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Wieder Ärger um Gehalt von Kassen- und KBV-Chef
Managergehälter der Krankenkassen stehen weiter unter Beobachtung
Das Bundesversicherungsamt (BVA) fordert genauere Angaben zu den Gehältern von Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen ein.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Finanzpolster der gesetzlichen Krankenkassen sind die Gehälter der Vorstandsmitglieder immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Laut Gesetz müssen die Vergütungen von Jens Baas (Techniker Krankenkasse), Andreas Gassen (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und Co. jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Diese beiden Herren sind, wie auch schon im letzten Jahr, die Spitzenreiter der Gehaltstabelle. Baas und Gassen verdienten im letzten Jahr jeweils rund 334.000 Euro.
In einem Rundschreiben vom 27.02.2019 hat das Bundesversicherungsamt die Krankenkassen nun erneut daran erinnert, dass nicht nur die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder, sondern auch alle anderen Vergütungen, z.B. in Form von privat nutzbaren Dienstwagen oder Prämien, detailliert mit konkreten Eurobeträgen anzugeben sind. Der Vorstandschef der BARMER Christoph Straub z.B. erhält nämlich neben seinem Grundgehalt von 297.512 Euro zusätzlich eine Betriebsrente über 72.738 Euro und einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens in der Höhe von 8.018,22 Euro.
Seit 2013 ist die Höhe der Vorstandsvergütungen bei gesetzlichen Krankenkassen durch die Kopplung an die Anzahl der Mitglieder nach oben begrenzt. Dabei werden ausdrücklich auch Zusatzvergütungen neben dem Grundgehalt mitberücksichtigt. Bei Überschreitungen kann das Bundesversicherungsamt einen Vorstandsvertrag für rechtswidrig erklären. Die BKK Mobil Oil musste sich deshalb letztes Jahr bereits vor dem Bundessozialgericht verantworten. Im Gesetzesentwurf des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist eine vergleichbare Regelung auch für ärztliche Körperschaften, wie beispielsweise die Bundesärztekammer, geplant.
Die genauen Angaben zu den Gehältern der verschiedenen Krankenkassen können hier über die Suchfunktion abgerufen werden.
334 000 € entsprechen, je nachdem ob Kirchensteuer gezahlt wird, 185 000 bzw. 195 000 € netto.
190 000 € durch 12 = 15 833 € monatlich netto.
Für das Geld sagt man dann schon mal vor laufender Kamera, dass die jüngsten Vergütungserhöhungen
für die Heilmittelerbringer genug seien.
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334 000 € entsprechen, je nachdem ob Kirchensteuer gezahlt wird, 185 000 bzw. 195 000 € netto.
190 000 € durch 12 = [b] [/b]15 833 € monatlich netto.
Für das Geld sagt man dann schon mal vor laufender Kamera, dass die jüngsten Vergütungserhöhungen
für die Heilmittelerbringer genug seien.
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hermi schrieb:
334 000 € entsprechen, je nachdem ob Kirchensteuer gezahlt wird, 185 000 bzw. 195 000 € netto.
190 000 € durch 12 = 15 833 € monatlich netto.
Für das Geld sagt man dann schon mal vor laufender Kamera, dass die jüngsten Vergütungserhöhungen
für die Heilmittelerbringer genug seien.
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Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
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Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
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JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: °Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Na klar, da sind vor allem diejenigen PI gekniffen, die ihre Angestellten vorher schon fair bezahlt haben.
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[zitat][b]JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: [/b]°Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen. [/zitat]
Na klar, da sind vor allem diejenigen PI gekniffen, die ihre Angestellten vorher schon fair bezahlt haben.
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hermi schrieb:
JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: °Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Na klar, da sind vor allem diejenigen PI gekniffen, die ihre Angestellten vorher schon fair bezahlt haben.
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°Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
Ich empfinde keinen Neid, sondern Wut. Aber nicht wegen der schieren Höhe der Bezahlung eines Chefs, sondern
weil es ein Chef einer Sozialversicherung ist, der sich so ein Gehalt aus den Beiträgen der Versicherten
genehmigt und es als seine Aufgabe ansieht, einer zugrunde gehenden Berufsgruppe noch einen verbalen
Arschtritt zu verpassen, indem er sagt: Keine weiteren Erhöhungen, für EUCH ist genug erhöht worden.
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[zitat][b]JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: [/b]°
°Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.[/zitat]
Ich empfinde keinen Neid, sondern Wut. Aber nicht wegen der schieren Höhe der Bezahlung eines Chefs, sondern
weil es ein Chef einer Sozialversicherung ist, der sich so ein Gehalt aus den Beiträgen der Versicherten
genehmigt und es als seine Aufgabe ansieht, einer zugrunde gehenden Berufsgruppe noch einen verbalen
Arschtritt zu verpassen, indem er sagt: Keine weiteren Erhöhungen, für EUCH ist genug erhöht worden.
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hermi schrieb:
JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: °
°Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
Ich empfinde keinen Neid, sondern Wut. Aber nicht wegen der schieren Höhe der Bezahlung eines Chefs, sondern
weil es ein Chef einer Sozialversicherung ist, der sich so ein Gehalt aus den Beiträgen der Versicherten
genehmigt und es als seine Aufgabe ansieht, einer zugrunde gehenden Berufsgruppe noch einen verbalen
Arschtritt zu verpassen, indem er sagt: Keine weiteren Erhöhungen, für EUCH ist genug erhöht worden.
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Der eine Pi hat für Vollzeit 2000 € bezahlt, + 40% = 2800 € = tragbar.
