Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
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evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
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Konkret heißt das, dass ab diesem Datum die Diagnoseliste "Praxisbesonderheiten" auf den schönen Namen "Besondere Verordnungsbedarfe" hört (wir berichteten).
Hieraus kann der Arzt dann Heilmittel verordnen, ohne dass diese "in sein Budget fallen".
Die neuen Regelungen machten es allerdings auch notwendig, ein zweites ICD-10 Feld auf den Vordrucken einzuführen. Hintergrund hierfür ist, dass manche dieser besonderen Verordnungsbedarfe zwei ICD-10 Verschlüsselungen benötigen.
Ursprünglich war angedacht, dass kein Heilmittelerbringer mehr die alten Vordrucke nach dem 1.1.2017 entgegennehmen darf. Dies wäre allerdings zu einfach gewesen und so scherten einige Krankenkassen aus und akzeptieren nun die alten Vordrucke auch noch über den 31.12.16 hinaus. Zum Stand heute, dem 19. November 2016 sind das:
• alle allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
• die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG, früher: LKK)
• und die Knappschaft
• alle vdek-Kassen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärte auf eine Anfrage von physio.de hierzu:
"Unsere Mitgliedskassen haben sich unter den nachfolgenden Einschränkungen für [die Akzeptierung der alten Vordrucke] ausgesprochen:
• Konkretisierung, dass es sich um die zuletzt gültigen Vordrucke handelt.
• Die bisherigen Vordrucke werden bis maximal 30.06.2017 in der Abrechnung akzeptiert.
• Kontaktaufnahme des LE [Leistungserbringer] mit dem Arzt/der Ärztin, wenn alte Vordrucke genutzt werden, um für eine zukünftige Nutzung der neuen Vordrucke zu sensibilisieren.
• Falls ein zweiter ICD-10 auf einer alten VO aufgetragen wird, muss dieser maschinell lesbar sein."
Ob noch weitere Kassen dazukommen werden, ist momentan noch völlig offen. physio.de wird Sie auf dem Laufenden halten.
update vom 25. November 2016:
Der GKV-Spitzenverband hat sich mittlerweile zu dieser Thematik wie folgt geäußert:
„Sofern ab dem 01.01.2017 dennoch die bis zum 31.12.2016 gültigen Verordnungsvordrucke zum Einsatz kommen sollten, werden diese von den Krankenkassen zumindest noch bis zum 30.06.2017 in der Abrechnung akzeptiert.“
Somit ist diesem Thema erstmal die Brisanz genommen. Abgesehen davon kann es allerdings hilfreich sein, den Arzt auf die neuen Vordrucke hinzuweisen, da er evtl. bei der Verschlüsselung der "besonderen Verordnungsbedarfe" (welche bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung das Regressrisiko minimieren) eben diese neuen Vordrucke benötigt.
Friedrich Merz / physio.de
RezeptRegressBVBWirtschaftlichkeitsprüfung
Jetzt sollen Physios den Arzt "sensibilisieren" die richtigen Rezepte auszustellen..... gehts noch?
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Bernie schrieb:
Betrifft mich zwar nicht, aber den Satz find ich geil:"Kontaktaufnahme des LE [Leistungserbringer] mit dem Arzt/der Ärztin, wenn alte Vordrucke genutzt werden, um für eine zukünftige Nutzung der neuen Vordrucke zu sensibilisieren.":OO)
Jetzt sollen Physios den Arzt "sensibilisieren" die richtigen Rezepte auszustellen..... gehts noch?
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physiox100 schrieb:
Was heißt denn, werden maximal bis 30.06.17 in der Abrechnung akzeptiert? Das man maximal bis dahin Originale alter Art abrechnen kann(was wird dann aus der Frist von 1 Jahr ab Ende der Leistungserbringung) oder das die maximal bis dahin ausgestellt werden dürfen? Manche Kassen die bei uns nur selten vorkommen, rechne ich vlt. 1-2 im Jahr ab, d.h. wenn ein Rp. vom Dezember im Januar fertig wird und ich gerade erst alle Kassen im Dezember abgerechnet hab, würde ich die so schnell gar nicht wieder abrechnen.
