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Unisono: Rentenversicherungspflicht auch für selbstständige Logopäden
Stellungnahme des Bundessozialgerichts im Gleichklang mit der DRV. Abhängigkeitskriterium Heilmittelverordnung.
03.09.2015 • 24 Kommentare

Mit herzlicher Gleichgültigkeit konnten selbstständige Logopäden der Rentenversicherungspflicht für Heilmittelberufe begegnen. Von der Zahlung waren die für Sprache und Stimme zuständigen Therapeuten nämlich ausgenommen - bis zum Frühjahr 2012 jedenfalls. Dann aber diktierte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Logopäden die gleichen Pflichten, wie sie auch für Physiotherapeuten, Masseure und Ergotherapeuten gelten, wenn sie keine Mitarbeiter beschäftigen (wir berichteten). Die ärztliche Verordnung als Arbeitsanweisung sei maßgeblich für die Versicherungspflicht, erklärte der Rentenversicherungsträger. "Logopäden sowie andere Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten werden ebenso auf ärztliche Verordnung hin tätig", hatte man festgestellt. Zum Stichtag für die Zwangsmitgliedschaft bei der DRV bestimmte die Sozialversicherung den 1. April 2012. Wer vorher bereits als Logopäde selbstständig tätig war, durfte mit Bestandsschutz rechnen.

Manch ein betroffener Therapeut machte sich auf den Rechtsweg. So auch eine Logopädin aus dem Süddeutschen, die ihr Recht vor dem Sozialgericht Mannheim suchte. Das Beitragsbegehren der DRV sei rechtens, entschieden die Richter und wiesen die Klage ab. Die Klägerin übe "einen Heilhilfsberuf und nicht einen versicherungsfreien Heilberuf aus." Sie sei abhängig "von der Verordnung durch Heilkundige". Zur grundsätzlichen Klärung des Falles ließ das Sozialgericht die Sprungrevision zu. Die nutzte die abgewiesene Therapeutin denn auch und ließ ihre Sache vor dem Bundessozialgericht in Kassel verhandeln.

Auch dort hatte die Klägerin kein Glück. Wenn sie "in ihrem Beruf als Logopädin jedenfalls schwerpunktmäßig auf (vertrags-)ärztliche Verordnung tätig wird", sei die Beitragsforderung der DRV rechtmäßig. Die Begründung des Sozialgerichts im Mannheim bemängelten die Bundesrichter jedoch als allzu minimalistisch. Das Gericht muss nacharbeiten. Am Kern der inhaltlich gleichen Bewertung wird sich wohl kaum etwas ändern, wenn auch noch kein abschließendes Urteil vorliegt.

Die Beitragszahlung, auch rückwirkend, scheint nun für selbstständige Logopäden dringend geboten.


Peter Appuhn
physio.de

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BSGRentenversicherungspflichtLogopädie


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stefan 302
03.09.2015 08:43
Was für die Logos gilt, wird auch für andere zukünftig gelten. Auf die Begründung des Gerichtes wird man warten müssen.

stefan 302
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Was für die Logos gilt, wird auch für andere zukünftig gelten. Auf die Begründung des Gerichtes wird man warten müssen. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Was für die Logos gilt, wird auch für andere zukünftig gelten. Auf die Begründung des Gerichtes wird man warten müssen.

stefan 302

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Ramona Völlkopf
03.09.2015 08:48
Ich sehe es eher umgekehrt.
Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend. Hatte mich sowieso gewundert, warum die befreit waren.
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Ich sehe es eher umgekehrt. Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend. Hatte mich sowieso gewundert, warum die befreit waren.
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stefan 302
03.09.2015 09:02
????
ich kann deiner Ausführung nicht folgen.
Es gibt auch Physios welche befreit sind.


stefan 302
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???? ich kann deiner Ausführung nicht folgen. Es gibt auch Physios welche befreit sind. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

