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Neurophysiotherapie? Willkommen bei
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Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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In einem Antragskatalog hat die Fraktion unter anderem verlangt, dass geprüft wird, ob die langfristige Genehmigung von Heilmitteln nun unbürokratisch und bedarfsgerecht umgesetzt wird. Nach eigener Überzeugung bedeute das momentan existierende Genehmigungsverfahren bei nicht gelisteten Diagnosen eine zu große Hürde für Betroffene. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von 2012, der auf eine Vereinfachung hinzielte, sei nicht hinlänglich auf seine Wirksamkeit geprüft. Außerdem sei neben der Notwendigkeit, die Behandlung mit Heilmitteln genehmigen zu lassen, auch die Begrenzung der Gültigkeit einer Verordnung auf zwölf Wochen bei Betroffenen zur Belastung geworden.
Der Sinn dieses 12-Wochen-Systems liegt in der Vorgabe des regelmäßigen Arzt-Patienten-Kontaktes. Da bei vielen Menschen mit Behinderung aber keine Heilung, sondern der Erhalt bzw. die Vermeidung der Verschlechterung des Gesundheitszustandes angestrebt wird, ist eine in wenigen Wochen erfolgte Veränderung nicht zu erwarten. Diese ständigen Arztbesuche erfordern nach Ansicht der Grünen viel Aufwand, Zeit, Geld und Wege, zumal die Zahl der barrierefreien Praxen gering sei. Die Fraktion fordert, dass der Arzt nach eigenem Ermessen die Behandlungszeiträume festlegen kann.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nur ein kleiner Teil der Praxen von Ärzten und Therapeuten baulich und technisch barrierefrei sind. Hier wird verlangt, dass die Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von Heilmittelerbringern und vertragsärztlichen Leistungserbringern eingestuft wird. Außerdem soll den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Versicherten vertragsärztliche Leistungserbringer zu empfehlen, die für eine barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung
Ul.Ma / physio.de
BarrierefreiheitBundestagDie Grünen
Mfg
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nafets schrieb:
Moin , letztere Forderung ist aber mit den möglichen Umsätzen aber nicht zu machen , da Immobilien in solchen lagen nicht zu bezahlen sind hier hat das soziale Gewissen der Republick mal wieder zu kurz und mal wieder nur an den Patienten gedacht.
Mfg
Wir haben Auflagen bekommen, Sanitäre Einrichtungen einzubauen, die ein E-Rolli-Fahrer barrierefrei nutzen kann. D.h., einschwenken mit Radius des Rollis. Jetzt haben wir eine Toilette, barrierefrei und 12qm groß, die nie ein Rollifahrer nutzen wird und zudem auch noch nach Ende des Mietvertrages zurückgebaut werden muss. Gesamtkosten: 30.000€!
Von diesen Geschichten könnte diverse erzählen, eine verrückter als die andere.
Es ist mal wieder typisch Deutsch. Völlig egal, wie der tatsächliche Bedarf ist, die Vorschriften müssen eingehalten werden, auch wenn damit weder den Behinderten noch der Praxis noch sonst jemandem geholfen wird.
Dafür haben wir jetzt ein viel tolleres Scheisshaus als unsere Konkurrenz! :-D:||:-~|
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mir ist noch nicht bekannt, dass es derzeit Vorschriften gibt, die eine Barrierefreiheit und ein rollstuhlfahrer-gerechtes WC verbindlich VORSCHREIBEN. Auch das sschlaue Buch für Existenzgründer, das hier immer wieder als Quelle der Erkenntnis gerühmt wird, sagt nix derartiges.
Offiziell ist meines Wissens immer noch eine (winzige) Toilette (für Patienten und Personal gleichzeitig) und eine minimale Raumgröße das Maß der Dinge für eine GKV-Zulassung. Höhere Ansprüche sind erst zu erfüllen, wenn man BG-Patienten behandeln will.
Ob das Erfüllen der Minimalbedingungen noch zeitgemäß ist, muss jeder PI selber entscheiden, ebenso was noch wirtschaftlich tragbar ist.
Meine persönliche Erstellung dazu: Wer jetzt noch im umgebauten Zechenhaus mit Treppen zwischen den Räumen theapieren will, ist nicht zukunftstauglich. Oder er hat dieses Haus so geerbt ;-).
