Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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An diesem Gedränge nicht ganz unschuldig: die Branche der Heilmittelerbringer (HME). Führte doch eine Kombination aus Graswurzelinitiativen (TAL, #Kreideaktion), Verbandsarbeit und politischen Initiativen (allen voran Dr. Roy Kühne mit der Ankündigung seines Sofortprogramms Therapieberufe) dazu, dass Minister Spahn eine Reihe von Gesetzesänderungen die HME betreffend in sein neues TSVG mit aufnahm.
Wie bei fachlich schwierigen oder politisch umstrittenen Gesetzesentwürfen üblich, luden sich die Mitglieder des zuständigen Ausschusses Experten zur Anhörung ein. Nachdem sich die 49 geladenen Verbände und 4 Einzelsachverständige zwei Stunden v.a. mit Themen der Ärzte und Psychotherapeuten befasst hatten, widmeten sie sich in der dritten Stunde fast ausschließlich den folgenden Sorgen und Nöten der HME.
1) Inkludierung der Zertifikate:
Interessanterweise wurde hierzu die Vertreterin von LOGO Deutschland, Diethild Remmert, befragt. Obwohl es in der Logopädie keine Zertifikatsfortbildungen gibt, antwortete sie doch weise, dass Sie Zertifikate für einen bürokratischen Aufwand hielte, der die Abrechnung verkompliziere und nicht zu refinanzieren sei. Darüber hinaus würden sie eine Versorgungsgefährdung nach sich ziehen "und ich glaube das will niemand". "Wir wissen [auch], dass die Physiotherapeuten uns vielfach darum beneiden."
2) Prüfpflicht auf fehlerhaft ausgestellte Rezepte:
Auf Nachfrage, wie viel Rezepte denn im Moment noch fehlerhaft von den Kassen in der Abrechnung abgelehnt würden, erläuterte Heinz Christian Esser vom Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV), dass ca. drei Prozent der eingereichten Rezepte retaxiert würden. Allerdings sei zu Bedenken, dass ein großer Aufwand schon vorher betrieben würde, um die Masse der fehlerhaft ausgestellten Rezepte (lt. Esser zehn bis zwölf Prozent) für die Abrechnung „fit zu machen“. Für den Vertreter des Verbandes Physikalische Therapie, Karl-Heinz Kellermann, liegt die Lösung des Problems in einer weiteren Verbesserung der Arztsoftware.
3) Einziehung der Rezeptgebühr durch die Krankenkassen:
Bürokratieabbau ist ein alter Schlager in jedem Wahlkampf und jeder politischen Diskussion. Dass den Praxisinhaber/innen mit der Pflicht, die Rezept-Zuzahlung vom Patienten direkt zu kassieren, ein „bürokratisches Monster“ übergestülpt wurde, kritisierte Andrea Rädlein, Vertreterin des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK). Sie forderte die Politik auf, diese analog zur Praxisgebühr bei den Ärzten abzuschaffen.
4) Barrierefreiheit in den Praxen:
Der neue Gesetzesentwurf enthält eine Regelung zur Barrierefreiheit aller Praxen. Auf Nachfrage erläuterte Christine Donner vom Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland. e.V. (BED), dass bisher schon die einzelnen Landesbauordnungen dazu Bestimmungen vorsehen; nämlich dahingehend, dass hier grundsätzlich zwar eine Barrierefreiheit gefordert würde, aber es auch eine Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen für evtl. Umbaumaßnahmen gäbe. Sie empfehle, zusätzlich zu diesen landesrechtlichen Regelungen keine weiteren zu treffen.
5) Transparenzklausel:
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) enthält bereits eine Klausel wonach überprüft werden soll, ob die Vergütungserhöhungen der Krankenkassen auch bei Angestellten ankommen. Leider war die Durchführung kaum oder schlecht geregelt - jedenfalls war sie dysfunktional. Nach Ansicht verschiedenster Vertreter läge die einfachste Lösung darin, der Berufsgenossenschaft per Gesetz zu erlauben, die ihr gemeldeten Daten über die Vergütungen der Angestellten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzugeben.
