Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
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Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Stand 3. Dezember 2021
Daher greift jetzt auch die Politik zu Maßnahmen, welche schon fast den Ruch der Panik tragen. Vorgestern wurde ein Gesetz verabschiedet, welches seit gestern gilt: eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Testpflicht für wen?
Das neue Gesetz beinhaltet eine Testpflicht für alle arbeitenden Menschen in einer therapeutischen Praxis (egal ob Therapeut/in, Reinigungs- oder Rezeptionsfachkraft), die Kontakt mit Patienten und/oder Kollegen haben.
Und dies ganz unabhängig davon ob: Genesen, Geimpft oder Ungeimpft!
Welche Tests und wie oft?
Grundsätzlich gilt: Alle müssen den Nachweis eines tagesaktuellen Test vor Betreten der Praxis mit sich führen. (s. hierzu die updates unten)
Es gibt allerdings eine Unterscheidung zwischen Ungeimpften und Geimpften/Genesenen.
Ungeimpfte
Die täglichen Tests für Ungeimpfte müssen unter Aufsicht eines geschulten Personals erfolgen. Entweder hat sich jemand in der Praxis weitergebildet (Nachweis dokumentieren!) oder die Ungeimpften müssen hierzu in ein Testzentrum.
Geimpft/Genesen
Geimpfte oder Genesene haben es etwas leichter. Sie dürfen auch einen Selbsttest zu Hause durchführen – oder diese Selbsttests unmittelbar vor Arbeitsbeginn in der Praxis durchführen.
(Es gibt noch die Variante für diese Gruppe, dass sie statt des täglichen Tests zweimal wöchentlich einen PCR-Test vorlegen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Hiervon ist allerdings unter den aktuellen Bedingungen der Testlabore wahrscheinlich abzuraten.)
Praktischer Tipp
Tagesaktuell heißt übrigens: nicht älter als 24 Stunden. Das bedeutet, dass es möglich ist, am Feierabend alle zu testen und diese dann morgens in den Betrieb kommen dürfen.
Pflichten der Fachlichen Leitung / des Arbeitgebers
Fachliche Leitung bzw. Arbeitgeber sind zu Folgendem verpflichtet:
Es drohen empfindliche Bußgelder für Arbeitgeber, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Sollten sich Mitarbeiter Tests verweigern, ist das ein Kündigungsgrund.• Die „Nachweiskontrollen täglich zu überwachen“.
• Diese Kontrollen „regelmäßig zu dokumentieren“.
• Sollten Sie sich erfolglos um die Beschaffung von Tests bemüht haben, empfiehlt es sich, dies ebenfalls zu dokumentieren.
• Sie müssen die Ergebnisse alle zwei Wochen an die zuständige Behörde zu melden.
• Sie müssen die erhobenen Daten nach sechs Monaten löschen.
Hier finden Sie Musterformulare für Ihre Dokumentation.
Kostenerstattung
Die Kosten für Tests, welche beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, werden wie folgt erstattet.
Umfang
Pro Mitarbeiter pro Monat maximal 10 Tests. Maximaler Preis für einen Test 3,50 Euro.
Seit 1. Dezember 2021 beträgt der max. Erstattungsbetrag pro Test 4,50 Euro.
Procedere
Sie müssen sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung registrieren und können erst nach erfolgter Registrierung abrechnen.
Wenn Sie lediglich 10 PoC-Antigentests pro Person (Personaltestung) abrechnen wollen, kreuzen Sie in dem Antragsformular in Tabelle 2b folgendes an: „IfSG §23 Absatz 3 Nr. 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“
Alle weiteren Angaben finden Sie hier.
Patienten
Unklar ist derzeit noch welche genauen Regelungen in welchem Bundesland für Patienten gelten. Bekannt ist lediglich, dass in den Ländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt eine sog. 3G‑Regel für Patienten gilt. Eine Maskenpflicht versteht sich von selbst.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass dies in den jeweiligen Länderinfektionsschutzmaßnahmenverordnungen geregelt wird.
Hinter den Kulissen
Es gibt ca. 200.000 Heilmittelerbringer in Deutschland. Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet dies wöchentlich 1 Mio. Test nur für diese Branche. Dazu kommen noch alle Arztpraxen, Krankenhäuser etc… Schon jetzt liest man Berichte, wonach erste Lieferprobleme aufträten. Ganz zu schweigen von den Kosten für alle Praxisinhaber.