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Rolf Jungbluth schrieb:
Moin,
mir ist noch nicht bekannt, dass es derzeit Vorschriften gibt, die eine Barrierefreiheit und ein rollstuhlfahrer-gerechtes WC verbindlich VORSCHREIBEN. Auch das sschlaue Buch für Existenzgründer, das hier immer wieder als Quelle der Erkenntnis gerühmt wird, sagt nix derartiges.
Offiziell ist meines Wissens immer noch eine (winzige) Toilette (für Patienten und Personal gleichzeitig) und eine minimale Raumgröße das Maß der Dinge für eine GKV-Zulassung. Höhere Ansprüche sind erst zu erfüllen, wenn man BG-Patienten behandeln will.
Ob das Erfüllen der Minimalbedingungen noch zeitgemäß ist, muss jeder PI selber entscheiden, ebenso was noch wirtschaftlich tragbar ist.
Meine persönliche Erstellung dazu: Wer jetzt noch im umgebauten Zechenhaus mit Treppen zwischen den Räumen theapieren will, ist nicht zukunftstauglich. Oder er hat dieses Haus so geerbt ;-).
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Tempelritter schrieb:
Dann schau mal in die Bauordnung der Länder für Heilberufpraxen, die verlangen oft Barrierefreiheit. Das was du schreibst trifft nur für die GKV Zulassung zu.
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Wonderwoman schrieb:
Richtig!!! Ich habe gleich bei Bau auf sowas geachtet.
Von daher hebt ihr euch bei dieser Leistung bei der GKV- Leistungserbringung deutlich ab. Glücklicherweise hatten die Verbandsmitglieder sowohl solcherlei als auch vielerlei andere Tatsächlichkeiten ( z.B. Altersvorsorge, Krankheit, GEZ, Lymphdrainageverlustausgleich bei anderen Leistungspositionen wie z.B. KMT usw. usw. ) mittels angemessener Vergütungen bedacht.
Das ist deshalb ja auch das Gute, es ist alles angemessen bereits eingerechnet und man muss sich nicht jeweils mit Kleinigkeiten ( z.B. Altersvorsorge, Investitionskosten, Berufsfortentwicklungskosten ) befassen.
Üerdies stellt es sich ja auch nicht unselten dar, dass, wenn ein Patient bei einer z.B. 30 x KG Verordnung nicht die 12 Wochenfrist einhält, von welcher er garnicht weis, dass es solche überhaupt gibt, die Leistungserbringervergütung auf solide Null gesetzt wird. Auch bei solchen Alltäglichkeiten kommt positiv zum tragen, dass derartige Lächerlichkeiten des Komplettausfalles weit nach Leistungserbringung bereits per üppigen Vergürungen ausgeglichen gelten. Sowohl das Herzanfallrisiko als auch die nunmehr erforderlichen Klärungsausuferungen wegen GKV- Leistungserbringung.
...In einem Antragskatalog hat die Fraktion unter anderem verlangt, dass geprüft wird, ob die langfristige Genehmigung von Heilmitteln nun unbürokratisch und bedarfsgerecht umgesetzt wird....
Unbürokratisch hätte die Fraktion ganz banal bei den Leistungserbringern anrufen können und die Antwort erhalten.
.... Nach eigener Überzeugung bedeute das momentan existierende Genehmigungsverfahren bei nicht gelisteten Diagnosen eine zu große Hürde für Betroffene.....
Hingegen zumindest vielerlei Leistungserbringungskosten und Patientenkrankheitsrisiken den Leistungserbringern obliegt und von diesen zu finanzieren sind.
.... Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von 2012, der auf eine Vereinfachung hinzielte, sei nicht hinlänglich auf seine Wirksamkeit geprüft....
Die Finanzierung ist in der Tat einfacher geworden, denn gegen der enormen Unwissenheit vieler Beteiligter steht erstmal der Leistungserbringer in der Pflicht. Ausserdem ist es garnicht erforderlich die Vereinfachung auf Wirksamkeit zu prüfen, denn Kassen und Ärzte profitieren direkt.
... Außerdem sei neben der Notwendigkeit, die Behandlung mit Heilmitteln genehmigen zu lassen, auch die Begrenzung der Gültigkeit einer Verordnung auf zwölf Wochen bei Betroffenen zur Belastung geworden....
Für die Leistungserbringer hat sich insofern nicht wirklich etwas geändert, die Haftung verbleibt beim Leistungserbringer.