6) Blanko-Verordnung:
Schon lange gibt es bei den HME Bestrebungen zu mehr Freiheit und Eigenverantwortlichkeit in der Berufsausübung. Für manche liegen diese in der sog. Blanko-Verordnung. Allerdings gibt es hier bisher den ungeklärten neuralgischen Punkt der Budgetverantwortung. Vertreter der Ärzteschaft argumentierten: Wenn die Therapeutin entscheidet, wieviel sie behandelt (und dadurch auch wieviel sie abrechnet), muss die Therapeutin auch Verantwortung gegenüber der Krankenkasse für die entstandenen Kosten übernehmen.
Genauso nachvollziehbar argumentieren die Vertreterinnen von LOGO Deutschland in ihrer schriftlichen Stellungnahme, dass erstens für sie „keine Selbstverwaltung in Form einer ‘Kassentherapeutischen Vereinigung’ analog zur Struktur der Kassenärztlichen Vereinigung existiere, die ein Budget mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen aushandeln und verwalten könnte“. Zweitens sähe man die Gefahr, dass Ärzte dann nur noch Blanko-Verordnungen ausstellen, da diese „ja nicht ins Budget fallen“ und man keinen Einfluss auf Indikation oder Anzahl der ausgestellten Rezepte habe.
Leider beschrieb keiner der Anwesenden eine Lösung dieser Crux.
7) Modellvorhaben Direktzugang (DA, vom engl. Direct Access):
Vielleicht der lösungsfreien Diskussion bzgl. der Blanko-Verordnung überdrüssig, befragte Dr. Roy Kühne Frau Repschläger vom Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. nach weiteren möglichen Versorgungsformen. Laut Repschläger sieht der IFK schon seit geraumer Zeit in dem sog. DA die Lösung hin zu mehr Eigenverantwortung für die Therapeuten. Eigene Studien und Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, dass die Patienten dadurch schneller zum Therapeuten kommen würden und es auch zu keiner Mengenausweitung käme. Sie rege daher zunächst an, eine dreiarmige Studie (konventioneller Weg, Blanko-Verordnung, DA) durchzuführen. Der Gesetzgeber möge doch bitte den Weg zu Modellvorhaben DA freimachen.
8) Verhandeln von bundeseinheitlichen Preisen:
Ab 2020 sollen die Preise vom Spitzenverband der Krankenkassen und den maßgeblichen Verbänden der HME auf Bundesebene einheitlich verhandelt werden. Gleichzeitig soll es aber „Öffnungsklauseln“ für sog. „Hochpreisgebiete“ geben. Freiherr von Stackelberg vom GKV-Spitzenverband zu den anwesenden Parlamentariern: „Mir scheint, hier haben Sie es mit der Zentralisierung ein wenig übertrieben. Bei Ihren Landesparlamentariern zahlen sie auch keine bundesweit einheitlichen Saläre. Ich halte es für sinnvoll, dass die Regionen zum Sprechen kommen. Tragen Sie regionalen Besonderheiten Rechnung - das können Sie!“
Ansonsten fand die bundeseinheitliche Regelung viel Anklang, beendet sie doch die sehr kostenintensiven „Verhandlungsreisen“ von Verbandsvertretungen von einem Ort zum nächsten. Ferner gäbe es dann auch weniger teure Schiedsverfahren.
Auf die Öffnungsklauseln in einer Pause angesprochen, räumte Frau Repschläger vom IFK ein, dass sie dies durchaus zweischneidig sehe. Auf der einen Seite sehe sie, dass man Hochpreisgebieten wie z.B. Frankfurt oder München weiterhin in Form höherer Preise Rechnung tragen müsse, auf der anderen Seite aber keine Zersplitterung der Preislandschaft mehr haben wolle. Innerhalb der Verbände werde zurzeit sehr intensiv nachgedacht, wie hier ein goldener Mittelweg aussehen könnte.
Manche regen zur Lösung eine Art Indexierung oder Faktoren (z.B. nach Postleitzahlen) an. Das heißt: Man legt einmalig fest für welche Postleitzahl welcher Faktor gilt (z.B. Hochpreisgebiet Faktor 1,8 - Tiefpreisgebiet Faktor 1) und verhandelt dann jährlich nur noch eine sog. "bundesweite Basispreisliste".