Daher führen dem Vernehmen nach zurzeit die Berufsverbände und auch die Ärzteschaft Gespräche mit den Verantwortlichen, um eine praktikablere Umsetzbarkeit des Ganzen zu erreichen. Gegen Abend vermeldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits, dass einige Bundesländer die Testpflicht für Geimpfte und Genesene mittlerweile wieder ausgesetzt hätten. Weiterhin gehe sie nach eigenem Bekunden davon aus, dass dieses Moratorium kurzfristig auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werde.
Update 25.11.2021:
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unterläuft das Gesetz
Die Gesundheitsministerkonferenz kritisiert in ihrem Beschluss die Regelung stark. Sie fordert:
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.
Die Gesundheitsminister [...] der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen [...] im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.
update vom 26.11.21
Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
Wie aus einschlägigen Quellen zu erfahren ist, soll das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) mittlerweile einen Eilantrag gegen den besagten § 28b im IfSG eingereicht haben.
Update 3.12.2021:
Entwarnung: Bundesgesundheitsministerium stellt klar:
Das Gesundheitsministerium hat die Arbeitsgemeinschaft Infektionsschutz
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, dass
- geimpfte/genesene Mitarbeiter in Praxen nur zwei Mal die Woche getestet werden müssen, und nicht täglich. Dafür ist auch ein Antigen-Test ausreichend (Eigenanwendung ohne Überwachung).
- die Protokollübermittlungen auch nur auf Anforderungen nötig sind und
- es auch bei den "Besuchern" einfacher wird. Betreuer, Pflegende und Eltern gelten nicht als Besucher.
Lesen Sie hier die Klarstellung des BMG.Hier finden Sie Musterformulare für Ihre Dokumentation.
Sollten sich Weiterentwicklungen ergeben, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Stand 3. Dezember 2021
CoronaTestGesetz
Die täglichen Tests für Ungeimpfte müssen unter Aufsicht eines geschulten Personals erfolgen. Entweder hat sich jemand in der Praxis weitergebildet (Nachweis dokumentieren!) oder die Ungeimpften müssen hierzu in ein Testzentrum."
Reicht als Nachweis die ärztliche Einweisung mit Bescheinigung?
Muss man dafür ein Testzentrum angemeldet haben? Laut unserem Verband kann man innerhalb einer Physiopraxis kein Testzentrum haben und es ist ausschließlich die "Beaufsichtigung eines Selbsttests erlaubt" und somit fällt die Testthematik innerhalb der Praxis automatisch raus und die Ungeimpften müssen immer einen "Schnelltest von offizieller Stelle" haben. Was stimmt denn nun?
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Jessica S. schrieb:
"Ungeimpfte
Die täglichen Tests für Ungeimpfte müssen unter Aufsicht eines geschulten Personals erfolgen. Entweder hat sich jemand in der Praxis weitergebildet (Nachweis dokumentieren!) oder die Ungeimpften müssen hierzu in ein Testzentrum."
Reicht als Nachweis die ärztliche Einweisung mit Bescheinigung?
Muss man dafür ein Testzentrum angemeldet haben? Laut unserem Verband kann man innerhalb einer Physiopraxis kein Testzentrum haben und es ist ausschließlich die "Beaufsichtigung eines Selbsttests erlaubt" und somit fällt die Testthematik innerhalb der Praxis automatisch raus und die Ungeimpften müssen immer einen "Schnelltest von offizieller Stelle" haben. Was stimmt denn nun?
Hier ist Theorie und Praxis so weit auseinander dass ich nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
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Stefan Arnold schrieb:
Wahnsinn... einfach nur Wahnsinn.
Hier ist Theorie und Praxis so weit auseinander dass ich nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
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Ixie schrieb:
Wir haben 2 MA vom Hausarzt schulen lassen und eine entsprechende Bescheinigung erstellen lassen. Abgeheftet und gut. Wir sind kein Testzentrum sondern machen Mitarbeitertests mit geschultem Personal. Punkt. Kranke Welt
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kvet schrieb:
Das ist egal. Hauptsache die Patienten bekommen ihre Behandlung.