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webpt schrieb:
...Dafür haben wir jetzt ein viel tolleres Scheisshaus als unsere Konkurrenz! |...
Von daher hebt ihr euch bei dieser Leistung bei der GKV- Leistungserbringung deutlich ab. Glücklicherweise hatten die Verbandsmitglieder sowohl solcherlei als auch vielerlei andere Tatsächlichkeiten ( z.B. Altersvorsorge, Krankheit, GEZ, Lymphdrainageverlustausgleich bei anderen Leistungspositionen wie z.B. KMT usw. usw. ) mittels angemessener Vergütungen bedacht.
Das ist deshalb ja auch das Gute, es ist alles angemessen bereits eingerechnet und man muss sich nicht jeweils mit Kleinigkeiten ( z.B. Altersvorsorge, Investitionskosten, Berufsfortentwicklungskosten ) befassen.
Üerdies stellt es sich ja auch nicht unselten dar, dass, wenn ein Patient bei einer z.B. 30 x KG Verordnung nicht die 12 Wochenfrist einhält, von welcher er garnicht weis, dass es solche überhaupt gibt, die Leistungserbringervergütung auf solide Null gesetzt wird. Auch bei solchen Alltäglichkeiten kommt positiv zum tragen, dass derartige Lächerlichkeiten des Komplettausfalles weit nach Leistungserbringung bereits per üppigen Vergürungen ausgeglichen gelten. Sowohl das Herzanfallrisiko als auch die nunmehr erforderlichen Klärungsausuferungen wegen GKV- Leistungserbringung.
...In einem Antragskatalog hat die Fraktion unter anderem verlangt, dass geprüft wird, ob die langfristige Genehmigung von Heilmitteln nun unbürokratisch und bedarfsgerecht umgesetzt wird....
Unbürokratisch hätte die Fraktion ganz banal bei den Leistungserbringern anrufen können und die Antwort erhalten.
.... Nach eigener Überzeugung bedeute das momentan existierende Genehmigungsverfahren bei nicht gelisteten Diagnosen eine zu große Hürde für Betroffene.....
Hingegen zumindest vielerlei Leistungserbringungskosten und Patientenkrankheitsrisiken den Leistungserbringern obliegt und von diesen zu finanzieren sind.
.... Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von 2012, der auf eine Vereinfachung hinzielte, sei nicht hinlänglich auf seine Wirksamkeit geprüft....
Die Finanzierung ist in der Tat einfacher geworden, denn gegen der enormen Unwissenheit vieler Beteiligter steht erstmal der Leistungserbringer in der Pflicht. Ausserdem ist es garnicht erforderlich die Vereinfachung auf Wirksamkeit zu prüfen, denn Kassen und Ärzte profitieren direkt.
... Außerdem sei neben der Notwendigkeit, die Behandlung mit Heilmitteln genehmigen zu lassen, auch die Begrenzung der Gültigkeit einer Verordnung auf zwölf Wochen bei Betroffenen zur Belastung geworden....
Für die Leistungserbringer hat sich insofern nicht wirklich etwas geändert, die Haftung verbleibt beim Leistungserbringer.
Ja die Grünen. Mancher hat es sicher vergessen, aber die Heilmittelrichtlinie sind während der Zeit der rot-grünen Koalition ausges---ssen worden. Dazu gehört auch das Genehmigungsverfahren. Jetzt, wo man in der Oposition eine ganz kleine Laterne ist, kann man mit grossen Sprüchen kommen. So kennen wir das. Und am Ende weiss man: egal wen man wählt, es ist fürs Klo. Ganz egal ab behindertengerecht, oder nicht.
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Xela schrieb:
Ich konnte den Aufwand für ein behindertengerechtes Klo jeweils dem Vermieter aufs Auge drücken und hab immer bekommen, was ich wollte. Den Bedarf hatte ich eigentlich nicht. Aber als Heilmittelerbringer ein Klo zu habe, auf das man nicht mal mit einem Rollstuhl kann, halte ich schlichtweg für absurd. Jetzt werbe ich mit dem Klo und siehe da, es kommen Rollis, weil der Satz "behindertengerechter Zugang und Toiletten" ganz gute Wirkung hat.