9) Anhebung der Preise zum 1.5.2019 auf den höchsten vereinbarten Preis:
Laut Aussage des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) verursacht die einheitliche Anhebung der Preise zum 1.5.2019 Mehrkosten von ca. 500 Mio. Euro im Jahre 2019 und noch mal 500 Mio. Euro im Jahre 2020, ein Prozedere, mit dem die Vertreterin des vdek ganz und gar nicht einverstanden war. Gegenteiliger Ansicht war naturgemäß Frauke Kern vom Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl). Ihrer Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen ersten richtigen Schritt. Aber solange das Vergütungsniveau im ambulanten Bereich weit entfernt vom Niveau des TVöD liege, könne von einer wirtschaftlichen und leistungsgerechten Vergütung keine Rede sein.
Der Gesetzentwurf regelt auch, wie diese Höchstpreise berechnet werden. Er bezieht dabei auch die bereits vorab vereinbarten, aber noch nicht gültigen Preise ein, das heißt, ab 1.5.2019 gelten die jeweils bereits bundesweit höchsten vereinbarten Preise.
In früheren Äußerungen sprach Minister Spahn immer von Preisanhebungen zum 1. April 2019. Mitte der Woche gab er nun bekannt, dass die Verabschiedung des Gesetzes wahrscheinlich erst zum 1. Mai 2019 möglich sein wird und damit auch erst die Preisanpassungen.
10) Änderung des Zulassungsverfahrens von Praxen:
Bisher mussten Praxen im Falle der Neugründung an verschiedensten Stellen der Republik eine Zulassung beantragen. Dabei scheint der Gesetzgeber etwas den Überblick verloren zu haben. So schreibt er in seiner Begründung zum neuen Gesetz über das neu geplante Zulassungsverfahren: „Dieses [neue] Verfahren führt zu einer besseren Übersicht über die Anzahl und die Verteilung von Praxen, da die Daten an einer Stelle vollständig vorliegen.“
Konkret ist geplant, dass der GKV-Spitzenverband und die Verbände einen Vertrag aushandeln, was eine Praxis in Zukunft an Mindestausstattung benötigt. Diesem Vertrag kann dann eine Praxis bei Neugründung „beitreten“, indem sie sich beim GKV-Spitzenverband „anmeldet“. Alle bereits bestehenden Praxen müssen sich ebenfalls bis 30. Juni 2020 beim GKV-Spitzenverband „anmelden“, sonst verlieren sie ihre Zulassung.
Vorteile dieser Regelung sehen die Verbände darin, dass sie nun erstmals mitverhandeln können, was eine Praxis an Mindestausstattung haben muss. Bisher wurde dies alleine von der Kassenseite festgelegt.
11) Veröffentlichung von Versorgungsquoten:
Nicht im Gesetz, aber von Christine Donner vom BED nachdrücklich gefordert, ist eine Verpflichtung der GKV, die bundesweiten Versorgungsquoten von Heilmitteln offenzulegen. Das bedeutet: Wie viele der Patienten, die zum Beispiel Ergotherapie benötigen, bekommen diese auch verordnet? Stichproben hätten gezeigt, dass dies bei schwerwiegenden Fällen lediglich 30 bis 40 Prozent seien.
Wie ist eine solche Anhörung nun einzuordnen? Hört man sich im Umfeld von Entscheidungsträgern im politischen Berlin ein wenig um, heißt es: „So eine Anhörung ist schon wichtig, kommt es doch gelegentlich zu überraschenden Statements. Allerdings mindestens genauso wichtig sind die Gespräche davor und danach. Dabei kommt es sehr darauf an: "Wer, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form, welches Argument, welcher Entscheidungsstelle unterbreite.“ Klingt nach einer Definition von Lobbyismus im besten Sinne.
Wer sich die dreieinhalb Stunden noch einmal persönlich in aller Ausführlichkeit zu Gemüte führen möchte, wird hier im Parlamentsfernsehen fündig.
Soviel von der Anhörung. Mögen nun alle guten Argumente das Gehör der Möchtigen und Mächtigen finden.
Friedrich Merz / physio.de
TSVGGesundheitsausschussAnhörungRoy Kühne
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Und abwarten, was entschieden wird ist das Gegenteil des Sinnvollen.
