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Neuer Versuch: Präventionsgesetz
Erste Lesung im Bundestag.
07.04.2015 • 1 Kommentar

Der Deutsche Bundestag hat dieser Tage den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, das sogenannte Präventionsgesetz, in erster Lesung beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: "Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Deshalb müssen wir die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt - in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Dazu gehört auch, den Impfschutz zu verbessern. Wir müssen künftig alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen. Und bei der Aufnahme in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind. Wir brauchen eine offene Debatte ohne Scheuklappen. Denn wer leichtfertig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können."

Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen dafür, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Vorsorge und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Denn Prävention und Gesundheitsförderung müssen dort stattfinden, wo Menschen einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, wie in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem werden betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft und die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt. Ferner werden wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.

Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung eingebunden werden. Hierzu erhält die soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention im Betrieb: Durch mehr Leistungen der Krankenkassen, eine verbesserte Beratung sowie eine engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz sollen deutlich mehr Beschäftigte auch in kleinen und mittleren Unternehmen mit Präventionsangeboten erreicht werden. Ferner sollen die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Vorsorge investieren. Dazu soll der Ausgabenrichtwert von derzeit 3,17 Euro auf sieben Euro je Versicherten und Jahr angehoben werden. Mit den neuen Leistungen der Pflegekassen im Umfang von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primär-präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

NUR / physio.de

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PräventionPräventionsgesetz


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webpt
07.04.2015 00:31
Bei den therapeutischen Leistungserbringern muss also deutlich mehr gekürzt werden um vom Beitragszahler nicht mehr zu verlangen. Es müssen demzufolge deutlich weitergehende Vergütungskürzung- bzw. Abwendungsmechanismen her. Kassenarbeitsplatzschaffend ergibt sich somit weiterer Finanzbedarf für mehrere hundert üppigtarifvergütete Überwachungsangestellte.
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Bei den therapeutischen Leistungserbringern muss also deutlich mehr gekürzt werden um vom Beitragszahler nicht mehr zu verlangen. Es müssen demzufolge deutlich weitergehende Vergütungskürzung- bzw. Abwendungsmechanismen her. Kassenarbeitsplatzschaffend ergibt sich somit weiterer Finanzbedarf für mehrere hundert üppigtarifvergütete Überwachungsangestellte.
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webpt schrieb:

Bei den therapeutischen Leistungserbringern muss also deutlich mehr gekürzt werden um vom Beitragszahler nicht mehr zu verlangen. Es müssen demzufolge deutlich weitergehende Vergütungskürzung- bzw. Abwendungsmechanismen her. Kassenarbeitsplatzschaffend ergibt sich somit weiterer Finanzbedarf für mehrere hundert üppigtarifvergütete Überwachungsangestellte.



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