Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
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Lediglich die Praxen, die einen über 45 Prozent höheren Verordnungswert aufweisen als der Durchschnitt der Fachgruppe, müssen sich künftig einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterziehen. 19 verschiedene Krankheitsbilder mit besonders teuren Therapiemethoden und 16 vom G-BA definierte Arzneimittel werden als Praxisbesonderheiten im Verordnungsdurchschnitt nicht berücksichtigt.
Liegt der Verordnungswert einer Arztpraxis trotzdem noch mehr als 45 Prozent über dem Durchschnitt wird ein Bescheid über die Unwirtschaftlichkeit erstellt. Dieser führt im Erstfall lediglich zu einer Beratung. Kommt es allerdings noch ein zweites Mal zur Überschreitung des Wertes, wird eine Regresszahlung fällig. Diese kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Berechnungen der Krankenkassen haben gezeigt, dass die neue Methode zu einer Reduzierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen wird. Seit 2010 hat es in Hessen jährlich zwischen null und neun Arzneimittelregresse gegeben.
Ca.Hei. / physio.de
RegressWirtschaftlichkeitsprüfungHessen
Die Krankenkassen - nicht etwa die Mediziner haben weniger Prüfungsaufwand. Für die Mediziner wird die Angstmache durch die KV´n die gleiche bleiben.
Warum Krankenkassen Regressansprüche gegen einzelne Ärzte haben, während bei Minderausgaben des Arztes die Erstattung der Kasse an die KV geht, bleibt ein Geheimnis.
Und dann kommt der entscheidene Hinweis. Die Regresse in Hessen bewegen sich im Promillebereich. Sind also zu vernachlässigen.
Frage: WOZU dann das alles? hgb, bitte erklären Sie es mir. Sie sind ein gestandener und systemkundiger Mann. Sagen Sie mir, warum sich hochstudierte Leute sowas gefallen lassen.
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Xela schrieb:
Besser kann man die ganze Absurdität des Sytems nicht deutlich machen. Aus einer 25% wird eine 45% Barriere - ohne Begründung. Dann gibt es erstmal eine Beratung, keine Strafe. Bei Wiederholung doch Regress. Ausnahmen machen das VERRÜCKTE dann richtig verrückt. 19 Krankheitsbilder und 16 Arzneimittel (warum reden wir bei physio.de über Arzneimittel) bleiben aussen vor.
Die Krankenkassen - nicht etwa die Mediziner haben weniger Prüfungsaufwand. Für die Mediziner wird die Angstmache durch die KV´n die gleiche bleiben.
Warum Krankenkassen Regressansprüche gegen einzelne Ärzte haben, während bei Minderausgaben des Arztes die Erstattung der Kasse an die KV geht, bleibt ein Geheimnis.
Und dann kommt der entscheidene Hinweis. Die Regresse in Hessen bewegen sich im Promillebereich. Sind also zu vernachlässigen.
Frage: WOZU dann das alles? hgb, bitte erklären Sie es mir. Sie sind ein gestandener und systemkundiger Mann. Sagen Sie mir, warum sich hochstudierte Leute sowas gefallen lassen.
Und in China fällt...
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tom1350 schrieb:
"Seit 2010 hat es in Hessen jährlich zwischen null und neun Arzneimittelregresse gegeben."
Und in China fällt...
In BaWü wurde dies schon seit letztem jahr umgesetzt, mit Erfolg, auch für PT-Einrichtungen.
Dass es eine Kontrolle geben muss steht schon im §106b Abs. 2 SGB V.
"Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer Rahmenvorgabe Mindeststandards für die ab 2017 durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen definiert. Die am 01. Dezember 2015 in Kraft getretenen Rahmenvorgaben bestehen aus einem allgemeinen Teil, der für sämtliche verordneten Leistungen Gültigkeit hat. In drei ergänzenden Anlagen werden die Spezifika der Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Arzneimittel, verordneter Heilmittel sowie für die über Arznei- und Heilmittel hinausgehenden ärztlich verordneten Leistungen geregelt. Bestandteil der Rahmenvorgaben sind auch die gemäß § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V ebenfalls auf Bundesebene zu vereinbarenden besonderen Verordnungsbedarfe für die Verordnung von Heilmitteln. Diese haben zum 01. Januar 2017 die noch bis zum 31. Dezember 2016 gültigen bundesweiten Praxisbesonderheiten nach § 84 Absatz 8 SGB V abgelöst."
