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Kurz notiert
Call for Abstracts und mehr Geld für die Ergotherapie
Zwei kleine Meldungen der letzten Wochen, die es verdient haben, berichtet zu werden.
18.06.2024 • 1 Kommentar
Lizenz: CC-BY •
Fachbeiträge für das Forschungssymposium – Deadline zum 01.07.2024
Das Forschungssymposium Physiotherapie (FSPT) findet dieses Jahr zum achten Mal statt. Die Brandenburgisch Technische Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg unter Leitung von Prof. Dr. Christian Kopkow lädt alle interessierten PhysiotherapeutInnen am 22. und 23. November nach Senftenberg ein (Einladung).

Im Rahmen solcher Veranstaltungen werden Fachbeiträge in unterschiedlicher Form präsentiert. Dafür werden im Vorfeld sogenannte Abstracts gesammelt; also kurze Zusammenfassungen, ähnlich dem Klappentext eines Buches. Für das FSPT sind alle Themen aus der Physiotherapie und angrenzenden Fachbereichen zulässig, die bis zum 1. Juli 2024 an die BTU (E-Mail: fspt2024@b‑tu.de) gesendet werden. Ob es sich dabei um eine erste Skizze einer Projektidee oder bereits erlangte Ergebnisse einer Forschungsarbeit handelt, ist nicht entscheidend. Ein Gremium aus GutachterInnen der Physiotherapiewissenschaft sichtet alle Einreichungen und entscheidet über die Annahme. Alle wichtigen Informationen zur Strukturierung und Formatierung der Abstracts finden sich auf der Seite der BTU.

Die akzeptierten Beiträge werden in das Veranstaltungsprogramm eingebettet. Diese können als Vortrag oder Poster präsentiert werden. Neben diesen klassischen Darstellungen wird es erstmals im Rahmen des FSPT eine besondere Form der Präsentation – einen sogenannten Science Slam – geben. Außerdem werden alle angenommenen Beiträge in der physioscience (THIEME) veröffentlicht.

Bis zu 16,77 Prozent mehr Geld für Ergos
Wie bereits in der Physiotherapie mussten auch die Berufsverbände der Ergotherapie im Rahmen der Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die Schiedsstelle anrufen, welche neue Preise festlegte. Diese sind direkt „rechtskräftig“ und gelten rückwirkend zum 01.06.2024. Je nach Heilmittel kommen bis zu 16,77 Prozent hinzu. Die geringste Steigerung gibt es für Hirnleistungstraining mit knapp über fünf Prozent. Die stärkste Anhebung der Vergütung ist bei der motorisch funktionellen Behandlung zu verzeichnen. Somit ergibt sich für jede Leistung der Ergotherapie der gleiche Minutenpreis von 1,17 Euro. Einige Beratung-zur-Integration-Positionen bleiben – da sie bereits zuvor eine höhere Vergütung pro Minute aufwiesen – unverändert.

Dies wirkt sich auch auf die Blankoversorgung aus und die jährlichen Ausgaben für Ergotherapie steigen – wenn das Verordnungsverhalten unverändert bleibt – um rund 240 Millionen Euro.

Laut Stefanie Stoff-Ahnis (Vorstandsmitglied GKV-Spitzenverband) sei mit den neuen Preisen „eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Versorgung“ möglich, denn es lägen damit „realistische und faire Preise für alle Beteiligten“ vor.

Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen Deutschland (BED) teilt diese Einschätzung allerdings nicht. Er begründet dies u.a. damit, dass zur Ermittlung der Personalkostenentwicklung der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) aus dem Jahr 2022 als Berechnungsgrundlage diente. Die Vergütung nach TVöD wurde zum 01.03.2024 um rund 10 Prozent angehoben.

Martin Römhild B.Sc. / physio.de

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Luiselou
18.06.2024 08:34
Bei dem genannten Minutenpreis von 1,17€ ist zu beachten, dass die Zeit für Therapienebentätigkeiten darin enthalten ist ( z.B. 30 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ). Analog zur KG würde es 20 Minuten Therapie + 10 Minuten Therapienebentätigkeiten für 35,18€ bedeuten. Man erkennt deutlich den Verhandlungsunterschied.
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Bei dem genannten Minutenpreis von 1,17€ ist zu beachten, dass die Zeit für Therapienebentätigkeiten darin enthalten ist ( z.B. 30 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ). Analog zur KG würde es 20 Minuten Therapie + 10 Minuten Therapienebentätigkeiten für 35,18€ bedeuten. Man erkennt deutlich den Verhandlungsunterschied.
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Luiselou schrieb:

Bei dem genannten Minutenpreis von 1,17€ ist zu beachten, dass die Zeit für Therapienebentätigkeiten darin enthalten ist ( z.B. 30 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ). Analog zur KG würde es 20 Minuten Therapie + 10 Minuten Therapienebentätigkeiten für 35,18€ bedeuten. Man erkennt deutlich den Verhandlungsunterschied.



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