Ü70 dann mit Schwindel, Ataxie oder Osteoporose mit Fraktur direkt eine Langfristverordnung. Juhu.
Aber immerhin auch Rupturen der Rotatorenmanschette für alle.
Ach vergessen. Ein halbes Jahr Therapie nach Gelenkersatz.
Rentner hereinspaziert. Die Jungen haben gefälligst zu arbeiten.
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tom1350 schrieb:
Wahljahr 2017 und Merkel als Kandidatin.
Ü70 dann mit Schwindel, Ataxie oder Osteoporose mit Fraktur direkt eine Langfristverordnung. Juhu.
Aber immerhin auch Rupturen der Rotatorenmanschette für alle.
Ach vergessen. Ein halbes Jahr Therapie nach Gelenkersatz.
Rentner hereinspaziert. Die Jungen haben gefälligst zu arbeiten.
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Tempelritter schrieb:
dann kommt das in die Februar Abrechnung, wo ist das Problem?
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Tempelritter schrieb:
nach dem in BaWü alle Kassen das alte RZ-Formular weiter akzeptieren, brauchen wir niemand sensibilisieren. Die Ärzte sollen lieber die Infos ihrer KV dazu aufmerksam durchlesen.
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1. langfristiger Heilmittelbedarf § 32 Absatz 1a SGB V
2. besondere Verordnungsbedarfe (Nachfolger der Praxisbesonderheiten) § 106b Abs. 2 SGB V
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Tempelritter schrieb:
es gibt 2 neue Listen ab dem 1.1.2017
1. langfristiger Heilmittelbedarf § 32 Absatz 1a SGB V
2. besondere Verordnungsbedarfe (Nachfolger der Praxisbesonderheiten) § 106b Abs. 2 SGB V
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kLICKA schrieb:
Ich verliere langsam den Überblick ;-)
Ich verliere langsam den Überblick ;-)
Echt?
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Tempelritter schrieb:
kLICKA schrieb am 25.11.16 12:53:
Ich verliere langsam den Überblick ;-)
Echt?
1. Liste für langfristigen Heilmittelbedarf: Link
2. Liste für besonderen Verordnungsbedarf Link
Wichtig, immer auch die Kombination von Indikationsschlüssel und ICD 10 muss zusammenpassen, damit extrabudgetär verordnet werden kann.
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Susulo schrieb:
guckst du hier:
1. Liste für langfristigen Heilmittelbedarf: Link
2. Liste für besonderen Verordnungsbedarf Link
Wichtig, immer auch die Kombination von Indikationsschlüssel und ICD 10 muss zusammenpassen, damit extrabudgetär verordnet werden kann.
Danke!!!!
Jetzt ist es auch mir einleuchtend
;-)
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kLICKA schrieb:
Ne nicht echt, aber Neuling im langfristig u extrabudgetieren Bereich
Danke!!!!
Jetzt ist es auch mir einleuchtend
;-)
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kLICKA schrieb:
Gelten dann die alten Listen der GBA nicht mehr?
2. Unter der Überschrift „1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane“ wird in der Zeile „CS chronifiziertes Schmerzsyndrom“ in der Spalte „Heilmittelverordnung im Regelfall“ die Angabe „KTM“ ersetzt durch „KMT“
War da ein Tippfehler gewesen?
Ach die Sesselpupser...
Eva
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Eva D. schrieb:
Das find ich ja besonders geil (Zitat aus der Liste für den langfr. Heilmittelbedarf):
2. Unter der Überschrift „1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane“ wird in der Zeile „CS chronifiziertes Schmerzsyndrom“ in der Spalte „Heilmittelverordnung im Regelfall“ die Angabe „KTM“ ersetzt durch „KMT“
War da ein Tippfehler gewesen?
Ach die Sesselpupser...
Eva
Wir haben eine n Beruf , mit dem wir voll ausgefüllt sind und müssen ständig noch alles
prüfen ,um allen Genüge zu tun .
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ulrike870 schrieb:
Frei nach Johann Gottfried Herder ,, Friede den Praxen , Krieg den Bürokratenpalästen ".
