arbeiteten heute schon teamorientiert mit den anderen Gesundheitsberufen zusammen. Die Verbandsvorsitzende will sich für eine interdisziplinär organisierte Versorgung einsetzen. Sie fordert einen offenen Dialog "auf gleicher Augenhöhe". Dabei dürften nicht einzelne Berufe ausgeschlossen werden.
Auch die Rettungsassistenten streben nach mehr Autonomie. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag waren sich Verbände und Experten einig, das Berufsgesetz der Notfallhelfer muss novelliert werden. Das Berufsbild des Rettungsassistenten sollte klar definiert, die Berufbezeichnung überdacht, und die Anerkennung als Heilberuf vorangetrieben werden, heißt es in einem Antrag der FDP-Bundestagfraktion. Größere Handlungskompetenzen forderte der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD), Marco K. König. Wenn der Notarzt sich verspätet muss der Assistent tatenlos zusehen, wenn der Zustand eines Verletzten sich verschlechtert, so die aktuelle Rechtslage. Der Rettungsdienst brauche einen eindeutig formulierten Auftrag ohne Rechtsunsicherheiten, sagte König. Der Chef des Berufsverbands für den Rettungsdienst (BVRD), Gerhard Nadler, plädierte dafür, dass seiner Berufsgruppe die Notfallkompetenz nicht nur bei Lebensbedrohung zugestanden wird. Skeptisch hingegen sieht die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) die Bestrebungen der Unfallretter. BAND-Vorsitzender Detlef Blumenberg warnte in der Anhörung davor, dass Rettungsassistenten Bereiche der notärztlichen Versorgung übernehmen. Auch bei einer Blinddarmoperation werde erwartet, dass ein Chirurg den Eingriff vornehme und nicht die OP-Schwester.
Peter Appuhn
physio.de
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Die früheren Arzthelferinnen wollen sich nicht länger auf die "Absicherung ärztlicher Tätigkeiten oder rein verwaltende Arbeiten" reduzieren lassen. Sie würden über eine "spezifische fachliche Kompetenz" verfügen, die "sowohl medizinisches Grundwissen als auch administrative Handlungs- und psychosoziale Kompetenz umfasst." Die Ausbildung der Fachangestellten dauere genau so lange wie bei den Krankenpflegern. Hoch seien die Anforderungen an den Beruf und sie arbeiteten heute schon teamorientiert mit den anderen Gesundheitsberufen zusammen. Die Verbandsvorsitzende will sich für eine interdisziplinär organisierte Versorgung einsetzen. Sie fordert einen offenen Dialog "auf gleicher Augenhöhe". Dabei dürften nicht einzelne Berufe ausgeschlossen werden.
Auch die Rettungsassistenten streben nach mehr Autonomie. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag waren sich Verbände und Experten einig, das Berufsgesetz der Notfallhelfer muss novelliert werden. Das Berufsbild des Rettungsassistenten sollte klar definiert, die Berufbezeichnung überdacht, und die Anerkennung als Heilberuf vorangetrieben werden, heißt es in einem Antrag der FDP-Bundestagfraktion. Größere Handlungskompetenzen forderte der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD), Marco K. König. Wenn der Notarzt sich verspätet muss der Assistent tatenlos zusehen, wenn der Zustand eines Verletzten sich verschlechtert, so die aktuelle Rechtslage. Der Rettungsdienst brauche einen eindeutig formulierten Auftrag ohne Rechtsunsicherheiten, sagte König. Der Chef des Berufsverbands für den Rettungsdienst (BVRD), Gerhard Nadler, plädierte dafür, dass seiner Berufsgruppe die Notfallkompetenz nicht nur bei Lebensbedrohung zugestanden wird. Skeptisch hingegen sieht die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) die Bestrebungen der Unfallretter. BAND-Vorsitzender Detlef Blumenberg warnte in der Anhörung davor, dass Rettungsassistenten Bereiche der notärztlichen Versorgung übernehmen. Auch bei einer Blinddarmoperation werde erwartet, dass ein Chirurg den Eingriff vornehme und nicht die OP-Schwester.
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