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DSGVO: update Juli 2018
Datenschutz - DSGVO
Update Juli 2018
14.07.2018 • 9 Kommentare

Vor gut sechs Wochen war das ganze Land in Aufruhr, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geisterte durch die Republik. Horrorszenarien wurden an die Wand gemalt, Webseiten wurden abgeschaltet und überall wurden massenhafte Abmahnungen befürchtet. Nachdem der erste Rauch verzogen ist, ist es Zeit für eine erste Betrachtung, wie sich die Datenschutzlage heute darstellt.

Auf jeden Fall hat eine große Sensibilisierung zum Thema "Datenschutz" statt gefunden. Persönliche Daten werden nicht mehr ganz so leichtfertig verteilt, wer sie verarbeitet, muss sich Gedanken zum Schutz machen. Das wurde und wird allgemein begrüßt. Die Kehrseite ist, dass dieses bürokratische Monster in den meisten Fällen weit über das Ziel hinaus geschossen ist. Eigentlich war es gedacht, um große Sammler wie Facebook oder Google zu zähmen. Tatsächlich ist es für diese Konzerne ein leichtes, die Bedingungen zu erfüllen. Im Gegenteil, es ist nun sogar alles rechtmäßig abgesichert, was sich vorher vielleicht noch in einer Grauzone bewegt hat. Auf der anderen Seite sind kleinste Einrichtungen und Praxen mit einer Fülle von bürokratischen Anforderungen überhäuft worden. Vielleicht hat die eine oder andere Praxis heute ein anderes Bewusstsein über die persönlichen Daten. In den allermeisten Fällen wurde aber bestenfalls zusätzlicher Verwaltungsaufwand erzeugt, schlechtestenfalls eine Menge Geld an windige Angstverkäufer bezahlt.

Wir haben im Mai speziell für Heilmittelpraxen eine ausführlich Erläuterung veröffentlicht und verschiedene Vordrucke und Mustertexte bereit gestellt. Alles in allem wurde damit der Aufwand für die durchschnittliche Praxis überschaubar. Wir haben eine Menge Rückmeldungen erhalten, die sehr hilfreich und positiv waren. Im Wesentlichen haben sich unsere Analysen bestätigt. Einzelne Punkte wurden kontrovers diskutiert, wir fassen hier die wichtigsten zusammen.

Kein Datenschutzbeauftragter notwendig
Vor allem die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter (DSB) notwendig ist, wurde kontrovers diskutiert. Unsere Ansicht wurde mehrfach von Datenschutzbehörden bestätigt, nämlich dass normale Praxen keinen DSB benötigen. Da in der Regel keine neun Mitarbeiter mit der Hauptaufgabe der Datenerfassung beschäftigt sind, ist kein DSB notwendig, Therapeuten, die ab und zu Daten verarbeiten, sind damit nicht gemeint.

Einwilligungserklärung der Patienten
Viele Diskussionen betrafen die Einwilligungserklärung von Patienten. Auch hier ist es nicht sehr kompliziert: Gesetzlich versicherte Patienten müssen keine Einwilligung unterschreiben, da die Verarbeitung der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist. Nur wenn die Praxis zusätzliche Daten verarbeiten will, wie z.B. die Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten von Angehörigen usw., ist dafür eine Einwilligung notwendig. Die Therapie darf aber nicht von dieser Einwilligung abhängig sein, d.h. wenn eine Patient nicht einwilligt, kann die Behandlung trotzdem stattfinden. Bei Privatpatienten ist es ebenso, nur ist dort die Grundlage der Behandlungsvertrag. Wir haben unseren Mustertext aktualisiert: der Satz, dass der Patient die Patienteninformation gelesen hat, gehörte dort nicht hin.

Informationspflichten
Der Mustertext "Patienteninformation" enthält alle wichtigen Punkte zu den Datenschutzhinweisen. Es reicht, wenn dieser Text in der Praxis ausgelegt/ausgehängt wird, damit sind die Informationspflichten erfüllt. Zu Hausbesuchen sollten die Informationsblätter ebenfalls mitgenommen werden. Auch in diesem Mustertext haben wir kleine Aktualisierungen vorgenommen: Das Recht auf Datenübertragbarkeit wurde genauer formuliert.