Zudem werden regionale, bundeslandspezifische Besonderheiten ausgehandelt, bislang alle besser als im Mindeststandard (!!! Wort beachten) definiert.
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stefan 302 schrieb:
Nun, durch die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung werden den Ärzten deutlich weniger Steine in den Weg gelegt, wie zuvor. Weiter zu den 19 besonders kostenintensiven Erkrankungen werden aus dem Budget bei der Beratung noch die Bvb herausgerechnet, sowie die indizierten Krankheitsbilder, die eine zeitdefinierte Vorgabe haben.
In BaWü wurde dies schon seit letztem jahr umgesetzt, mit Erfolg, auch für PT-Einrichtungen.
Dass es eine Kontrolle geben muss steht schon im §106b Abs. 2 SGB V.
"Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer Rahmenvorgabe Mindeststandards für die ab 2017 durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen definiert. Die am 01. Dezember 2015 in Kraft getretenen Rahmenvorgaben bestehen aus einem allgemeinen Teil, der für sämtliche verordneten Leistungen Gültigkeit hat. In drei ergänzenden Anlagen werden die Spezifika der Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Arzneimittel, verordneter Heilmittel sowie für die über Arznei- und Heilmittel hinausgehenden ärztlich verordneten Leistungen geregelt. Bestandteil der Rahmenvorgaben sind auch die gemäß § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V ebenfalls auf Bundesebene zu vereinbarenden besonderen Verordnungsbedarfe für die Verordnung von Heilmitteln. Diese haben zum 01. Januar 2017 die noch bis zum 31. Dezember 2016 gültigen bundesweiten Praxisbesonderheiten nach § 84 Absatz 8 SGB V abgelöst."
Zudem werden regionale, bundeslandspezifische Besonderheiten ausgehandelt, bislang alle besser als im Mindeststandard (!!! Wort beachten) definiert.
Das Medizinstudium ist nicht besonders schwer, es ist ein klassisches LERNFACH. Daher wurden auch x Fehler im Denken jahrzehntelang nachvollzogen, ohne den Fehler zu bemerken. Beispiel: Eisen im Spinat ist nicht für die Blutbildung verwendbar. Der Helicobacter pylori wurde schon 1983 entdeckt, aber als Krankheitsverursacher erst 1989 ernst genommen, bis dahin wurden fleißig Mägen reseziert oder der Vagus durchtrennt. Rückenschmerz wurde mit wochenlanger Bettruhe, die Epikondylopathie durch Gips behandelt- welch Unfug wissen wir heute, weil es Leitlinien gibt.
Ergo: Mediziner werden im Studium nicht zum Nachdenken erzogen, das muss man / frau schon vorher gelernt haben.
Mit der Verwaltung und dem "Schreibkram" haben es die meisten Kollegen nicht so, dementsprechend sind sie froh, wenn die MFA die Rezepte druckt, das Kontrollieren fällt oft aus. Ebenso Dokumentation und klare Diagnosen. Mit "Fußballerknie" und "Skidaumen" - Fragen eines älteren Kollegen bei einer sportmed. Fortbildung, kann ich nichts anfangen, fehlt nur noch der "Golfsack" :-].
Also sind die Menschen, die als Vertragsärzte tätig sind, nicht per se besonders schlau. Ein paar sind wirtschaftliche Profis und können aus dem System über eine technisierte Praxis viel Geld aus dem System saugen, die Kollegen, die die PT-VO's schreiben aber gehören eher nicht dazu. An denen kann sich eine Verwaltung dann austoben. Kämpfer sind da eher selten, die Arbeit dafür nervt, die eigene Doku ist oft schlecht, da läßt man es darauf ankommen.
Von 1989 bis 2008 hate ich eine KV-Ermächtigung, da ich zeit meines Berufslebens Klinikarzt war. Zu Lasten der GKV durfte ich also nur bestimmte Dinge tun und abrechnen, allerdings wesentlich anders als die meisten anderen ermächtigten Ärzte. Dies führte dazu, daß ich einst das VO-Volumen im Vgl. um über 1000%(!!) überschritten hatte und die Kassen wie auch die KV sofort ein Regreßverfahren einleiteten. Als ich der KV schrieb, sie sollten doch erst einmal in meine Ermächtigung sehen, zogen die sofort zurück, die Kassen haben nie Unterlagen geliefert, so wurde das Ganze nach ein paar Jahren eingestellt. Rücklagen hatte ich dafür nicht bilden können, ermächtigte Ärzte werden viel schlechter als Vertragsärzte bezahlt. Das wiederholte sich noch zweimal, bis die G-Diagnosen von vornherein herausgenommen wurden. Da ich Spastiker in Heimen betreute und viel ZNS-KG aufschrieb, war das Thema dann auch durch.
