Wir gehören zur SRH – einem
führenden Anbieter von Bildungs-
und Gesundheitsdienst-
leistungen mit 17.000 Mitarbeitern.
Die SRH betreibt private
Hochschulen, Bildungszentren,
Schulen und Krankenhäuser.
Für unseren Bereich Healthcare
suchen wir ab sofort einen
Physiotherapeuten w/m/d in
Voll- und Teilzeit.
Wir bieten:
- Einen kreativen und
zukunftsorientierten und modernen
Arbeitsplatz mit familienfreund-
lichem Arbeitszeitmodell (keine
W...
führenden Anbieter von Bildungs-
und Gesundheitsdienst-
leistungen mit 17.000 Mitarbeitern.
Die SRH betreibt private
Hochschulen, Bildungszentren,
Schulen und Krankenhäuser.
Für unseren Bereich Healthcare
suchen wir ab sofort einen
Physiotherapeuten w/m/d in
Voll- und Teilzeit.
Wir bieten:
- Einen kreativen und
zukunftsorientierten und modernen
Arbeitsplatz mit familienfreund-
lichem Arbeitszeitmodell (keine
W...
Bei der HBO-Therapie wird medizinisch reiner Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsdruck über einen klar definierten Zeitraum und in bestimmten Intervallen eingeatmet. Besonders wirkungsvoll zeigt sich die Therapie beim diabetischen Fußsyndrom. Der GBA hatte die Kosten für die Sauerstofftherapie bislang nur im Rahmen eines stationären Aufenthalts übernommen. Eine Diabetespatientin mit einem diabetischen Fußsyndrom ließ sich 20-mal in einem Unterdruckzentrum behandeln, um eine drohende Unterschenkelamputation zu vermeiden. Ihre Krankenkasse verweigerte die Zahlung der Therapiekosten in Höhe von 7.000 Euro.
So klagte sich die Patientin durch die Instanzen. Die Gerichte lehnten die Klagen ab mit Verweis auf den GBA, der eine ambulante Behandlung versagte. Recht bekam die so Düpierte dann letztlich vor dem BSG. Keine Gründe seien erkennbar, warum die HBO nur stationär stattfinden sollte, hieß es in Kassel. Und die Bundesrichter gingen sogar noch einen Schritt weiter. Es drohe eine Therapielücke für Diabetiker, was mit dem Qualitätsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung unvereinbar sei.
Eitel Freude herrscht beim Deutschen Diabetiker Bund (DDB). Sabine Westermann, DBB Rechtsberaterin, macht den Betroffenen Mut, den Kampf gegen ein ungerechtes System aufzunehmen. "Die Entscheidung des BSG zeigt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, notfalls bis in die letzte Instanz zu kämpfen. Gleichzeitig ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Klage nicht bereits durch das Sozialgericht bzw. durch das Landessozialgericht stattgegeben wurde."
Peter Appuhn
physio.de
G-BADiabetesTherapiemethodenBSG
Mein Profilbild bearbeiten