????
ich kann deiner Ausführung nicht folgen.
Es gibt auch Physios welche befreit sind.


stefan 302

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JürgenK
03.09.2015 09:13
Hallo stefan,
hm...Du weißt, Physios und Ergos sind seit eh und je Pflichtversichert bei der Rente...dann gibt es danach einige Befreiungsmöglichkeiten.
Logos waren schon immer bei der Rentenicht nicht Pflichtversichert, erst "kürzlich" wurdensie zur Pflicht verdonnert!!!!
Somit verstehe ich Deine ??? nicht
MfG
JürgenK :-oo
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Hallo stefan, hm...Du weißt, Physios und Ergos sind seit eh und je Pflichtversichert bei der Rente...dann gibt es danach einige Befreiungsmöglichkeiten. Logos waren schon immer bei der Rentenicht nicht Pflichtversichert, erst "kürzlich" wurdensie zur Pflicht verdonnert!!!! Somit verstehe ich Deine ??? nicht MfG JürgenK :-oo
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JürgenK schrieb:

Hallo stefan,
hm...Du weißt, Physios und Ergos sind seit eh und je Pflichtversichert bei der Rente...dann gibt es danach einige Befreiungsmöglichkeiten.
Logos waren schon immer bei der Rentenicht nicht Pflichtversichert, erst "kürzlich" wurdensie zur Pflicht verdonnert!!!!
Somit verstehe ich Deine ??? nicht
MfG
JürgenK :-oo

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stefan 302
03.09.2015 09:30
JürgenK schrieb am 3.9.15 09:13:
Hallo stefan,
hm...Du weißt, Physios und Ergos sind seit eh und je Pflichtversichert bei der Rente...dann gibt es danach einige Befreiungsmöglichkeiten.
Logos waren schon immer bei der Rentenicht nicht Pflichtversichert, erst "kürzlich" wurdensie zur Pflicht verdonnert!!!!
Somit verstehe ich Deine ??? nicht
MfG
JürgenK :-oo




Es geht um die Begründung von ihr... die so nicht stimmt, daher mein "???"

stefan 302
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[zitat]JürgenK schrieb am 3.9.15 09:13: Hallo stefan, hm...Du weißt, Physios und Ergos sind seit eh und je Pflichtversichert bei der Rente...dann gibt es danach einige Befreiungsmöglichkeiten. Logos waren schon immer bei der Rentenicht nicht Pflichtversichert, erst "kürzlich" wurdensie zur Pflicht verdonnert!!!! Somit verstehe ich Deine ??? nicht MfG JürgenK :-oo[/zitat] Es geht um die Begründung von ihr... die so nicht stimmt, daher mein "???" stefan 302
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stefan 302 schrieb:

JürgenK schrieb am 3.9.15 09:13:
Hallo stefan,
hm...Du weißt, Physios und Ergos sind seit eh und je Pflichtversichert bei der Rente...dann gibt es danach einige Befreiungsmöglichkeiten.
Logos waren schon immer bei der Rentenicht nicht Pflichtversichert, erst "kürzlich" wurdensie zur Pflicht verdonnert!!!!
Somit verstehe ich Deine ??? nicht
MfG
JürgenK :-oo




Es geht um die Begründung von ihr... die so nicht stimmt, daher mein "???"

stefan 302

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Ramona Völlkopf
03.09.2015 12:48
Wer ist ihr?
Welche Begründung?

Könnte es sein, dass du etwas durcheinander bringst?
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Wer ist ihr? Welche Begründung? Könnte es sein, dass du etwas durcheinander bringst?
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Ramona Völlkopf schrieb:

Wer ist ihr?
Welche Begründung?

Könnte es sein, dass du etwas durcheinander bringst?