Fragen? Antworten!
Für individuelle Fragen und Diskussionen hat sich unser Forum "Datenschutz" bewährt. Dort werden Themen besprochen, Fragen beantwortet und Erfahrungen geteilt.

Die aktualisierten Texte stehen wie gehabt im Download-Bereich zur Verfügung.

Frieder Bothner / physio.de

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DSGVO


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Oussama Kabbara
14.07.2018 07:49
Vielen Dank sehr hilfsreich, aber ich hätte eine Frage zum Thema Webseite.!
Was muss ich da beachten ?
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Vielen Dank sehr hilfsreich, aber ich hätte eine Frage zum Thema Webseite.! Was muss ich da beachten ?
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Oussama Kabbara schrieb:

Vielen Dank sehr hilfsreich, aber ich hätte eine Frage zum Thema Webseite.!
Was muss ich da beachten ?

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Menne66
14.07.2018 09:02
Da gibt es auf jeden Fall einiges zu beachten. Schau einfach mal auf meine [kaputter Link] . Die DSGVO muss sofort ersichtlich sein und einen "speziellen" Text haben, je nach dem ob Cookies, Datenspeicherung usw. ..Anwendung finden. Frag mal deinen "IT-Mann". Grüße
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Da gibt es auf jeden Fall einiges zu beachten. Schau einfach mal auf meine www.werner-karlstein.de . Die DSGVO muss sofort ersichtlich sein und einen "speziellen" Text haben, je nach dem ob Cookies, Datenspeicherung usw. ..Anwendung finden. Frag mal deinen "IT-Mann". Grüße
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Menne66 schrieb:

Da gibt es auf jeden Fall einiges zu beachten. Schau einfach mal auf meine [kaputter Link] . Die DSGVO muss sofort ersichtlich sein und einen "speziellen" Text haben, je nach dem ob Cookies, Datenspeicherung usw. ..Anwendung finden. Frag mal deinen "IT-Mann". Grüße

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Cornelia40
14.07.2018 19:47
Vielen Dank für Eure INFO

Das ist wirklich sehr Hilfreich

Grüße aus dem schönen Norden
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Vielen Dank für Eure INFO
Das ist wirklich sehr Hilfreich
Grüße aus dem schönen Norden
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Cornelia40 schrieb:

Vielen Dank für Eure INFO

Das ist wirklich sehr Hilfreich

Grüße aus dem schönen Norden

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Break
14.07.2018 21:14
Das heißt ja, wenn ich Hausbesuche mache und die Telefonnummer des Patienten im Handy oder Rechner speichere brauche ich also doch eine Einwilligung.?!
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Das heißt ja, wenn ich Hausbesuche mache und die Telefonnummer des Patienten im Handy oder Rechner speichere brauche ich also doch eine Einwilligung.?!
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MikeL
15.07.2018 00:00
Der Unterschied vom Hausbesuch zur Praxis-Behandlung ist, dass Du Deiner Informationspflicht durch einen Aushang in der Praxis nachkommst. Da beim HB-Patient kein solcher Aushang in der Wohnung hängt, solltest Du entweder ein geeignetes Schreiben mitnehmen. Natürlich kannst Du Dir auch ein T-Shirt mit dem entsprechenden Text bedrucken lassen! *[sonnenbrille]*
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Der Unterschied vom Hausbesuch zur Praxis-Behandlung ist, dass Du Deiner Informationspflicht durch einen Aushang in der Praxis nachkommst. Da beim HB-Patient kein solcher Aushang in der Wohnung hängt, solltest Du entweder ein geeignetes Schreiben mitnehmen. Natürlich kannst Du Dir auch ein T-Shirt mit dem entsprechenden Text bedrucken lassen! *[sonnenbrille]*
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MikeL schrieb:

Der Unterschied vom Hausbesuch zur Praxis-Behandlung ist, dass Du Deiner Informationspflicht durch einen Aushang in der Praxis nachkommst. Da beim HB-Patient kein solcher Aushang in der Wohnung hängt, solltest Du entweder ein geeignetes Schreiben mitnehmen. Natürlich kannst Du Dir auch ein T-Shirt mit dem entsprechenden Text bedrucken lassen! *[sonnenbrille]*