Was machen den Politiker und Parteien wenn die Wahl näher rückt!
Abwarten?
Die Verbände haben bei so etwas die Aufgabe sich vor den Entscheidungsträgern zu positionieren und diese zu informieren. Und falls das nicht geschieht, und grad ein paar Physios da fit sind sich das zutrauen und die Zeit haben, sollten die die GELEGENHEIT nutzen, hingehen und mit den Leuten reden!
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Philipp Morlock schrieb:
Aktuell bahnen sich relevante Entscheidungen an.
Und abwarten, was entschieden wird ist das Gegenteil des Sinnvollen.
Was machen den Politiker und Parteien wenn die Wahl näher rückt!
Abwarten?
Die Verbände haben bei so etwas die Aufgabe sich vor den Entscheidungsträgern zu positionieren und diese zu informieren. Und falls das nicht geschieht, und grad ein paar Physios da fit sind sich das zutrauen und die Zeit haben, sollten die die GELEGENHEIT nutzen, hingehen und mit den Leuten reden!
Na, was war das denn anderes am 16.1. ? Und übrigens fast wöchentlich war in den letzten 12 Monaten ein Verbandsvertreter von verschiedenen Verbänden mit Politik im Gespräch. Meinst du, die Änderungen kamen einfach nur so?
Richtig ist, dass jetzt nicht drauf ausgeruht werden darf. Es geht weiter !! Nicht müde werden ...
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Susulo schrieb:
Philipp Morlock schrieb am 22.01.2019 09:51: °Die Verbände haben bei so etwas die Aufgabe sich vor den Entscheidungsträgern zu positionieren und diese zu informieren.
Na, was war das denn anderes am 16.1. ? Und übrigens fast wöchentlich war in den letzten 12 Monaten ein Verbandsvertreter von verschiedenen Verbänden mit Politik im Gespräch. Meinst du, die Änderungen kamen einfach nur so?
Richtig ist, dass jetzt nicht drauf ausgeruht werden darf. Es geht weiter !! Nicht müde werden ...
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a schubart schrieb:
Na dann warten wir ab was nach dem politischen Hickhack noch für uns über bleibt..,,nicht das die Krankenkassen wegen uns bald pleite gehen...,
offensichtlich setzen einige Ärzte keine zertifizierte Software ein, deshalb Falschausstellungen
7) Modellvorhaben Direktzugang (DA, vom engl. Direct Access):
ohne dieses Art der Selbstversorgung wäre ab 1992/93 in 12526 Berlin die Physiotherapie gestorben
8) Verhandeln von bundeseinheitlichen Preisen:
das führte für die AXA zur Reduzierung der Preise am Standort Berlin 12526 (ohne Begründung) dem Patienten vorliegenden Liste und sorgte zu zusätzlichen Kosten für den Fall beim R A
"
"Hochpreisgebiete " wirken doch bereits beim Zulassungsstandort für die Ärzte
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Norbert Meyer schrieb:
2) Prüfpflicht auf fehlerhaft ausgestellte Rezepte:
offensichtlich setzen einige Ärzte keine zertifizierte Software ein, deshalb Falschausstellungen
7) Modellvorhaben Direktzugang (DA, vom engl. Direct Access):
ohne dieses Art der Selbstversorgung wäre ab 1992/93 in 12526 Berlin die Physiotherapie gestorben
8) Verhandeln von bundeseinheitlichen Preisen:
das führte für die AXA zur Reduzierung der Preise am Standort Berlin 12526 (ohne Begründung) dem Patienten vorliegenden Liste und sorgte zu zusätzlichen Kosten für den Fall beim R A
"
"Hochpreisgebiete " wirken doch bereits beim Zulassungsstandort für die Ärzte
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tom1350 schrieb:
Gut zusammengefasst. Interessant, dass nicht über die geplante Neuregelung der vergüteten Therapiezeit mit Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation gesprochen wurde. Das lehnt der GKV- Spitzenverband natürlich komplett ab.