Heute würde ich niemals mehr eine KV-Tätigkeit anstreben, Praxis mache ich noch für "alte Kunden", die gern ein paar Euronen zahlen, wenn sie vernünftig untersucht und beraten werden.
Das gesamte Gesundheitssystem steht unter Aufsicht des Staates, deshalb ja Staatsexamina und nicht HP-Zulassung. Das System muss bezahlbar bleiben, deshalb seit 1996 unveränderte Preise in der GOÄ. Wer wurde dafür sonst arbeiten außer Lämmer, die sich den Schlachter noch suchen. Deswegen die erbärmliche Bezahlung n. EBM.
Warum wollen ca. 75% der jungen Ärzte nur noch angestellt arbeiten?? Weil sie nicht kapieren, daß die Betriebswirte und Juristen dann nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der vormals freien Praxis das Sagen haben. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kenntnisse der verschiedenen Vorschriften wären zum Erhalt der Freiheit m. E. wichtiger, aber das wird nicht an der Uni gelehrt.
Ein Gegenrechnen mit AU, Medikamenten oder Krankenhauseinweisungen ist im System nicht vorgesehen, Kriterien dafür festzulegen, dürfte noch schwieriger sein.
Also brauchen wir einen großén Wurf, um das System zu ändern. Der ist aber in einer großen Koalition nicht zu erwarten, egal wer sie führt. Die Bürgerversicherung ist sicher nicht die Lösung.
mfg hgb;-)
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Wenn nun der zentrale Faktor im System, dem System selbst hoffnungslos und inkompetent ausgeliefert ist; hilft nur eine Bankrotterklärung und Neuanfang.
Was für ein Wahnsinn.
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Xela schrieb:
Danke! Ich hab es geahnt, aber nicht glauben wollen. Diese schonungslose Erklärung macht mich sehr nachdenklich und erklärt fürs erste das sinnlose Nichtkooperieren mancher Ärzte.
Wenn nun der zentrale Faktor im System, dem System selbst hoffnungslos und inkompetent ausgeliefert ist; hilft nur eine Bankrotterklärung und Neuanfang.
Was für ein Wahnsinn.
Warum wollen ca. 75% der jungen Ärzte nur noch angestellt arbeiten??
Ganz einfach. Die Erde hat sich weiter gedreht. Mittlerweile möchten die jungen Ärztinnen trotz Kinder weiter arbeiten. Das klassische Familienbild taucht wohl nur noch in den Köpfen zauseliger Altärzte auf.
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tom1350 schrieb:
hgb schrieb am 30.8.17 13:08:
Warum wollen ca. 75% der jungen Ärzte nur noch angestellt arbeiten??
Ganz einfach. Die Erde hat sich weiter gedreht. Mittlerweile möchten die jungen Ärztinnen trotz Kinder weiter arbeiten. Das klassische Familienbild taucht wohl nur noch in den Köpfen zauseliger Altärzte auf.
Kinderbremse war bisher meist die Facharztweiterbildung, aber das hat sich auch geändert, da es kaum noch Nachwuchs für die Kliniken gibt.
Über die Hälfte der Studienbeginner kommt nicht mehr im Beruf an!!
Und das bei Kosten von über 60000€ pro Student.
mfg hgb:´-(
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hgb schrieb:
Es gibt auch genug Modelle, zwei und mehr Kinder in freier Praxis als Ärztin zu bekommen, tom, da bist Du ein wenig phantasielos!! Ich habe da etliche Beispiele.
Kinderbremse war bisher meist die Facharztweiterbildung, aber das hat sich auch geändert, da es kaum noch Nachwuchs für die Kliniken gibt.
Über die Hälfte der Studienbeginner kommt nicht mehr im Beruf an!!
Und das bei Kosten von über 60000€ pro Student.
mfg hgb:´-(
.....hilft nur eine Bankrotterklärung und Neuanfang.
Die Nutznießer dieser vertrackten
Situation werden das aber nicht
zulassen.