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Dorsovolar schrieb:
Tu Dir bitte selber einen Gefallen und dokumentiere diesen gesamten Ablauf. Wenn Du darlegen kannst, dass Du versucht hast, Tests zu beschaffen, diese aber nicht verfügbar waren (ich fühle mich an die Masken-Thematik des letzten Jahres erinnert), kann Dir keiner was...
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Ixie schrieb:
Das Interessante wird, das es fast nirgends mehr Tests gibt. Mein Lieferant hatte vor 2 Wochen noch 85 EUR für 25 Stück verlangt. Mittlerweile 159 EUR mit unbekanntem Liefertermin.
Lt dem unten genannten Artikel wurde die tägliche Testpflicht für Geimpfte und Genesene wieder gekippt.
Gilt das auch für Physiotherapiepraxen?
Nach Protest: Pflicht-Tests für Arztpraxen gestrichen | NDR - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Braunschweig
Gruß
Wuselinchen
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chris217 schrieb:
Ja, aber die Hospitalisierung ist zu hoch und ab Mittwoch gibt es wieder eine neue VO. Also das ganze ruhig schonmal vorbereiten :)
bezügl. Begleitpersonen: diese werden wie PAtienten amgesehen-von daher keine Testung notwendig
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
also für NRW wurde dieser §28b nur dahingehend abgeändert, dass sich geimpfte/genesene Mitarbeiter nur noch 2xwöchentl. testen müssen.
bezügl. Begleitpersonen: diese werden wie PAtienten amgesehen-von daher keine Testung notwendig
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Wuselinchen schrieb:
Hallo!
Lt dem unten genannten Artikel wurde die tägliche Testpflicht für Geimpfte und Genesene wieder gekippt.
Gilt das auch für Physiotherapiepraxen?
Nach Protest: Pflicht-Tests für Arztpraxen gestrichen | NDR - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Braunschweig
Gruß
Wuselinchen
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Beschlüsse - Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
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mark760 schrieb:
Also wird das Testangebot zweimal Wöchentlich zur Testpflicht. Besser als nichts. Pro Test gibt es 3,50€ erstattet. Ich hatte vor drei Wochen für 0,80€ pro Stück eingekauft. Aufwendiger wird es nun für die Ungeimpften. Bin gespannt, wann die ersten Threads kommen: „Hilfe, meine ( geimpften ) Mitarbeiter reihenweise positiv."
Beschlüsse - Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Wie kommt man denn zu einer Erstattung?
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L. Jünge schrieb:
@mark760
Wie kommt man denn zu einer Erstattung?
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Klonkrieger schrieb:
Das würde mich auch interessieren...
Man musste sich dort als Praxis registrieren unter Angabe der Mitarbeiterzahl und kann dann 2x pro Woche in Rechnung stellen über ein Onlineformular.
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Stefan Arnold schrieb:
@Klonkrieger wir in Sachsen rechnen das mit der kbv Monatlich ab schon seit März.
Man musste sich dort als Praxis registrieren unter Angabe der Mitarbeiterzahl und kann dann 2x pro Woche in Rechnung stellen über ein Onlineformular.
Ja das Thema wurde hier schon so oft besprochen. Es gibt sogar eigene Treads dazu. Ich mache mir aber nicht mehr die Mühe darauf zu verweisen oder bei diesen Fragen zu antworten.
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kroetzi schrieb:
@Stefan Arnold
Ja das Thema wurde hier schon so oft besprochen. Es gibt sogar eigene Treads dazu. Ich mache mir aber nicht mehr die Mühe darauf zu verweisen oder bei diesen Fragen zu antworten.
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mark760 schrieb:
Ich auch nicht...
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Stefan Arnold schrieb:
Laut n-tv wird die tägliche Testpflicht für geimpftes medizinisches Personal aufgehoben, dort schrieben sie von Tests die Woche.
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kroetzi schrieb:
L?nder wollen Testpflicht f?r geimpftes medizinisches Personal nicht...
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janine928 schrieb:
Das steht beim ZVK. Bin jetzt ein wenig verwirrt…..