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JürgenK
03.09.2015 13:21
Hallo stefan,
>>...Es geht um die Begründung von ihr..<<
jetzt verwirrst mich aber noch mehr!! Wer oder was ist ihr..????
MfG
JürgenK:-oo
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Hallo stefan, >>...Es geht um die Begründung von ihr..<< jetzt verwirrst mich aber noch mehr!! Wer oder was ist ihr..???? MfG JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:

Hallo stefan,
>>...Es geht um die Begründung von ihr..<<
jetzt verwirrst mich aber noch mehr!! Wer oder was ist ihr..????
MfG
JürgenK:-oo

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stefan 302
03.09.2015 16:46
Also R.Völlkopf schreibt:
"Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend"

Es gilt aber nicht unisono für PT, dass sie immer rentenversicherungspflichtig sind.
Ergo kann man dann auch nicht darauf schließen, dass dies dann auch für Logos bindend ist.
Es gibt vom Gericht noch keine "Ausnahmesituation" definiert, wo den LOGOS (!) diese Pflicht nimmt. Aber es ein klares Statement des Gerichtes gibt, dass ALLE Logos es sein müssen (rhetorisch den Hinweis verstanden?)

Es gibt noch kein Urteil in der Fassung für PT.

Also wenn sie sich auf das "angebliche" bindende von PT und Ergos beruft, ist das so nicht richtig.

Jetzt klarer?

stefan 302
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Also R.Völlkopf schreibt: "Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend" Es gilt aber nicht unisono für PT, dass sie immer rentenversicherungspflichtig sind. Ergo kann man dann auch nicht darauf schließen, dass dies dann auch für Logos bindend ist. Es gibt vom Gericht noch keine "Ausnahmesituation" definiert, wo den LOGOS (!) diese Pflicht nimmt. Aber es ein klares Statement des Gerichtes gibt, dass ALLE Logos es sein müssen (rhetorisch den Hinweis verstanden?) Es gibt noch kein Urteil in der Fassung für PT. Also wenn sie sich auf das "angebliche" bindende von PT und Ergos beruft, ist das so nicht richtig. Jetzt klarer? stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Also R.Völlkopf schreibt:
"Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend"

Es gilt aber nicht unisono für PT, dass sie immer rentenversicherungspflichtig sind.
Ergo kann man dann auch nicht darauf schließen, dass dies dann auch für Logos bindend ist.
Es gibt vom Gericht noch keine "Ausnahmesituation" definiert, wo den LOGOS (!) diese Pflicht nimmt. Aber es ein klares Statement des Gerichtes gibt, dass ALLE Logos es sein müssen (rhetorisch den Hinweis verstanden?)

Es gibt noch kein Urteil in der Fassung für PT.

Also wenn sie sich auf das "angebliche" bindende von PT und Ergos beruft, ist das so nicht richtig.

Jetzt klarer?

stefan 302

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Ramona Völlkopf
03.09.2015 17:21
stefan 302 schrieb am 3.9.15 16:46:
Also R.Völlkopf schreibt:
"Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend"

Es gilt aber nicht unisono für PT, dass sie immer rentenversicherungspflichtig sind.
stefan 302





Das habe ich niemals behauptet.
Bitte unterstelle mir keine falschen Aussagen.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 3.9.15 16:46: Also R.Völlkopf schreibt: "Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend" Es gilt aber nicht unisono für PT, dass sie immer rentenversicherungspflichtig sind. stefan 302[/zitat] Das habe ich niemals behauptet. Bitte unterstelle mir keine falschen Aussagen.
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Ramona Völlkopf schrieb:

stefan 302 schrieb am 3.9.15 16:46:
Also R.Völlkopf schreibt:
"Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend"

Es gilt aber nicht unisono für PT, dass sie immer rentenversicherungspflichtig sind.
stefan 302





Das habe ich niemals behauptet.
Bitte unterstelle mir keine falschen Aussagen.