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hermi schrieb:
Xela schrieb am 30.8.17 14:45:
.....hilft nur eine Bankrotterklärung und Neuanfang.
Die Nutznießer dieser vertrackten
Situation werden das aber nicht
zulassen.
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hgb schrieb:
Diese Frage stelle ich mir auch ab und zu, allerdings gibt es ein paar Dinge, die zu bedenken sind.
Das Medizinstudium ist nicht besonders schwer, es ist ein klassisches LERNFACH. Daher wurden auch x Fehler im Denken jahrzehntelang nachvollzogen, ohne den Fehler zu bemerken. Beispiel: Eisen im Spinat ist nicht für die Blutbildung verwendbar. Der Helicobacter pylori wurde schon 1983 entdeckt, aber als Krankheitsverursacher erst 1989 ernst genommen, bis dahin wurden fleißig Mägen reseziert oder der Vagus durchtrennt. Rückenschmerz wurde mit wochenlanger Bettruhe, die Epikondylopathie durch Gips behandelt- welch Unfug wissen wir heute, weil es Leitlinien gibt.
Ergo: Mediziner werden im Studium nicht zum Nachdenken erzogen, das muss man / frau schon vorher gelernt haben.
Mit der Verwaltung und dem "Schreibkram" haben es die meisten Kollegen nicht so, dementsprechend sind sie froh, wenn die MFA die Rezepte druckt, das Kontrollieren fällt oft aus. Ebenso Dokumentation und klare Diagnosen. Mit "Fußballerknie" und "Skidaumen" - Fragen eines älteren Kollegen bei einer sportmed. Fortbildung, kann ich nichts anfangen, fehlt nur noch der "Golfsack" :-].
Also sind die Menschen, die als Vertragsärzte tätig sind, nicht per se besonders schlau. Ein paar sind wirtschaftliche Profis und können aus dem System über eine technisierte Praxis viel Geld aus dem System saugen, die Kollegen, die die PT-VO's schreiben aber gehören eher nicht dazu. An denen kann sich eine Verwaltung dann austoben. Kämpfer sind da eher selten, die Arbeit dafür nervt, die eigene Doku ist oft schlecht, da läßt man es darauf ankommen.
Von 1989 bis 2008 hate ich eine KV-Ermächtigung, da ich zeit meines Berufslebens Klinikarzt war. Zu Lasten der GKV durfte ich also nur bestimmte Dinge tun und abrechnen, allerdings wesentlich anders als die meisten anderen ermächtigten Ärzte. Dies führte dazu, daß ich einst das VO-Volumen im Vgl. um über 1000%(!!) überschritten hatte und die Kassen wie auch die KV sofort ein Regreßverfahren einleiteten. Als ich der KV schrieb, sie sollten doch erst einmal in meine Ermächtigung sehen, zogen die sofort zurück, die Kassen haben nie Unterlagen geliefert, so wurde das Ganze nach ein paar Jahren eingestellt. Rücklagen hatte ich dafür nicht bilden können, ermächtigte Ärzte werden viel schlechter als Vertragsärzte bezahlt. Das wiederholte sich noch zweimal, bis die G-Diagnosen von vornherein herausgenommen wurden. Da ich Spastiker in Heimen betreute und viel ZNS-KG aufschrieb, war das Thema dann auch durch.
Heute würde ich niemals mehr eine KV-Tätigkeit anstreben, Praxis mache ich noch für "alte Kunden", die gern ein paar Euronen zahlen, wenn sie vernünftig untersucht und beraten werden.
Das gesamte Gesundheitssystem steht unter Aufsicht des Staates, deshalb ja Staatsexamina und nicht HP-Zulassung. Das System muss bezahlbar bleiben, deshalb seit 1996 unveränderte Preise in der GOÄ. Wer wurde dafür sonst arbeiten außer Lämmer, die sich den Schlachter noch suchen. Deswegen die erbärmliche Bezahlung n. EBM.
Warum wollen ca. 75% der jungen Ärzte nur noch angestellt arbeiten?? Weil sie nicht kapieren, daß die Betriebswirte und Juristen dann nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der vormals freien Praxis das Sagen haben. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kenntnisse der verschiedenen Vorschriften wären zum Erhalt der Freiheit m. E. wichtiger, aber das wird nicht an der Uni gelehrt.
Ein Gegenrechnen mit AU, Medikamenten oder Krankenhauseinweisungen ist im System nicht vorgesehen, Kriterien dafür festzulegen, dürfte noch schwieriger sein.
