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Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
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Wir erwarten:
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-Teamgeist und Freude am Beruf
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Grundlegende Informationen zur TI finden sie hier.
Monatliche Pauschale ersetzt einmalige Anschaffungskosten
Im Vergleich zur früheren Vereinbarung stellt die neue Regelung eine Änderung des Zahlungsdatums dar: Statt einmaliger Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten der TI erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale. Diese Grundpauschale beläuft sich seit dem 1. Januar 2024 auf 200,22 Euro pro Praxis und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Zusätzlich gibt es eine Zuschlagspauschale von monatlich 7,48 Euro für jeden Mitarbeiter mit einem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA).
Voraussetzungen für die Auszahlung der Pauschalen
Für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung erforderlich. Diese umfasst die Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie weitere notwendige Komponenten wie den Konnektor, eHealth-Kartenterminals, den eHBA (den „Therapeutenausweis“) und die SMC-B-Karte (den „Praxisausweis“).
Der Nachweis erfolgt durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 der PraxisinhaberInnen, die über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes eingereicht werden müssen. Unvollständige oder unplausible Anträge führen zu Verzögerungen oder Kürzungen der Pauschalen. Die Kassen behalten sich vor Praxen stichprobenartig zu prüfen und im Falle einer fehlenden Anwendung die Pauschale um 50 Prozent zu kürzen. Bei Fehlen von zwei Anwendungen wird keine Pauschale gezahlt.
Erleichterungen und Herausforderungen
(Die wenigen?) Praxen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 bereits an die TI angeschlossen waren und eine Kostenerstattung auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung erhalten haben, bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung 50 Prozent der neuen TI-Pauschale ausgezahlt. Dies stellt eine Erleichterung für diejenigen dar, die früh in die Technologie investiert haben.
Planungssicherheit
Derzeit gibt es noch wenig Gründe für Physiotherapiepraxen, sich der TI anzuschließen. Die E-Verordnung soll erst zu Beginn des Jahres 2027 kommen. Dass die erheblichen Kosten für die Anwendungen gedeckt werden, könnte PraxisinhaberInnen allerdings beruhigen.
Daniel Bombien / physio.de
TIVergütungDigitalisierungVerbändeGKV-SpitzenverbandeHBA
Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur | IFK
Anscheined soll in den Praxen erstmal ein Jahr mit Infrastruktur getestet werden bevor es 2027 Ernst wird. Oder wie ist das zu verstehen?
Wenn das so richtig ist dann würde es auch bedeuten das die Praxen sich bald um Software und Infrastruktur kümmern müssen und nicht warten bis zum 2. Halbjahr 2025.
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John22 schrieb:
Die E-Verordnung soll erst 2027 kommen, aber die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Heilmittelerbringer zum 1. Januar 2026 gesetzlich vorgeschrieben:
Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur | IFK
Anscheined soll in den Praxen erstmal ein Jahr mit Infrastruktur getestet werden bevor es 2027 Ernst wird. Oder wie ist das zu verstehen?
Wenn das so richtig ist dann würde es auch bedeuten das die Praxen sich bald um Software und Infrastruktur kümmern müssen und nicht warten bis zum 2. Halbjahr 2025.
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