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stefan 302
03.09.2015 17:55
Hast du das jetzt geschrieben oder nicht?? -:]

stefan 302
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Hast du das jetzt geschrieben oder nicht?? -:] stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Hast du das jetzt geschrieben oder nicht?? -:]

stefan 302

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ali
04.09.2015 14:46
die vormalige Sonderstellung der Logos beruhte wohl auf einem älteren Urteil. Da wurde gemäß Berufsgesetz vom Gericht argumentiert, das der /die Logo auch selbstständig Diagnosen stellen darf....als unterschied zu den Ergos und Physios....des schent nun nicht mehr so wichtig zu sein....
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die vormalige Sonderstellung der Logos beruhte wohl auf einem älteren Urteil. Da wurde gemäß Berufsgesetz vom Gericht argumentiert, das der /die Logo auch selbstständig Diagnosen stellen darf....als unterschied zu den Ergos und Physios....des schent nun nicht mehr so wichtig zu sein....
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ali schrieb:

die vormalige Sonderstellung der Logos beruhte wohl auf einem älteren Urteil. Da wurde gemäß Berufsgesetz vom Gericht argumentiert, das der /die Logo auch selbstständig Diagnosen stellen darf....als unterschied zu den Ergos und Physios....des schent nun nicht mehr so wichtig zu sein....

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Ramona Völlkopf schrieb:

Ich sehe es eher umgekehrt.
Was für Ergos und Physios gilt, ist auch für Logos bindend. Hatte mich sowieso gewundert, warum die befreit waren.

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Medico
03.09.2015 09:14
Damit zieht sich die Schlinge sehr eng um den FM, den es ohnehin nicht mehr wirklich gibt.
Das eine Gericht stellt auf das Rezept ab, das andere auf das unternehmerische Risiko und die Abrechnung mit den KK.

Wo soll da noch Spielraum für den FM sein?
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Damit zieht sich die Schlinge sehr eng um den FM, den es ohnehin nicht mehr wirklich gibt. Das eine Gericht stellt auf das Rezept ab, das andere auf das unternehmerische Risiko und die Abrechnung mit den KK. Wo soll da noch Spielraum für den FM sein?
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stefan 302
03.09.2015 09:29
Eben deshalb auf die Begründung vom Gericht warten; das ist entscheidend.

stefan 302
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Eben deshalb auf die Begründung vom Gericht warten; das ist entscheidend. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Eben deshalb auf die Begründung vom Gericht warten; das ist entscheidend.

stefan 302

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Medico schrieb:

Damit zieht sich die Schlinge sehr eng um den FM, den es ohnehin nicht mehr wirklich gibt.
Das eine Gericht stellt auf das Rezept ab, das andere auf das unternehmerische Risiko und die Abrechnung mit den KK.

Wo soll da noch Spielraum für den FM sein?

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holgi
03.09.2015 14:58
Was hat eigentlich das eine mit dem anderen zu tun ?
Also warum ist man rentenversicherungspflichtig, wenn man auf ärztliche Verordnung arbeitet und wenn ich das nicht täte, dann wäre ich es nicht ? Welchen Zusammenhang sehe ich denn da nicht ?
Ich weiss zwar, DASS es so schon immer war (zumindest bei PT,Ergo) aber mir erschliesst sich nicht, was das mit ärztlicher Verordnung zu tun hat.
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Was hat eigentlich das eine mit dem anderen zu tun ? Also warum ist man rentenversicherungspflichtig, wenn man auf ärztliche Verordnung arbeitet und wenn ich das nicht täte, dann wäre ich es nicht ? Welchen Zusammenhang sehe ich denn da nicht ? Ich weiss zwar, DASS es so schon immer war (zumindest bei PT,Ergo) aber mir erschliesst sich nicht, was das mit ärztlicher Verordnung zu tun hat.
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stefan 302
03.09.2015 15:12
Dazu wurde hier schon umfangreich geschrieben.
Siehe unter FM nach.

stefan 302
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Dazu wurde hier schon umfangreich geschrieben. Siehe unter FM nach. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Dazu wurde hier schon umfangreich geschrieben.
Siehe unter FM nach.

stefan 302

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holgi schrieb:

Was hat eigentlich das eine mit dem anderen zu tun ?
Also warum ist man rentenversicherungspflichtig, wenn man auf ärztliche Verordnung arbeitet und wenn ich das nicht täte, dann wäre ich es nicht ? Welchen Zusammenhang sehe ich denn da nicht ?
Ich weiss zwar, DASS es so schon immer war (zumindest bei PT,Ergo) aber mir erschliesst sich nicht, was das mit ärztlicher Verordnung zu tun hat.