Der andere hat für Vollzeit 3000 € bezahlt, + 40% = 4200 € = tragbar?
Für viele nicht. Die machen dann zu ?
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Der eine Pi hat für Vollzeit 2000 € bezahlt, + 40% = 2800 € = tragbar.
Der andere hat für Vollzeit 3000 € bezahlt, + 40% = 4200 € = tragbar?
Für viele nicht. Die machen dann zu ?
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hermi schrieb:
Der eine Pi hat für Vollzeit 2000 € bezahlt, + 40% = 2800 € = tragbar.
Der andere hat für Vollzeit 3000 € bezahlt, + 40% = 4200 € = tragbar?
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JRK schrieb:
Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
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In einem Rundschreiben vom 27.02.2019 hat das Bundesversicherungsamt die Krankenkassen nun erneut daran erinnert, dass nicht nur die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder, sondern auch alle anderen Vergütungen, z.B. in Form von privat nutzbaren Dienstwagen oder Prämien, detailliert mit konkreten Eurobeträgen anzugeben sind. Der Vorstandschef der BARMER Christoph Straub z.B. erhält nämlich neben seinem Grundgehalt von 297.512 Euro zusätzlich eine Betriebsrente über 72.738 Euro und einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens in der Höhe von 8.018,22 Euro.
Seit 2013 ist die Höhe der Vorstandsvergütungen bei gesetzlichen Krankenkassen durch die Kopplung an die Anzahl der Mitglieder nach oben begrenzt. Dabei werden ausdrücklich auch Zusatzvergütungen neben dem Grundgehalt mitberücksichtigt. Bei Überschreitungen kann das Bundesversicherungsamt einen Vorstandsvertrag für rechtswidrig erklären. Die BKK Mobil Oil musste sich deshalb letztes Jahr bereits vor dem Bundessozialgericht verantworten. Im Gesetzesentwurf des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist eine vergleichbare Regelung auch für ärztliche Körperschaften, wie beispielsweise die Bundesärztekammer, geplant.
Die genauen Angaben zu den Gehältern der verschiedenen Krankenkassen können hier über die Suchfunktion abgerufen werden.
Catrin Heinbokel / physio.de
GehaltVergleichGKVKBVBVA
190 000 € durch 12 = 15 833 € monatlich netto.
Für das Geld sagt man dann schon mal vor laufender Kamera, dass die jüngsten Vergütungserhöhungen
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hermi schrieb:
334 000 € entsprechen, je nachdem ob Kirchensteuer gezahlt wird, 185 000 bzw. 195 000 € netto.
190 000 € durch 12 = 15 833 € monatlich netto.
Für das Geld sagt man dann schon mal vor laufender Kamera, dass die jüngsten Vergütungserhöhungen
für die Heilmittelerbringer genug seien.
Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
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JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: °Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Na klar, da sind vor allem diejenigen PI gekniffen, die ihre Angestellten vorher schon fair bezahlt haben.
°Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
Ich empfinde keinen Neid, sondern Wut. Aber nicht wegen der schieren Höhe der Bezahlung eines Chefs, sondern
weil es ein Chef einer Sozialversicherung ist, der sich so ein Gehalt aus den Beiträgen der Versicherten
genehmigt und es als seine Aufgabe ansieht, einer zugrunde gehenden Berufsgruppe noch einen verbalen
Arschtritt zu verpassen, indem er sagt: Keine weiteren Erhöhungen, für EUCH ist genug erhöht worden.
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hermi schrieb:
JRK schrieb am 15.03.2019 15:36: °
°Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
Ich empfinde keinen Neid, sondern Wut. Aber nicht wegen der schieren Höhe der Bezahlung eines Chefs, sondern
weil es ein Chef einer Sozialversicherung ist, der sich so ein Gehalt aus den Beiträgen der Versicherten
genehmigt und es als seine Aufgabe ansieht, einer zugrunde gehenden Berufsgruppe noch einen verbalen
Arschtritt zu verpassen, indem er sagt: Keine weiteren Erhöhungen, für EUCH ist genug erhöht worden.
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JRK schrieb:
Warum sollten die dadurch gekniffen sein? Erschließt sich nicht unmittelbar.
Der andere hat für Vollzeit 3000 € bezahlt, + 40% = 4200 € = tragbar?
Für viele nicht. Die machen dann zu ?
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hermi schrieb:
Der eine Pi hat für Vollzeit 2000 € bezahlt, + 40% = 2800 € = tragbar.
Der andere hat für Vollzeit 3000 € bezahlt, + 40% = 4200 € = tragbar?
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JRK schrieb:
Die Vergütungserhöhungen hätte man ganz dringend an Bedingungen knüpfen müssen, wie mindestens 40% der Heilmittelvergütung muss als Brutto beim AN landen.
Ansonsten gilt wie immer im Leben: wer als Vorstandsmitglied einer KK arbeiten möchte, weil er momentan Neid empfindet sollte sich bewerben und das tun.
Wenn jeder nur ....
hab leider nix über sorry
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a schubart schrieb:
Vielleicht sollten wir eine Spendenaktion für bedürftige Vorstandsvorsitzende der Krankenkassen machen.
Wenn jeder nur ....
hab leider nix über sorry
Ist wohl auch nicht so wichtig, im Vergleich.
Und auch nicht so Anspruchsvoll. Kann ja Jeder.
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Philipp Morlock schrieb:
Das Grundgehalt Bundeskanzler ist niedriger.
Ist wohl auch nicht so wichtig, im Vergleich.
Und auch nicht so Anspruchsvoll. Kann ja Jeder.
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