Ja die Grünen. Mancher hat es sicher vergessen, aber die Heilmittelrichtlinie sind während der Zeit der rot-grünen Koalition ausges---ssen worden. Dazu gehört auch das Genehmigungsverfahren. Jetzt, wo man in der Oposition eine ganz kleine Laterne ist, kann man mit grossen Sprüchen kommen. So kennen wir das. Und am Ende weiss man: egal wen man wählt, es ist fürs Klo. Ganz egal ab behindertengerecht, oder nicht.
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Medico schrieb:
Damit habe ich unfassbare Erfahrungen im vorletzten Jahr gemacht. Umzug einer Praxis, die seit 15 Jahren nicht einen Rollifahrer hatte, weil wir anderweitig spezialisiert sind.
Wir haben Auflagen bekommen, Sanitäre Einrichtungen einzubauen, die ein E-Rolli-Fahrer barrierefrei nutzen kann. D.h., einschwenken mit Radius des Rollis. Jetzt haben wir eine Toilette, barrierefrei und 12qm groß, die nie ein Rollifahrer nutzen wird und zudem auch noch nach Ende des Mietvertrages zurückgebaut werden muss. Gesamtkosten: 30.000€!
Von diesen Geschichten könnte diverse erzählen, eine verrückter als die andere.
Es ist mal wieder typisch Deutsch. Völlig egal, wie der tatsächliche Bedarf ist, die Vorschriften müssen eingehalten werden, auch wenn damit weder den Behinderten noch der Praxis noch sonst jemandem geholfen wird.
Dafür haben wir jetzt ein viel tolleres Scheisshaus als unsere Konkurrenz! :-D:||:-~|
Bei mir machen die Pat. in die Elbe, die is gleich nebenan :((
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dhammann1 schrieb:
Hallo Xela, da bist Du ja wieder.
Bei mir machen die Pat. in die Elbe, die is gleich nebenan :((
Dass etwas anderes heute noch möglich sein sollte kann ich garnicht glauben!
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ringo schrieb:
Ich habe vor drei Jahren eine Praxis neu gebaut und zwar komplett Barierrefrei und Behindertengerecht.
Dass etwas anderes heute noch möglich sein sollte kann ich garnicht glauben!
Unsere Republik hat einen schwerwiegenden Systemschaden und das nicht seit kurzem. Es sollte schnellstmöglich rebootet werden und die Bürokratie muss am besten neu erfunden werden - in abgespeckter light Version.("(tu)")
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Was ist mit Arztpraxen??? Da kenne ich genügend, wo ein Rolli nicht mal die Treppe hoch kommt?! ("-:]")
Erst den Artikel inklusive des letzten Absatzes lesen, dann fragen. Ich schreibe für dich ab:
Ich fordere Inklusion auch für inhaltstragende letzte Absätze von Nachrichtenmeldungen!
[...] Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nur ein kleiner Teil der Praxen von Ärzten und Therapeuten baulich und technisch barrierefrei sind.[...]
-----
oh, ich werde übrigens wohl bald PI: Für eine Pacht von €200 monatlich darf ich mit einer renovierungsbedürftigen Scheune alles machen was ihren Zustand nicht verschlechtert. Die Bushaltestelle ist nur 50m entfernt [es fährt aber nur an Schuldienstagen um 13:25 ein Bus; das bedienende Busunternehmen ist nicht bereit BG-Zuschüsse für den krankheitsbedingten Busumbau des bediendenden Busfahrers zu beantragen], danach geht's mit einer asphaltierten Rampe sanften Gefälles 5m bergauf und im EG stehen 200m² ebenerdiger Fläche zur Verfügung :)
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Papa Alpaka schrieb:
Paul Kolep schrieb am 12.12.14 17:08:
News: Unbürokratische Genehmigungsverfahren und Barrierefreiheit:
Was ist mit Arztpraxen??? Da kenne ich genügend, wo ein Rolli nicht mal die Treppe hoch kommt?! ("-:]")
Erst den Artikel inklusive des letzten Absatzes lesen, dann fragen. Ich schreibe für dich ab:
Ich fordere Inklusion auch für inhaltstragende letzte Absätze von Nachrichtenmeldungen!
[...] Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nur ein kleiner Teil der Praxen von Ärzten und Therapeuten baulich und technisch barrierefrei sind.[...]
