Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Mehreren Therapeuten hatte die AOK die vollständige Bezahlung ihre geleisteten Behandlungen verweigert, wenn verordnende Ärzte die Katalogregelungen nicht beachteten. Der ZVK Baden-Württemberg und betroffene Physiotherapeuten klagten und wollten mit einer einstweiligen Verfügung die sofortige Zahlung der einbehaltenen Beträge durchsetzen. Die einstweilige Verfügung wies das Stuttgarter Gericht zurück. Heute, Monate später, die erlösende Entscheidung: Es gibt keine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Rezeptprüfungspflicht für Heilmittelberufe.
Der heutige Urteilspruch ist ein Etappensieg. Noch liegt die Begründung nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Niemand weiß zur Stunde, wie die unterlegene AOK mit dem Ergebnis umgehen wird. Entscheidet sich die Krankenkasse für die Revision, ist das heutige Gerichtsverfahren nur ein kurzes Stück auf einem langjährigen Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundessozialgericht. Solange müssten die betroffenen Therapeuten weiter auf ihr Geld warten.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten