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(Achtung, dies ist nur ein sehr kleiner Ausschnitt der Gesetze!)• Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
• Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz
• Pflegelöhneverbesserungsgesetz
• Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
• Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
• Gesundheitsversorgungs-und-Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
Untätig war Minister Spahn also definitiv nicht, hatte er doch viele Ideen, die er umzusetzen versuchte. Nicht alles ging jedoch erfolgreich oder zumindest unverändert durch den Bundestag. Und selbst wenn, dann hapert es teils massiv in der Umsetzung. Die 13.000 neu zu schaffenden Pflegestellen wurden von allen Seiten gelobt, lediglich fehlen die Arbeitskräfte hierfür. Sein Transplantationsgesetz mit dem doppelten Widerspruchsrecht bekam er auch nicht wie geplant durch die Gesetzgebung.
Für die Physiotherapie von großer Relevanz ist unter anderem das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Ein sogenanntes Omnibusgesetz, weil sich hinter diesem sperrigen Namen noch viele weitere Inhaltspunkte verstecken, die von außen nicht erkennbar sind. Unter anderem beinhaltet das TSVG den Auftrag, dass der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelberufe neue Rahmenverträge, Vergütung und Leistungsbeschreibungen verhandelt. Den aktuellen Stand der Umsetzung für den Bereich der Physiotherapeut finden Sie hier.
Ein Gesetzesvorhaben, dass Minister Spahn gar nicht umgesetzt hat, obwohl er es den Therapeuten 2019 ins Gesicht versprochen hat und es schon 2018 im Koalitionsvertrag der Großen Koalition verankert wurde, ist die bundesweite Schulgeldfreiheit im Rahmen des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“.
Eine sehr umfangreiche Befragung verschiedener Berufs- und Fachverbände mündete in einem Eckpunktepapier. Dieses ist auch der letzte sichtbare Schritt auf dem Weg zur Formulierung des Gesetzes. Aufgrund der Wichtigkeit der Berufe der Medizinischen Technologie im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie wurde aus diesem Gesamtkonzept das MTA-Reformgesetz herausgelöst und vorab verabschiedet. Hier wurde neben der Schulgeldfreiheit auch eine Ausbildungsvergütung vereinbart.
Ein isoliertes Konsultationsverfahren für den Bereich der Physiotherapie soll nun wohl wieder weitere Bewegung in die Thematik bringen. Es gehört formell tatsächlich bereits zum Gesetzgebungsverfahren und soll in einen Referentenentwurf münden.
Erst kürzlich hat das Digitale-Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) seinen Weg durch Bundestag und Bundesrat geschafft. Demnach sollen Physiotherapeuten nun viereinhalb Jahre Zeit haben, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, bereits ab Juli 2021 zunächst freiwillig. Zum Januar 2026 sollen alle Praxen angeschlossen und ab Juli 2026 dann digitale Heilmittelverordnungen verpflichtend sein.
OG / physio.de
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