Physiotherapeut (m/w/d) –
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Statt 1,9 Milliarden Euro, wie 2011, ist für dieses Jahr nur noch eine Milliarde für den Gründungszuschuss im Haushaltsplan vorgesehen. Bereits im Januar reduzierten die Agentursachbearbeiter die Bewilligungen gegenüber dem Vorjahresmonat auf weniger als die Hälfte. Wer es schafft, den zur "Ermessensleistung" gewandelten Zuschuss tatsächlich zu bekommen, muss sich nach sechs Monaten Bezug des "normalen" Arbeitslosengeldes und einer zusätzlichen Monatspauschale von 300 Euro mit deutlich weniger bescheiden. Dann wird neun Monate lang nur noch der 300-Euro-Monats-Obolus bezahlt.
Der Thüringer Landesregierung liegen gründungswillige Bürger am Herzen. Ein abgelehnter Gründungszuschuss berechtigt zu einer Unterstützung des Wirtschaftsministeriums in Höhe von 7.200 Euro. Zunächst werden 6.000 Euro gezahlt, die allerdings nur für betrieblich entstandene Ausgaben verwendet werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Gerätekosten, Miete, Computer, Telefon und Bürobedarf, aber nicht Aufwendungen für die Lebenshaltung, KFZ-Kosten oder Kreditrückzahlungen. Zwei Monate nach Vorlage eines Verwendungsnachweises überweist das Ministerium dem Gründer noch einmal 1.200 Euro.
Peter Appuhn
physio.de
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