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Johanna Seeländer
03.09.2015 19:28
Gleichheit wäre geboten....ok....scheint ok, nur an einem Punkt sollten alle Heilmittelerbringer hellhörig werden: RÜCKWIRKEND! Worauf soll man noch vertrauen? Ab heute wäre ja ok, aber rückwirkend ist echt unfair!!
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Gleichheit wäre geboten....ok....scheint ok, nur an einem Punkt sollten alle Heilmittelerbringer hellhörig werden: RÜCKWIRKEND! Worauf soll man noch vertrauen? Ab heute wäre ja ok, aber rückwirkend ist echt unfair!!
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verena735
03.09.2015 21:14
Rückwirkend wird es nur diejenigen treffen, die sich nicht ausreichend informiert haben oder sich auf einen positiven Ausgang dieser hier angesprochenen Musterklage verlassen haben!
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[b]Rückwirkend[/b] wird es nur diejenigen treffen, die sich nicht ausreichend informiert haben oder sich auf einen positiven Ausgang dieser hier angesprochenen Musterklage verlassen haben!
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verena735 schrieb:

Rückwirkend wird es nur diejenigen treffen, die sich nicht ausreichend informiert haben oder sich auf einen positiven Ausgang dieser hier angesprochenen Musterklage verlassen haben!

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tom1350
03.09.2015 23:39
Rückwirkend heißt auch vier Jahre, also bis zum Stichtag. Regelbeitrag mal Monate FM Tätigkeit. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen werden folgen. Ist das im Sinne einer ausreichenden Heilmittelversorgung?
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Rückwirkend heißt auch vier Jahre, also bis zum Stichtag. Regelbeitrag mal Monate FM Tätigkeit. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen werden folgen. Ist das im Sinne einer ausreichenden Heilmittelversorgung?
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tom1350 schrieb:

Rückwirkend heißt auch vier Jahre, also bis zum Stichtag. Regelbeitrag mal Monate FM Tätigkeit. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen werden folgen. Ist das im Sinne einer ausreichenden Heilmittelversorgung?

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Papa Alpaka
03.09.2015 23:57
Johanna Seeländer schrieb am 3.9.15 19:28:
Gleichheit wäre geboten....ok....scheint ok, nur an einem Punkt sollten alle Heilmittelerbringer hellhörig werden: RÜCKWIRKEND! Worauf soll man noch vertrauen? Ab heute wäre ja ok, aber rückwirkend ist echt unfair!!


Fair war die Ansage der DRV, ab dem 01.04.2012 von Neu-Selbstständigen eine Versicherung zu erwarten; Alt-Selbstständige genossen Bestandsschutz. Ärgerlich wird es nun, wie schon Verena schrieb, wenn sich jemand vier Jahre lang unter Berufung auf ein ausstehendes Urteil um die Zahlung gedrückt hat, denn sobald das Urteil steht werden RV-Beiträge für 3 1/2 Jahre fällig...

tom1350 schrieb am 3.9.15 23:39:
Rückwirkend heißt auch vier Jahre, also bis zum Stichtag. Regelbeitrag mal Monate FM Tätigkeit. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen werden folgen. Ist das im Sinne einer ausreichenden Heilmittelversorgung?