-----
oh, ich werde übrigens wohl bald PI: Für eine Pacht von €200 monatlich darf ich mit einer renovierungsbedürftigen Scheune alles machen was ihren Zustand nicht verschlechtert. Die Bushaltestelle ist nur 50m entfernt [es fährt aber nur an Schuldienstagen um 13:25 ein Bus; das bedienende Busunternehmen ist nicht bereit BG-Zuschüsse für den krankheitsbedingten Busumbau des bediendenden Busfahrers zu beantragen], danach geht's mit einer asphaltierten Rampe sanften Gefälles 5m bergauf und im EG stehen 200m² ebenerdiger Fläche zur Verfügung :)
Erstmal kommt Gerechtigkeit für die Leistungserbringen, dann für die Patienten. Anders geht es nicht. Denn ich muss in Vorleistung treten, Handwerkerrechnungen bezahlen, etc. .
Und wenn hier jemant sagt, "dass es heute noch Praxen gibt, die ..............." dann muss ich sagen, dass es heute noch PTs gibt, die von Betriebswirtschaft so wenig Ahnung haben, dass sie ................... . Wacht doch mal auf!
Wacht doch endlich mal auf! Der PT macht im Schnitt mit Kassenleistungen 32,- € UMSATZ. Nicht GEWINN!!
Was ist aus dieser Republik geworden. Komplizierter Bürokratismus und Geltungsstreben. Jeder der Entscheidungsträger und jeder der über diese Entscheidungen wacht oder nur einen kleinen Job im System hat, auch wenn er nur sauber macht, dem geht es besser als dem PT, der seine paar Prummeln auch noch für Fobis ausgibt. Was ist das für ein Schwachsinn.
Wacht auf, lasst uns streiken, lasst uns allen die Luft und die Lust zum arbeiten.
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physioland schrieb:
Ich baue dann Paläste für Menschen mit Behinderungen, wenn die Vergütung auch nur annähernd in den Bereich einer Refinanzierung derartiger Bau- oder Neubaukosten aufsteigen. Das gleiche gilt für das Medizinproduktegesetz. Oder für Fortbildungen, Oder für ............. .
Erstmal kommt Gerechtigkeit für die Leistungserbringen, dann für die Patienten. Anders geht es nicht. Denn ich muss in Vorleistung treten, Handwerkerrechnungen bezahlen, etc. .
Und wenn hier jemant sagt, "dass es heute noch Praxen gibt, die ..............." dann muss ich sagen, dass es heute noch PTs gibt, die von Betriebswirtschaft so wenig Ahnung haben, dass sie ................... . Wacht doch mal auf!
Wacht doch endlich mal auf! Der PT macht im Schnitt mit Kassenleistungen 32,- € UMSATZ. Nicht GEWINN!!
Was ist aus dieser Republik geworden. Komplizierter Bürokratismus und Geltungsstreben. Jeder der Entscheidungsträger und jeder der über diese Entscheidungen wacht oder nur einen kleinen Job im System hat, auch wenn er nur sauber macht, dem geht es besser als dem PT, der seine paar Prummeln auch noch für Fobis ausgibt. Was ist das für ein Schwachsinn.
Wacht auf, lasst uns streiken, lasst uns allen die Luft und die Lust zum arbeiten.
.... Der PT macht im Schnitt mit Kassenleistungen 32,- € UMSATZ. Nicht GEWINN!!
Nicht verallgemeinern bitte. Unsere GKV-Schnitt liegt um einiges höher. Ist sehr stark vom Vertragsgebiet, Praxisstruktur und Ärzteschaft abhängig.
Hier wird etwas Grundsätzliches missverstanden; streiken können nur AN! Ein AG kann lediglich seine Firma schließen und müsste dann Lohnfortzahlung leisten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
physioland schrieb am 14.12.14 .
Wacht auf, lasst uns streiken, lasst uns allen die Luft und die Lust zum arbeiten.
.... Der PT macht im Schnitt mit Kassenleistungen 32,- € UMSATZ. Nicht GEWINN!!
Nicht verallgemeinern bitte. Unsere GKV-Schnitt liegt um einiges höher. Ist sehr stark vom Vertragsgebiet, Praxisstruktur und Ärzteschaft abhängig.
Hier wird etwas Grundsätzliches missverstanden; streiken können nur AN! Ein AG kann lediglich seine Firma schließen und müsste dann Lohnfortzahlung leisten.
du hast natürlich recht mit deiner Interpretation von "Streik" aus der Sicht eines AN-AG-Verhältnisses.
Verwendet man aber "streiken" als Synonym für "auf die Barrikaden gehen" dann wird es auch für unsere Problemlagen sinnvoll.