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physiox100 schrieb:
Die Unterscheidung in Hoch- und Niedrigpreisgebiete ist in meinen Augen eh eine Milchmädchenrechnung. Wenn in den Niedrigpreisgebieten die gleichen Preise wie in Hochpreisregionen gezahlt werden, steigen normalerweise die Gehälter und wenn die Leute mehr Geld zum Ausgeben haben, dann wird sich auch Stück für Stück der Preis für Miete etc. angleichen. Was soll der Sinn der Unterscheidung sein: Das einige Gebiete auf ewig einfach Einöden bleiben? Wie will man Therapeuten für den ländlichen Raum gewinnen, wenn die Vergütung nicht vergleichbar ist. Vielleicht sagt sich der ein oder andere, dass lohnt sich umzuziehen, solange die Differenz zwischen Gehalt und Lebenshaltunskosten einigermaßen groß ist.
Aus der Stellungnahme Seite 10 und 11:
„Eine Mengenausweitung ist zu erwarten und folgerichtig, denn es besteht bereits jetzt ein Versor- gungsmangel aufgrund von Budgetierung und Fachkräftemangel. Zudem steigt der Versorgungs- bedarf aufgrund demografischer Veränderungen.
Mengensteigerungen wurde auch in der Vergangenheit überwiegend an den Kosten in D-Mark und Euro festgemacht und nicht berücksichtigt, dass der Anteil an den Gesamtausgaben konstant bei ca. 3 % lag. Dass sich dieser Anteil an den Gesamtkosten vergrößern kann, wenn Heilmittel ange- messen vergütet werden, die Versorgung erhalten bleibt, der Bedarf steigt und der Fachkräfteman- gel zurückgeht, dürfte nachvollziehbar sein. Das wäre aber kein unverhältnismäßiger Anstieg!
Verschärften Vorgaben von Kassenärztlichen Vereinigungen in Form von Heilmittelzielvereinba- rungen und die Wiedereinführung von Vergleichsgrößen nach den Vergütungsanstiegen seit 2017 haben mittlerweile zu zurückgehenden Verordnungsmengen geführt. Quelle: GKV-HIS
Heilmittel werden ganz offenbar bislang weiterhin ausschließlich als Kostenfaktor betrachtet. Dass Heilmittel helfen, Pflege zu verhindern oder zu vermeiden und Arbeitskraft erhalten oder wieder- herstellen, scheint keine Rolle zu spielen. Quelle: [kaputter Link].
Nur ohne Wirtschaftlichkeitsdruck können Ärztinnen und Ärzte Betroffene in Zukunft endlich konse- quent mit entsprechender Therapie versorgen, um an anderer Stelle Kosten einzusparen.
Heilmittelbudgetierungen müssen von daher abgeschafft werden! Behandlungen, die medizinisch nicht begründet sind, werden nicht erfolgen, es sei denn, man unterstellt der Ärzteschaft, dass sie, ohne Budgetierungsdruck, Verordnungen auch ohne tatsächlichen Bedarf ausstellt.
Eine Begrenzung der Anzahl der Behandlungseinheiten innerhalb des Regelfalls wäre eine weitere Leitplanke, die unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindert. Bereits im Gesetzestext Vergü- tungsabschläge festzulegen ist allein aus diesem Grund nicht erforderlich, denn eine durchschnittli- che Anzahl an Behandlungseinheiten kann dann nicht überschritten werden.
Fazit: Aus allen genannten Gründen und nicht zuletzt unter Betrachtung der Tatsache, dass die Systematik der Richtwerte aufgrund fehlender Strukturen nicht auf die Heilmittelerbringer übertra- gen werden kann, ist dieser Punkt aus Sicht von LOGO Deutschland ersatzlos zu streichen und die Evaluation nach (5) abzuwarten.“
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dibarbara schrieb:
Danke für diese ausführliche, detaillierte Zusammenfassung. Eine Lösung für das Problem der Budgetierung hat Logo Deutschland aber vorgeschlagen, nicht ganz richtig unter diesem Punkt Wirtschaftlichkeit, sondern unter dem Punkt der Mengenausweitung : Aussetzen in den ersten vier Jahren und Abwarten der Evaluation, in der Zeit kann nach den Strukturen geguckt werden.
Aus der Stellungnahme Seite 10 und 11:
„Eine Mengenausweitung ist zu erwarten und folgerichtig, denn es besteht bereits jetzt ein Versor- gungsmangel aufgrund von Budgetierung und Fachkräftemangel. Zudem steigt der Versorgungs- bedarf aufgrund demografischer Veränderungen.
