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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Mehr Informationen für Patienten
Das neue Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser zukünftig mehr Daten öffentlich einsehbar zur Verfügung stellen müssen. Neben Fallzahlen und Komplikationsraten sollen Krankenhäuser Zertifizierungen, Notfallstufen und die Personalzahl von Ärzten und Pflegekräften im Verhältnis zum Leistungsumfang veröffentlichen.
Denn obwohl es in der Bevölkerung bekannt sei, dass Qualitätsunterschiede zwischen einzelnen Kliniken bestehen, würden Patienten bei der Wahl des richtigen Krankenhauses alleingelassen, so Gesundheitsminister Lauterbach. Diese Ansicht teilt auch der GKV-Spitzenverband und ist überzeugt, dass das neue Gesetz zu einer besseren Krankenhausversorgung führen wird. Auch die AOK und der Verband der Privaten Krankenversicherung sieht eine gesteigerte Transparenz für die Patienten positiv.
Das Krankenhaustransparenzgesetz sei nur das erste einer ganzen Reihe von Gesetzen, um die Versorgung zu verbessern, so Lauterbach. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sei bereits in Arbeit.
Kritik von einigen Stellen
Die Opposition kritisiert: Viel wichtiger sei es, das Krankenhauswesen zu reformieren anstatt darüber zu informieren. Auch ein falscher Wettbewerb auf dem Papier wird befürchtet, sollten die Krankenhäuser ihre Statistik nach außen hin gut darstellen wollen. Denn behandelt ein Krankenhaus vornehmlich junge Patienten, wäre das ein Vorteil gegenüber Kliniken, die eher ältere Menschen aufnehmen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bemängelt, dass das neue Gesetz nicht über die Qualität der Behandlungen aussage. So könnten hochspezialisierte Fachabteilungen in kleineren Kliniken benachteiligt werden. Zudem befürchtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft weitere bürokratische Mehrbelastungen ohne Zusatznutzen, die für einen höheren Arbeits- und Dokumentationsaufwand sorgen. Auch der Marburger Bund sieht diese Gefahr und fordert, das Krankenhaustransparenzgesetz zurückzunehmen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht mit dem neuen Gesetz gar einen Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung und wirft dem Gesundheitsministerium vor, mit diesem Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu umgehen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht noch Optimierungsbedarf an dem neuen Gesetz. So lasse sich die Behandlungsqualität nicht allein an der Zahl der Beschäftigten im Verhältnis zu den vorhandenen Betten, der Behandlungshäufigkeit sowie der Komplikationsrate festmachen. Es müssten auch die unterschiedlichen Patientengruppen und eine funktionierende Steuerung der Patienten im Krankenhaus berücksichtigt werden.
Grätscht der Bundesrat dazwischen?
Das Gesetz wurde zwar vom Bundestag beschlossen, aber die Widerstände scheinen gewichtig zu sein. So wurden gestern Meldungen im politischen Berlin laut, der Bundesrat wolle den Vermittlungsausschuss anrufen.
Dies könnte das Aus für das Gesetz bedeuten, denn komischerweise gibt es für das Arbeitstempo des Vermittlungsausschuss keine gesetzlichen Regelungen. Die renommierte Ärztezeitung titelt bereits "Klinik-Transparenzgesetz auf dem Weg ins Nirwana". Noch drastischer drückt es der Chef des BKK-Dachverbandes Franz Knieps in seiner unnachahmlichen Art aus. Knieps wörtlich: "Die Geschäftsführung des Vermittlungsausschusses kann diese Gesetze bis zum Nimmerleinstag verschimmeln lassen.“
Erwähnte Geschäftsführung heißt ab 23. November: Manuela Schwesig
dh und Friedrich Merz / physio.de
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