Es ist natürlich Fantasie gefragt, wie dies den wirtschaftlichen Schaden, im Falle von PIs, gering halten oder gar komplett vermeiden läßt.
Gerne dazu zwei Vorschläge.
Wenn bis 1. Januar keine neue vdek-Preisliste vereinbart ist, dann zu Selbstzahlersätzen, nach dem Erstattungsprinzip abgesichert, abrechnen.
Oder.
GKV-Zugelassene finden sich zur Begleit-Demo bei der nächsten vdek-Verhandlungsrunde zusammen. Öffentlichkeit könnte so allein durch eine Info der Presse und persönlicher Aufwand, im Sinne von lautstarker Anwesendheit, hergestellt werden. Hier würde eine Zusammenarbeit aller Betroffenen-Verbände wertvolle Unterstützung bewirken. Vorausgesetzt die Mitglieder werden rechtzeitig, vollständig, offen und ehrlich informiert. Frei nach Preibsch:
„Gemeinsam – transparent - entschlossen“
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mocca schrieb:
hallo Lars van Ravenzwaaij,
du hast natürlich recht mit deiner Interpretation von "Streik" aus der Sicht eines AN-AG-Verhältnisses.
Verwendet man aber "streiken" als Synonym für "auf die Barrikaden gehen" dann wird es auch für unsere Problemlagen sinnvoll.
Es ist natürlich Fantasie gefragt, wie dies den wirtschaftlichen Schaden, im Falle von PIs, gering halten oder gar komplett vermeiden läßt.
Gerne dazu zwei Vorschläge.
Wenn bis 1. Januar keine neue vdek-Preisliste vereinbart ist, dann zu Selbstzahlersätzen, nach dem Erstattungsprinzip abgesichert, abrechnen.
Oder.
GKV-Zugelassene finden sich zur Begleit-Demo bei der nächsten vdek-Verhandlungsrunde zusammen. Öffentlichkeit könnte so allein durch eine Info der Presse und persönlicher Aufwand, im Sinne von lautstarker Anwesendheit, hergestellt werden. Hier würde eine Zusammenarbeit aller Betroffenen-Verbände wertvolle Unterstützung bewirken. Vorausgesetzt die Mitglieder werden rechtzeitig, vollständig, offen und ehrlich informiert. Frei nach Preibsch:
„Gemeinsam – transparent - entschlossen“
Wie kann es sein, dass Dein Schnitt um einiges höher liegt?
Wenn Du in einem 20 Minuten Takt arbeitest, 2 Monate im Jahr nicht an der Bank stehst, dann kann Dein Schnitt nicht höher sein. Oder einer von uns beiden kann nicht rechnen.
Wenn ich von Streik spreche, dann brauche ich keine Schlauis, die mir erklären, dass nur AN streiken können.
Dann versteh bitte den Sinn der Sache und nimm es einfach mal so hin, wie ich es gemeint habe.
Wenn ich schreiben würde, ich gehe demnächst nach München, komme aber aus Hamburg, dann meine ich auch nicht, dass ich dort zu Fuß hingehe...........
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physioland schrieb:
Sorry, habe ich jetzt erst gelesen.
Wie kann es sein, dass Dein Schnitt um einiges höher liegt?
Wenn Du in einem 20 Minuten Takt arbeitest, 2 Monate im Jahr nicht an der Bank stehst, dann kann Dein Schnitt nicht höher sein. Oder einer von uns beiden kann nicht rechnen.
Wenn ich von Streik spreche, dann brauche ich keine Schlauis, die mir erklären, dass nur AN streiken können.
Dann versteh bitte den Sinn der Sache und nimm es einfach mal so hin, wie ich es gemeint habe.
Wenn ich schreiben würde, ich gehe demnächst nach München, komme aber aus Hamburg, dann meine ich auch nicht, dass ich dort zu Fuß hingehe...........
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Paul Kolep schrieb:
Ja, da geht es mal wieder auf die Kleinen.("(td)") Was ist mit Arztpraxen??? Da kenne ich genügend, wo ein Rolli nicht mal die Treppe hoch kommt?! ("-:]")
Unsere Republik hat einen schwerwiegenden Systemschaden und das nicht seit kurzem. Es sollte schnellstmöglich rebootet werden und die Bürokratie muss am besten neu erfunden werden - in abgespeckter light Version.("(tu)")
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