Die DRV interessiert sich nur dort für HM-Versorgung wo die DRV als Kostenträger auftritt. Dort wo die DRV die Aufgabe hat die Alterssicherung der deutsch-europäischen Bevölkerung sicherzustellen ist sie verpflichtet, abhängig Beschäftigte zur Beitragszahlung zu bewegen. Das betrifft hier übrigens alle Logopäden die sich seit dem 01.04.2012 selbstständig gemacht haben, neben den FM also auch die PI.

Soweit ich die Meldung lese stärkt das Urteil übrigens die Position das "wir alle" abhängig Beschäftigte der AOK sind, soweit wir unsere Patienten weit genug konzentriert haben das wir praktisch nur für die AOK tätig sind ;)
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[zitat]Johanna Seeländer schrieb am 3.9.15 19:28: Gleichheit wäre geboten....ok....scheint ok, nur an einem Punkt sollten alle Heilmittelerbringer hellhörig werden: RÜCKWIRKEND! Worauf soll man noch vertrauen? Ab heute wäre ja ok, aber rückwirkend ist echt unfair!![/zitat] Fair war die Ansage der DRV, ab dem 01.04.2012 von Neu-Selbstständigen eine Versicherung zu erwarten; Alt-Selbstständige genossen Bestandsschutz. Ärgerlich wird es nun, wie schon Verena schrieb, wenn sich jemand vier Jahre lang unter Berufung auf ein ausstehendes Urteil um die Zahlung gedrückt hat, denn sobald das Urteil steht werden RV-Beiträge für 3 1/2 Jahre fällig... [zitat]tom1350 schrieb am 3.9.15 23:39: Rückwirkend heißt auch vier Jahre, also bis zum Stichtag. Regelbeitrag mal Monate FM Tätigkeit. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen werden folgen. Ist das im Sinne einer ausreichenden Heilmittelversorgung?[/zitat] Die DRV interessiert sich nur dort für HM-Versorgung wo die DRV als Kostenträger auftritt. Dort wo die DRV die Aufgabe hat die Alterssicherung der deutsch-europäischen Bevölkerung sicherzustellen ist sie verpflichtet, abhängig Beschäftigte zur Beitragszahlung zu bewegen. Das betrifft hier übrigens alle Logopäden die sich seit dem 01.04.2012 selbstständig gemacht haben, neben den FM also auch die PI. Soweit ich die Meldung lese stärkt das Urteil übrigens die Position das "wir alle" abhängig Beschäftigte der AOK sind, soweit wir unsere Patienten weit genug konzentriert haben das wir praktisch nur für die AOK tätig sind ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Johanna Seeländer schrieb am 3.9.15 19:28:
Gleichheit wäre geboten....ok....scheint ok, nur an einem Punkt sollten alle Heilmittelerbringer hellhörig werden: RÜCKWIRKEND! Worauf soll man noch vertrauen? Ab heute wäre ja ok, aber rückwirkend ist echt unfair!!


Fair war die Ansage der DRV, ab dem 01.04.2012 von Neu-Selbstständigen eine Versicherung zu erwarten; Alt-Selbstständige genossen Bestandsschutz. Ärgerlich wird es nun, wie schon Verena schrieb, wenn sich jemand vier Jahre lang unter Berufung auf ein ausstehendes Urteil um die Zahlung gedrückt hat, denn sobald das Urteil steht werden RV-Beiträge für 3 1/2 Jahre fällig...

tom1350 schrieb am 3.9.15 23:39:
Rückwirkend heißt auch vier Jahre, also bis zum Stichtag. Regelbeitrag mal Monate FM Tätigkeit. Geschäftsaufgaben und Insolvenzen werden folgen. Ist das im Sinne einer ausreichenden Heilmittelversorgung?


Die DRV interessiert sich nur dort für HM-Versorgung wo die DRV als Kostenträger auftritt. Dort wo die DRV die Aufgabe hat die Alterssicherung der deutsch-europäischen Bevölkerung sicherzustellen ist sie verpflichtet, abhängig Beschäftigte zur Beitragszahlung zu bewegen. Das betrifft hier übrigens alle Logopäden die sich seit dem 01.04.2012 selbstständig gemacht haben, neben den FM also auch die PI.

