Wir suchen für unsere Praxis im
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
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Mehreren Therapeuten hatte die AOK die vollständige Bezahlung ihre geleisteten Behandlungen verweigert, wenn verordnende Ärzte die Katalogregelungen nicht beachteten. Der ZVK Baden-Württemberg und betroffene Physiotherapeuten klagten und wollten mit einer einstweiligen Verfügung die sofortige Zahlung der einbehaltenen Beträge durchsetzen. Die einstweilige Verfügung wies das Stuttgarter Gericht zurück. Heute, Monate später, die erlösende Entscheidung: Es gibt keine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Rezeptprüfungspflicht für Heilmittelberufe.
Der heutige Urteilspruch ist ein Etappensieg. Noch liegt die Begründung nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Niemand weiß zur Stunde, wie die unterlegene AOK mit dem Ergebnis umgehen wird. Entscheidet sich die Krankenkasse für die Revision, ist das heutige Gerichtsverfahren nur ein kurzes Stück auf einem langjährigen Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundessozialgericht. Solange müssten die betroffenen Therapeuten weiter auf ihr Geld warten.
Peter Appuhn
physio.de
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