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Angie D schrieb:
Guten Morgen allesamt😊, bei all diesem Wirrwarr möchte ich mich erst einmal bei den Machern von physio.de herzlich bedanken!! Ihr haltet uns stets auf den neuesten Stand über die aktuelle Lage und das immer sehr gewinnbringend. Einen schönen 1. Advent ( euch allen ) und bloß keinen Stress. 😁🤨⛄️
Aktuelles Video vom VPT zum Thema von Sonntag 28.11.21
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kroetzi schrieb:
Aktueller Stand zum Testen, G-Regelung und Arbeitsschutz - YouTube
Aktuelles Video vom VPT zum Thema von Sonntag 28.11.21
o.k. vielleicht ein wenig spät. Habe mich heut erstmals mit der Materie "Testpflicht" für Mitarbeiter beschäftigt. Finde viele Infos über die "tägliche Testpflicht". Wenn ich jedoch in das Gesetz schaue, lauter der Text unter b "...kann die zugrunde liegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.......sind, höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden." Keine Unterscheidung durch PCR und Antigen Testungen. Wo ist das mit der täglichen Testung geregelt. Im Gesetz habe ich nichts gefunden.
Danke
ergo4u
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der IfsG-Text ist maximal leseunfreundlich, zum Satz fehlt leider noch die erste Hälfte aus Absatz 1, Satz 2:
"Sofern die dem Testnachweis zugrunde liegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist..."
"...kann die zugrunde liegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.......sind, höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden."
Sorry!
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o.s. schrieb:
Moin ergo4u,
der IfsG-Text ist maximal leseunfreundlich, zum Satz fehlt leider noch die erste Hälfte aus Absatz 1, Satz 2:
"Sofern die dem Testnachweis zugrunde liegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist..."
"...kann die zugrunde liegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.......sind, höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden."
Sorry!
Die Frage ist, wie korrekt man sich verhält, wenn doch selbst die Ministerkonferenz und die KVen (hier: KV Berlin) sagen, dass sie eine Korrektur fordern und es erst mal wohl nicht kontrolliert wird. Die KV Berlin geht in einer Sonderausgabe (Sonder-PID Coronavirus Nr. 29 (25.11.2021) (kvberlin.de)) noch weiter und fordert ihrer Mitglieder offen zur Befehlsverweigerung auf, indem etwa nur 2x Testung empfohlen wird und aufgefordert wird, die Dokumentationspflicht zu ignorieren!!!
Verrücktes Land.
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o.s. schrieb:
Schaut Euch die beiden VPT-Videos mit Rechtsanwalt Alt an, hier Das neue Infektionsschutzgesetz – Das passiert jetzt! - YouTube und oben bei kroetzi, da wird alles rechtssicher erklärt, auch zu speziellen Fragen, ob etwa Reinigungspersonal ohne Patientenkontakt getestet sein muss usw.
Die Frage ist, wie korrekt man sich verhält, wenn doch selbst die Ministerkonferenz und die KVen (hier: KV Berlin) sagen, dass sie eine Korrektur fordern und es erst mal wohl nicht kontrolliert wird. Die KV Berlin geht in einer Sonderausgabe (Sonder-PID Coronavirus Nr. 29 (25.11.2021) (kvberlin.de)) noch weiter und fordert ihrer Mitglieder offen zur Befehlsverweigerung auf, indem etwa nur 2x Testung empfohlen wird und aufgefordert wird, die Dokumentationspflicht zu ignorieren!!!
Verrücktes Land.
Moin o.s.
ja, da hast Du recht mit dem Absatz 1. Diesen Zusammenhang war mir so nicht bewusst.
Danke an Friedrich Merz / physio.de.
Gruß ergo4u
Brauchst dich nicht zu entschuldigen, unterschiedliche Sichtweisen und Hinweise sind immer positiv!
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ergo4u schrieb:
@o.s.
Moin o.s.
ja, da hast Du recht mit dem Absatz 1. Diesen Zusammenhang war mir so nicht bewusst.
Danke an Friedrich Merz / physio.de.
Gruß ergo4u
Brauchst dich nicht zu entschuldigen, unterschiedliche Sichtweisen und Hinweise sind immer positiv!
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ergo4u schrieb:
Moin Kollegen,
o.k. vielleicht ein wenig spät. Habe mich heut erstmals mit der Materie "Testpflicht" für Mitarbeiter beschäftigt. Finde viele Infos über die "tägliche Testpflicht". Wenn ich jedoch in das Gesetz schaue, lauter der Text unter b "...kann die zugrunde liegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.......sind, höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden." Keine Unterscheidung durch PCR und Antigen Testungen. Wo ist das mit der täglichen Testung geregelt. Im Gesetz habe ich nichts gefunden.
Danke
ergo4u
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