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Für Dich ist der „Patient“
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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Anträge sollen in keinem Fall bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Mutter-Kind-Kuren seien medizinische Leistungen, betont das MGW, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch (SGB) V ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen fallen Auch die neue Begutachtungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes weise ausdrücklich darauf hin.
Die Sozialversicherungszweige Krankenkasse und Rentenversicherung schicken die Mütter häufig von einer zur nächsten Zuständigkeit. Die Rentenversicherung entscheide unter dem alleinigen Gesichtspunkt der Erwerbsfähigkeit. Bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen stehe aber nicht die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit im Fokus, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. "Es sind Maßnahmen, in denen es um die Gesundheit und die Belastungen der Mutter in der Familienverantwortung geht. Hierin liegt auch die besondere Qualität des Kurkonzeptes des Müttergenesungswerkes".
Gesetze und Richtlinien benennen unmissverständlich die Zuständigkeit der Krankenkassen, Kassensachbearbeiter aber verweisen weiter ungerührt auf den Rentenversicherungsträger.
Peter Appuhn
physio.de
Mutter-Kind-Kur
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