Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf bereits auf den Weg gebracht als die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 das Vorhaben auf die lange Bank schoben. Nachdem die aktuelle Regierung das Gesetz erneut vorlegte, hat die Länderkammer am vergangenen Freitag nahezu unbemerkt, überschattet von der alles bestimmenden Gesundheitsreform, dieser für Selbstständige bedeutenden Regelung zugestimmt.
Wer sich als Unternehmer auf dem freien Markt der Versicherungen seinen Altersschutz aufbaut, war bisher gegenüber pflichtversicherten Mitgliedern der Deutschen Rentenversicherung benachteiligt. Deren Beiträge nämlich sind im Schuldenfalle vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Künftig können die Vorsorgebeiträge Selbstständiger bis zu 7.000 Euro im Jahr als unpfändbar erklärt werden. Die Höhe ist altersabhängig. Je jünger der insolvente Unternehmer, desto geringer ist die nicht greifbare Summe. So können 18- bis 29-Jährige nur 2.000 Euro im Jahr festhalten. Von Jungen wird erwartet, dass sie noch ausreichend Zeit haben, sich eine Altersvorsorge anzusparen. Gesichert sind alle Anlagen, die ab dem 60. Lebensjahr die Zahlung einer lebenslangen Rente garantieren.
Die Ungleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten sei nicht gerechtfertigt, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Verabschiedung des Gesetzes. Mit der Pfändungsschutzregelung wolle die Regierung das Existenzminimum der Selbstständigen im Alter sichern, bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen schaffen und "eine Kultur der Selbstständigkeit" fördern. Ganz uneigennützig ist die ministerielle Fürsorge allerdings nicht. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen auch den Staat von Sozialleistungen entlasten, betonte Zypries.
Die Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) zeigte sich zufrieden mit dem Vorsorgepfändungsschutz. "Mit diesem Gesetz fällt endlich ein Stück Diskriminierung gegenüber gerade jenem Teil der Bevölkerung, an dessen Schicksal zuletzt der Wohlstand aller hängt", sagte ASU-Präsident Patrick Adenauer.
Einen Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich Anfang März, wird das Gesetz in Kraft treten.
Peter Appuhn
physio.de
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