Soweit ich die Meldung lese stärkt das Urteil übrigens die Position das "wir alle" abhängig Beschäftigte der AOK sind, soweit wir unsere Patienten weit genug konzentriert haben das wir praktisch nur für die AOK tätig sind ;)

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mocca
04.09.2015 07:48
welche Positionen vertreten eigentlich unsere Berufvereine zu diesem Problemkreis?

Wenn wir, wie Papa Alpaka schreibt, dann alle zu "Angestellten der AOK" werden, würde auch der Gewerkschaftscharakter des Einen oder Anderen Berufvereins bestättigt werden.

Macht dann die budgetbezogene Weisungsgebundenheit die Kassenärzte nicht auch zu "Kassenmitarbeitern"?
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welche Positionen vertreten eigentlich unsere Berufvereine zu diesem Problemkreis? Wenn wir, wie Papa Alpaka schreibt, dann alle zu "Angestellten der AOK" werden, würde auch der Gewerkschaftscharakter des Einen oder Anderen Berufvereins bestättigt werden. Macht dann die budgetbezogene Weisungsgebundenheit die Kassenärzte nicht auch zu "Kassenmitarbeitern"?
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mocca schrieb:

welche Positionen vertreten eigentlich unsere Berufvereine zu diesem Problemkreis?

Wenn wir, wie Papa Alpaka schreibt, dann alle zu "Angestellten der AOK" werden, würde auch der Gewerkschaftscharakter des Einen oder Anderen Berufvereins bestättigt werden.

Macht dann die budgetbezogene Weisungsgebundenheit die Kassenärzte nicht auch zu "Kassenmitarbeitern"?

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Medico
04.09.2015 08:12
Was soll der Berufsverband für eine Position zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung haben?
Da bleibt nur: danke, haben wir verstanden und einen schönen Tag Euch allen!
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Was soll der Berufsverband für eine Position zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung haben? Da bleibt nur: danke, haben wir verstanden und einen schönen Tag Euch allen!
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Medico schrieb:

Was soll der Berufsverband für eine Position zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung haben?
Da bleibt nur: danke, haben wir verstanden und einen schönen Tag Euch allen!

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Bernie
04.09.2015 08:22
"Ich weiss zwar, DASS es so schon immer war (zumindest bei PT,Ergo) "

-> Na ja, "schon immer" ist da auch nicht ganz richtig. Eigentlicg ist es erst seit 29. Januar 1997 so ( BSG Az: 12 RK 31/96).
Dies liegt daran, dass die Ausführungen im Gesetz (SGBVI) im eigentlichen Sinne die PTs (KGs) nicht miteinschließen. Dies musste erst durch Rechtsprechung konkretisiert werden. Die DRV bzw. deren Vorgänger war freilich schon länger dieser Auffassung. Aber für die konkrete Auslegung eines Gesetzes ist nun msl die Judikative zuständig und nicht die DRV......
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"Ich weiss zwar, DASS es so schon immer war (zumindest bei PT,Ergo) " -> Na ja, "schon immer" ist da auch nicht ganz richtig. Eigentlicg ist es erst seit 29. Januar 1997 so ( BSG Az: 12 RK 31/96). Dies liegt daran, dass die Ausführungen im Gesetz (SGBVI) im eigentlichen Sinne die PTs (KGs) nicht miteinschließen. Dies musste erst durch Rechtsprechung konkretisiert werden. Die DRV bzw. deren Vorgänger war freilich schon länger dieser Auffassung. Aber für die konkrete Auslegung eines Gesetzes ist nun msl die Judikative zuständig und nicht die DRV......
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Bernie schrieb:

"Ich weiss zwar, DASS es so schon immer war (zumindest bei PT,Ergo) "