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Break
15.07.2018 09:07
Es war nicht nach der Informationspflicht gefragt!
Im Text steht " Nur wenn die Praxis zusätzliche Daten verarbeiten will, wie z.B. die Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten von Angehörigen, usw. ist dafür eine Einwilligung notwendig."
Wer speichert denn bitte die Telefonnummern nicht! Jede gespeicherter Telefonnummer zieht demnach eine Einwilligungserklärung nach sich. Das betrifft dann auch Praxispatienten....
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Es war nicht nach der Informationspflicht gefragt! Im Text steht " Nur wenn die Praxis zusätzliche Daten verarbeiten will, wie z.B. die Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten von Angehörigen, usw. ist dafür eine Einwilligung notwendig." Wer speichert denn bitte die Telefonnummern nicht! Jede gespeicherter Telefonnummer zieht demnach eine Einwilligungserklärung nach sich. Das betrifft dann auch Praxispatienten....
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Break schrieb:

Es war nicht nach der Informationspflicht gefragt!
Im Text steht " Nur wenn die Praxis zusätzliche Daten verarbeiten will, wie z.B. die Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten von Angehörigen, usw. ist dafür eine Einwilligung notwendig."
Wer speichert denn bitte die Telefonnummern nicht! Jede gespeicherter Telefonnummer zieht demnach eine Einwilligungserklärung nach sich. Das betrifft dann auch Praxispatienten....

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Break schrieb:

Das heißt ja, wenn ich Hausbesuche mache und die Telefonnummer des Patienten im Handy oder Rechner speichere brauche ich also doch eine Einwilligung.?!

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S. Vogt
17.07.2018 14:21
Wie soll Therapie stattfinden, wenn der Patient die Einwilligung nicht unterschreibt und die Telefonnummer nicht gespeichert werden darf??? Keine Kontaktmöglichkeit, keine Therapie. Ich muss ja auch absagen können, wenn ich krank bin oder der Termin verlegt werden muss. Kann ich nicht nachvollziehen.
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Wie soll Therapie stattfinden, wenn der Patient die Einwilligung nicht unterschreibt und die Telefonnummer nicht gespeichert werden darf??? Keine Kontaktmöglichkeit, keine Therapie. Ich muss ja auch absagen können, wenn ich krank bin oder der Termin verlegt werden muss. Kann ich nicht nachvollziehen.
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S. Vogt schrieb:

Wie soll Therapie stattfinden, wenn der Patient die Einwilligung nicht unterschreibt und die Telefonnummer nicht gespeichert werden darf??? Keine Kontaktmöglichkeit, keine Therapie. Ich muss ja auch absagen können, wenn ich krank bin oder der Termin verlegt werden muss. Kann ich nicht nachvollziehen.

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sabine726
26.07.2018 10:10
Ich halte Rückenschulkurse in Eigenregie. Wie ist das da mit dem Datenschutz? Die Daten sind nur bei mir und werden nicht weitergegeben. Ich schreibe auch die Rechnungen für die Kursgebühr selbst.
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Ich halte Rückenschulkurse in Eigenregie. Wie ist das da mit dem Datenschutz? Die Daten sind nur bei mir und werden nicht weitergegeben. Ich schreibe auch die Rechnungen für die Kursgebühr selbst.
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sabine726 schrieb:

Ich halte Rückenschulkurse in Eigenregie. Wie ist das da mit dem Datenschutz? Die Daten sind nur bei mir und werden nicht weitergegeben. Ich schreibe auch die Rechnungen für die Kursgebühr selbst.

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Christina Kipper-von Maydell
30.07.2018 12:33
Bin sehr zufrieden mit den gut verständlichen Infos, Downloadmöglichkeiten und auch den jetzigen Updates, bzw. dem Rückblick. Danke auch, dass Ihr uns immer wieder beruhigt, wenn Neuerungen im ungeliebten Verwaltungsbereich kommen!
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Bin sehr zufrieden mit den gut verständlichen Infos, Downloadmöglichkeiten und auch den jetzigen Updates, bzw. dem Rückblick. Danke auch, dass Ihr uns immer wieder beruhigt, wenn Neuerungen im ungeliebten Verwaltungsbereich kommen!
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Christina Kipper-von Maydell schrieb:

Bin sehr zufrieden mit den gut verständlichen Infos, Downloadmöglichkeiten und auch den jetzigen Updates, bzw. dem Rückblick. Danke auch, dass Ihr uns immer wieder beruhigt, wenn Neuerungen im ungeliebten Verwaltungsbereich kommen!



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