Mengensteigerungen wurde auch in der Vergangenheit überwiegend an den Kosten in D-Mark und Euro festgemacht und nicht berücksichtigt, dass der Anteil an den Gesamtausgaben konstant bei ca. 3 % lag. Dass sich dieser Anteil an den Gesamtkosten vergrößern kann, wenn Heilmittel ange- messen vergütet werden, die Versorgung erhalten bleibt, der Bedarf steigt und der Fachkräfteman- gel zurückgeht, dürfte nachvollziehbar sein. Das wäre aber kein unverhältnismäßiger Anstieg!
Verschärften Vorgaben von Kassenärztlichen Vereinigungen in Form von Heilmittelzielvereinba- rungen und die Wiedereinführung von Vergleichsgrößen nach den Vergütungsanstiegen seit 2017 haben mittlerweile zu zurückgehenden Verordnungsmengen geführt. Quelle: GKV-HIS
Heilmittel werden ganz offenbar bislang weiterhin ausschließlich als Kostenfaktor betrachtet. Dass Heilmittel helfen, Pflege zu verhindern oder zu vermeiden und Arbeitskraft erhalten oder wieder- herstellen, scheint keine Rolle zu spielen. Quelle: [kaputter Link].
Nur ohne Wirtschaftlichkeitsdruck können Ärztinnen und Ärzte Betroffene in Zukunft endlich konse- quent mit entsprechender Therapie versorgen, um an anderer Stelle Kosten einzusparen.
Heilmittelbudgetierungen müssen von daher abgeschafft werden! Behandlungen, die medizinisch nicht begründet sind, werden nicht erfolgen, es sei denn, man unterstellt der Ärzteschaft, dass sie, ohne Budgetierungsdruck, Verordnungen auch ohne tatsächlichen Bedarf ausstellt.
Eine Begrenzung der Anzahl der Behandlungseinheiten innerhalb des Regelfalls wäre eine weitere Leitplanke, die unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindert. Bereits im Gesetzestext Vergü- tungsabschläge festzulegen ist allein aus diesem Grund nicht erforderlich, denn eine durchschnittli- che Anzahl an Behandlungseinheiten kann dann nicht überschritten werden.
Fazit: Aus allen genannten Gründen und nicht zuletzt unter Betrachtung der Tatsache, dass die Systematik der Richtwerte aufgrund fehlender Strukturen nicht auf die Heilmittelerbringer übertra- gen werden kann, ist dieser Punkt aus Sicht von LOGO Deutschland ersatzlos zu streichen und die Evaluation nach (5) abzuwarten.“
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Diethild Remmert schrieb:
Der IFK war da, der VDB nicht. Ebenso wurden dba und dbs nicht eingeladen (Verbände der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie).
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Knurrhahn schrieb:
Auffällig ist, dass der IFK und VDB nicht als Sachverständige geladen wurden.
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Steffi Hauschild schrieb:
...bestehende Praxen müssen sich auch beim GKV- Spitzenverband bis 30. ... anmelden???, sind wir das nicht?
Danke Roy!!!
Unglaublich auch, welchen Einfluss die Lobyisten in Brüssel haben müssen, wo auf einen EU-Parlamentarier angeblich um die 50 Lobyisten kommen sollen.
Mir ist aber eines noch sehr wichtig, nämlich die Rezeptprüfpflicht abzuschaffen.
Für mich als weisungsgebunden Physio ist lediglich die Diagnose und eine Therapieanweisung auf dem Rezept notwendig. Diese Dienstleistung für die Patienten erbringe ich gerne. Aber ich sehe nicht ein, das ich die Prüfpflicht für die Richtigkeit der Verordnungen habe. Das geht doch nur die Verordner und die Krankenversicherungen an. Bei den Versicherern laufen alle Daten zusammen, die können perfekt kontrollieren.
Meinem Empfinden nach, verbringen die Mitarbeiter(m/w/d) an der Rezeption, 50% der Zeit damit, Rezepte zum „Ändern“ wegzufaxen.
Es ist zumindest „gefühlt“ ein enormer Aufwand, der nicht vergütet wird.