Also brauchen wir einen großén Wurf, um das System zu ändern. Der ist aber in einer großen Koalition nicht zu erwarten, egal wer sie führt. Die Bürgerversicherung ist sicher nicht die Lösung.
mfg hgb;-)
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Leider nur zu wahr.
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NorbArt schrieb:
:OO):OO):OO)
Leider nur zu wahr.
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Eckart Reincke schrieb:
Eigentlich kann man zu solchen Entscheidungen, die unter Mitwirkung der ärztlichen Lobbyisten entsteht, nur schreiben und laut sagen; Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher - und die Schlauen so voller Zweifel sind.
Was mit den "45% über dem Facharztgruppen-Durchschnitt" so positiv daher kommt, wird die Verordnungsbereitschaft nicht unbedingt erhöhen, da die Unsicherheit über das Verordnungs-Verhalten der KollegInnen dagegen steht! Wenn ich erst im Nachhinein weiß, ob mein Verhalten für mich Probleme bringt, verhalte ich mich eher defensiv / restriktiv. Wenn viele so denken, wird das mittelfristig den Durchschnitt senken und das Problem vergrößern und nicht verkleinern.
Das nächste Problem ist meine Position bei Arztgesprächen. Bei den Richtgrößen-Volumina konnte der Arzt zumindest innerhalb des Quartals sicher gehen, ob sein Verordnungsvolumen "zu hoch" ist und das konnte ich auch darlegen. Ich konnte behilflich sein, wenn es um die "extrabudgetären" besonderen Verordnungsbedarfe und den langfristigen Behandlungsbedarf ging, die das Arzt-Budget nicht belastetet haben.
In Niedersachsen wurde vereinbart, dass bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten die Nichtbeachtung der bes. VB und langf. BB ausgesetzt wird. Bei zukünftig eher zweistelligen Preiserhöhungen -das ist auch notwendig!- sind möglicherweise die Heilmittelkosten auch nicht mehr unter dem Betrag von 2016, was einen generellen Regress-Verzicht nach sich gezogen hätte. Gelockt wurden die Ärzte von der GKV wieder mit einem Bonus.
Ich würde daher gerne mal die Vereinbarung in Hessen zum neuen Prüfverfahren in Gänze vorliegen haben, bevor ich die vorangegangen positiven Kommentare nachvollziehen und teilen kann.
Beste Grüße
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Reha2005 schrieb:
Ich glaube nicht, dass wir den vorliegenden Artikel richtig beurteilen. Ich befürchte, dass die Vereinbarungen in Hessen eher analog zu den Heilmittelzielvereinbarungen (2017) in Niedersachsen zu betrachten sind.
Was mit den "45% über dem Facharztgruppen-Durchschnitt" so positiv daher kommt, wird die Verordnungsbereitschaft nicht unbedingt erhöhen, da die Unsicherheit über das Verordnungs-Verhalten der KollegInnen dagegen steht! Wenn ich erst im Nachhinein weiß, ob mein Verhalten für mich Probleme bringt, verhalte ich mich eher defensiv / restriktiv. Wenn viele so denken, wird das mittelfristig den Durchschnitt senken und das Problem vergrößern und nicht verkleinern.
Das nächste Problem ist meine Position bei Arztgesprächen. Bei den Richtgrößen-Volumina konnte der Arzt zumindest innerhalb des Quartals sicher gehen, ob sein Verordnungsvolumen "zu hoch" ist und das konnte ich auch darlegen. Ich konnte behilflich sein, wenn es um die "extrabudgetären" besonderen Verordnungsbedarfe und den langfristigen Behandlungsbedarf ging, die das Arzt-Budget nicht belastetet haben.
In Niedersachsen wurde vereinbart, dass bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten die Nichtbeachtung der bes. VB und langf. BB ausgesetzt wird. Bei zukünftig eher zweistelligen Preiserhöhungen -das ist auch notwendig!- sind möglicherweise die Heilmittelkosten auch nicht mehr unter dem Betrag von 2016, was einen generellen Regress-Verzicht nach sich gezogen hätte. Gelockt wurden die Ärzte von der GKV wieder mit einem Bonus.
Ich würde daher gerne mal die Vereinbarung in Hessen zum neuen Prüfverfahren in Gänze vorliegen haben, bevor ich die vorangegangen positiven Kommentare nachvollziehen und teilen kann.
Beste Grüße
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