Wir haben eine n Beruf , mit dem wir voll ausgefüllt sind und müssen ständig noch alles
prüfen ,um allen Genüge zu tun .
Franz Kafka
(1883 - 1924), deutschsprachiger Schriftsteller, in Prag geboren als Sohn einer bürgerlichen jüdischen Kaufmannsfamilie
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Annette Gähler-Honeck schrieb:
Jede Revolution verdunstet und hinterläßt einen Bodensatz Bürokratie.
Franz Kafka
(1883 - 1924), deutschsprachiger Schriftsteller, in Prag geboren als Sohn einer bürgerlichen jüdischen Kaufmannsfamilie
habe grad nachgelesen, wegen des 2. icD NEUE VORDRUCKE;
heißt das selbst wenn der 2.icd nicht ausgefüllt wird, ist ein altes formular ungültig?
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Edit sagt noch:
Nein die Vo. wird nicht ungültig. Es muss überhaupt kein Feld für den ICD10 Code ausgefüllt sein. Eine Diagnose in Klartext oder handschriftlich ist völlig ausreichend, siehe Info GKV Spitzenverband und KBV. Nur trifft es den Arzt bzw. sein Budget wenn er bei BVB oder LHMB Diagnose nicht codiert.
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morpheus-06 schrieb:
es gibt ein Feld mehr für einen 2. ICD10 Code, der je nach Liste (BVB o. LHMB) ausgefüllt sein muss um nicht ins Budget zu fallen.
Edit sagt noch:
Nein die Vo. wird nicht ungültig. Es muss überhaupt kein Feld für den ICD10 Code ausgefüllt sein. Eine Diagnose in Klartext oder handschriftlich ist völlig ausreichend, siehe Info GKV Spitzenverband und KBV. Nur trifft es den Arzt bzw. sein Budget wenn er bei BVB oder LHMB Diagnose nicht codiert.
mfg hgb;-)
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hgb schrieb:
Ja!
mfg hgb;-)
Wobei wir kaum welche mit LMBH haben, unsre Ärzte sind eher lethargisch, eine extrabudgetäre VO beschränkt sich da auf Diagnosen, z.B. "BSS mit Radikulopathie" würde lt. Arzt nicht ins Budget fallen, "einfacher BSS" dagegen schon.
Ich möchte nur selber in kein Fettnäpfchen tappen, was meine Abrechnung betrifft. Das Budget des Docs ist mir herzlich egal.
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Neuling schrieb:
Vielen Dank für die Info. Gibt es irgendwo Bildchen der neuen VO? Ich muß schließlich meine MA "sensibilisieren", daß sie wissen, was angenommen werden kann.
Wobei wir kaum welche mit LMBH haben, unsre Ärzte sind eher lethargisch, eine extrabudgetäre VO beschränkt sich da auf Diagnosen, z.B. "BSS mit Radikulopathie" würde lt. Arzt nicht ins Budget fallen, "einfacher BSS" dagegen schon.
Ich möchte nur selber in kein Fettnäpfchen tappen, was meine Abrechnung betrifft. Das Budget des Docs ist mir herzlich egal.
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morpheus-06 schrieb:
KBV - Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln
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WinnieE schrieb:
die uns gesetzlich auf´s Auge gedrückte Prüfpflicht bezieht sich meines Wissens nach aber nach wie vor nicht auf ICD 10-Codes?????
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morpheus-06 schrieb:
Ja und nein, es geht um die Diagnose. Die Diagnose muss zum IKS passen, soweit geht unsere Prüfpflicht. Nicht aber ob beide ICD-10 Felder ausgefüllt sind oder nicht. Eine Dg. muss draufstehen, egal welcher Art und diese muss zum IKS passen.
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Neuling schrieb:
also wie gehabt
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morpheus-06 schrieb:
Ja
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Neuling schrieb:
Gibt es neue formuare oder muß nur anders ausgefült werden?
habe grad nachgelesen, wegen des 2. icD NEUE VORDRUCKE;
heißt das selbst wenn der 2.icd nicht ausgefüllt wird, ist ein altes formular ungültig?
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