Wenn schon Prüfpflicht, dann bitte auch Aufwandsentschädigung!
Gruß an alle prekär Beschäftigten Heilmittelerbringer
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DanQu schrieb:
Unglaublich, das sich tatsächlich mal was bewegt und das hat die Branche mehr oder weniger EINEM „Lobyisten“ zu verdanken!
Danke Roy!!!
Unglaublich auch, welchen Einfluss die Lobyisten in Brüssel haben müssen, wo auf einen EU-Parlamentarier angeblich um die 50 Lobyisten kommen sollen.
Mir ist aber eines noch sehr wichtig, nämlich die Rezeptprüfpflicht abzuschaffen.
Für mich als weisungsgebunden Physio ist lediglich die Diagnose und eine Therapieanweisung auf dem Rezept notwendig. Diese Dienstleistung für die Patienten erbringe ich gerne. Aber ich sehe nicht ein, das ich die Prüfpflicht für die Richtigkeit der Verordnungen habe. Das geht doch nur die Verordner und die Krankenversicherungen an. Bei den Versicherern laufen alle Daten zusammen, die können perfekt kontrollieren.
Meinem Empfinden nach, verbringen die Mitarbeiter(m/w/d) an der Rezeption, 50% der Zeit damit, Rezepte zum „Ändern“ wegzufaxen.
Es ist zumindest „gefühlt“ ein enormer Aufwand, der nicht vergütet wird.
Wenn schon Prüfpflicht, dann bitte auch Aufwandsentschädigung!
Gruß an alle prekär Beschäftigten Heilmittelerbringer
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physioland schrieb:
Zertifikatsausbildungen sind nicht mehr zeitgemäß und gehören abgeschafft. Zu teuer, Fortbildungslobby, keine Refinanzierungsmöglichkeit, Zeitaufwand, et.c. Allerdings geht das nur, wenn die Ausbildungszeit verlängert wird. Ich finde eine akademische Ausbildung sinnvoll. Allerdings würde das wohl an den 6 Semestern Grundstudium anderer akademischer Ausbildungen scheitern. Man könnte das Praktikum reduzieren um mehr Technik und Theorie zu vermitteln und nach der Ausbildung einjährige Assistenzzeiten einbauen, mit entsprechenden Stundennachweisen in den einzelnen Bereichen. Möglicherweise würde ein anschließendes Masterstudium sinnvoll sein. Egal wie man es anfasst, die der derzeitige Ausbildung ist nicht ausreichend um Zertifikate, wie bisher, zu erlernen. Letztlich kann sich auch jeder fragen, was er denn aus seinen teuren und zeitaufwändigen Fortbildungen überhaupt noch weiß und im täglichen Alltag verwendet. Man lernt halt auch eine ganze Menge überflüssiges Zeug. Auch das kann man abkürzen.
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edith holler schrieb:
Also, wenn in irgendeine Physioausbildung noch mehr reinpasst, als aktuell, sollte sich mal jemand Gedanken über die Qualität der Grundausbildung machen! Wir hatten alle nach dem Examen den Eindruck, dass nichts mehr geht! MEINE Manuelle Therapie Zusatzausbildung war bewusst so angelegt, dass sie über Jahre ging, damit zwischendurch immer wieder Erfahrungen gesammelt, Angewendetes erprobt und die berufliche Weiterentwicklung in die Zertifikatsausbildung einfließen konnte. In PNF war es ähnlich. Und das sind erst mal ZWEI von x verschiedenen Zertifikatspositionen. DIE QUALITÄT UNSERER AUSBILDUNG - GRUNDAUSBILDUNG WIE FORTBILDUNGEN - SOLLTE NICHT AUFS SPIEL GESETZT WERDEN!
beste Lösung für unsre Qualität. Diese wiederum ist erforderlich um weitere Forderungen wirtschaftlicher Art stellen zu können.
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Manfred Gerke schrieb:
Danke an ROY die Rezeptprüfung bleibt eine unglaubliche Belastung für Zeit und Geld. Zertifikatsausbildung sind zu teuer aber im Moment sicher noch die die
beste Lösung für unsre Qualität. Diese wiederum ist erforderlich um weitere Forderungen wirtschaftlicher Art stellen zu können.
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