-> Na ja, "schon immer" ist da auch nicht ganz richtig. Eigentlicg ist es erst seit 29. Januar 1997 so ( BSG Az: 12 RK 31/96).
Dies liegt daran, dass die Ausführungen im Gesetz (SGBVI) im eigentlichen Sinne die PTs (KGs) nicht miteinschließen. Dies musste erst durch Rechtsprechung konkretisiert werden. Die DRV bzw. deren Vorgänger war freilich schon länger dieser Auffassung. Aber für die konkrete Auslegung eines Gesetzes ist nun msl die Judikative zuständig und nicht die DRV......

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guest
06.09.2015 01:38
Genau so ist es. Seid ihr jetzt alle ganz aus dem Häuschen?
Jeder kassenzugelassene Heilmittelerbringer ist de facto ein abhängig "Beschäftigter" der GKV. Von wegen Unternehmer. Selbst die DRV sieht es so.
In einem anderen Fred habe ich mal darauf hingewiesen, dass die zugelassenen Heilmittelerbringer nur im Auftrag der GKV arbeiten und nicht im Auftrag der Patienten. Hiermit habt ihr es nun schwarz auf weiß.
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Genau so ist es. Seid ihr jetzt alle ganz aus dem Häuschen? Jeder kassenzugelassene Heilmittelerbringer ist de facto ein abhängig "Beschäftigter" der GKV. Von wegen Unternehmer. Selbst die DRV sieht es so. In einem anderen Fred habe ich mal darauf hingewiesen, dass die zugelassenen Heilmittelerbringer nur im Auftrag der GKV arbeiten und nicht im Auftrag der Patienten. Hiermit habt ihr es nun schwarz auf weiß.
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guest schrieb:

Genau so ist es. Seid ihr jetzt alle ganz aus dem Häuschen?
Jeder kassenzugelassene Heilmittelerbringer ist de facto ein abhängig "Beschäftigter" der GKV. Von wegen Unternehmer. Selbst die DRV sieht es so.
In einem anderen Fred habe ich mal darauf hingewiesen, dass die zugelassenen Heilmittelerbringer nur im Auftrag der GKV arbeiten und nicht im Auftrag der Patienten. Hiermit habt ihr es nun schwarz auf weiß.

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morpheus-06
06.09.2015 11:57
richtig, da wir abhängig von der GKV und dem Ärzten sind -> Verordnungen, müssen wir geschützt werden -> DRV Pflicht. Überwiegend außerhalb der ärztlichen Vo. -> mehr wie 50% und oder AN über 450€ im Monat = freier Unternehmer der nicht nicht geschützt werden muss -> DRV Befreiung möglich ob sinnvoll sei heutzutage dahingestellt.
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richtig, da wir abhängig von der GKV und dem Ärzten sind -> Verordnungen, müssen wir geschützt werden -> DRV Pflicht. Überwiegend außerhalb der ärztlichen Vo. -> mehr wie 50% und oder AN über 450€ im Monat = freier Unternehmer der nicht nicht geschützt werden muss -> DRV Befreiung möglich ob sinnvoll sei heutzutage dahingestellt.
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morpheus-06 schrieb:

richtig, da wir abhängig von der GKV und dem Ärzten sind -> Verordnungen, müssen wir geschützt werden -> DRV Pflicht. Überwiegend außerhalb der ärztlichen Vo. -> mehr wie 50% und oder AN über 450€ im Monat = freier Unternehmer der nicht nicht geschützt werden muss -> DRV Befreiung möglich ob sinnvoll sei heutzutage dahingestellt.

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Johanna Seeländer schrieb:

Gleichheit wäre geboten....ok....scheint ok, nur an einem Punkt sollten alle Heilmittelerbringer hellhörig werden: RÜCKWIRKEND! Worauf soll man noch vertrauen? Ab heute wäre ja ok, aber rückwirkend ist echt unfair!!



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